| Small-Talk Für 'nen netten Plausch oder tiefschürfende Diskussionen. |

16.01.2007, 19:29
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Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Selam!
In unserem Stadtteil treiben zwei Jungen (12, 13) ihr Unwesen (Anmerkung: Sie sind ohne Migrationshintergrund).. Sie treten ständig polizeilich in Erscheinung (Diebstahl, Einbruch), können aber aufgrund ihres Alters nicht belangt werden.
Heute Abend hat jemand versucht, unsere Türe aufzubrechen. Ich gehe davon aus, dass es einer der beiden war (Fußspuren von "Kindern", das knatschgrüne BMX-Rad, mit welchem der eine herumfährt, am Zaun angelehnt).
Gingen wir jetzt zur Polizei, müssten wir uns anhören
entweder
Vorträge über die Unschuldsvermutung und den Rechtsstaat
oder
"Sie haben vollkommen Recht, aber uns sind die Hände gebunden.".
Gibt es welche unter Euch, die sich mit Ähnlichem herumplagen müssen? Wie geht Ihr damit um? Habt Ihr gar alternative Wege beschritten?
Gruß
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16.01.2007, 19:33
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AW: Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Zitat:
Zitat von Kimyager
Selam!
In unserem Stadtteil treiben zwei Jungen (12, 13) ihr Unwesen (Anmerkung: Sie sind ohne Migrationshintergrund).. Sie treten ständig polizeilich in Erscheinung (Diebstahl, Einbruch), können aber aufgrund ihres Alters nicht belangt werden.
Heute Abend hat jemand versucht, unsere Türe aufzubrechen. Ich gehe davon aus, dass es einer der beiden war (Fußspuren von "Kindern", das knatschgrüne BMX-Rad, mit welchem der eine herumfährt, am Zaun angelehnt).
Gingen wir jetzt zur Polizei, müssten wir uns anhören
entweder
Vorträge über die Unschuldsvermutung und den Rechtsstaat
oder
"Sie haben vollkommen Recht, aber uns sind die Hände gebunden.".
Gibt es welche unter Euch, die sich mit Ähnlichem herumplagen müssen? Wie geht Ihr damit um? Habt Ihr gar alternative Wege beschritten?
Gruß
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wahrscheinlich wirst du zweites hören..was ja auch fast verständlich ist...
ich weiß nicht, ich komm ja vom dorf..da gelten wohl noch andere regeln..
im allgemeinen werden die rabauken an die ohren genommen und es gibt ne heftige standpauke..
und glaub mir..dann kneifen die alle!
ich wundere mich immer wieder darüber wie sich erwachsene von kindern terrorisieren lassen..
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16.01.2007, 19:43
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Themenstarter  
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AW: Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Zitat:
Zitat von marion42
wahrscheinlich wirst du zweites hören..was ja auch fast verständlich ist...  .
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Letzten Sonntag war ich Zeuge, wie einer von ihnen von der Polizei aufgegriffen wurde, nachdem er ein Auto aufgebrochen hatte. Der Polizist hat ihm natürlich die Leviten gelesen, ihn aber dann seines Weges ziehen lassen (müssen).
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16.01.2007, 19:48
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Moderator
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AW: Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Hallo Kimyager,
ich denke auch das sich Kinder unter 14 Jahren nicht strafbar machen, aber gilt nicht das Baustellenschild „Eltern haften für Ihre Kinder“? Ich denke schon und wenn sie schon so oft bei der Polizei vorgeführt sind.
Gecmis olsun,..
Grüße
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"Gönül ne kahve ister ne kahvehane,gönül sohbet ister kahve bahane"
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16.01.2007, 19:48
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AW: Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Zitat:
Zitat von Kimyager
Gingen wir jetzt zur Polizei, müssten wir uns anhören
entweder
Vorträge über die Unschuldsvermutung und den Rechtsstaat
oder
"Sie haben vollkommen Recht, aber uns sind die Hände gebunden.".
Gibt es welche unter Euch, die sich mit Ähnlichem herumplagen müssen? Wie geht Ihr damit um? Habt Ihr gar alternative Wege beschritten?
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Wichtig ist trotzdem, dass ihr zur Polizei geht! Alle Delikte der "lieben Kleinen" werden dort gesammelt, sind sie dann strfmündig, werden diese bei der Strafmaßfindung berücksichtigt!
Wir haben hier eine "Gang" von rund 6 Jugendlichen, immer wenn sie erwischt werden behauptet der Jüngste, er ist gerade mal 10, die anderen bis zu 16, ER habe das alles alleine verzapft.... Die "kids" wissen ganz genau, wie der Hase läuft. Machen kann man wohl nicht viel! 
__________________
Wer in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen.
Zwei Wege boten sich mir dar - ich nahm den der weniger beschritten war.
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16.01.2007, 20:40
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AW: Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Hallo
ja ich weiß es wird wieder darüber gemeckert werden aber ich sag es trotzdem.
Ihr solltet Sie so richtig verprügeln und das jedesmal wenn Sie was angestellt haben.
Aber mit Prügel meine ich nicht eine Ohrfeige sondern so richtig halt !!
Bei manchen hilft das Rumgelabbere nicht denen muß man(n) so richtig die Grenze zeigen.
Aber hier wird das einem übel genommen, wenn man Kinder erzieht und nicht nur leben läßt. Dieses Weicheier Erzieherei fällt auf einen zurück, denn was heißt das meistens, laßt Sie mal machen das wird schon wieder blablabla...
Und später heißt es dann in zerrütenden Elternhaus aufgewachsen und wieder blablabla...
Anmerkung: Habe mir erlaubt, diese Passage durchstreichen. Der Grund dürfte klar sein. Verfasser ist angeschrieben.
Viele Grüße, turgay 
Geändert von Turkish Talk (17.01.2007 um 11:19 Uhr).
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16.01.2007, 21:00
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AW: Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Zitat:
Zitat von kartal
ja ich weiß es wird wieder darüber gemeckert werden aber ich sag es trotzdem.
Ihr solltet Sie so richtig verprügeln und das jedesmal wenn Sie was angestellt haben.
Aber mit Prügel meine ich nicht eine Ohrfeige sondern so richtig halt !!
Bei manchen hilft das Rumgelabbere nicht denen muß man(n) so richtig die Grenze zeigen.
Aber hier wird das einem übel genommen, wenn man Kinder erzieht und nicht nur leben läßt. Dieses Weicheier Erzieherei fällt auf einen zurück, denn was heißt das meistens, laßt Sie mal machen das wird schon wieder blablabla...
Und später heißt es dann in zerrütenden Elternhaus aufgewachsen und wieder blablabla...
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Wir sollen also fremde Kinder verprügeln?! Na das ist ja eine ausgereifte Idee!
Das strafunmündige Kind bricht bei mir ein, ich verprügel es daraufhin....?
Ich werde strafrechtlich belangt, das Kind nicht! Finde den Fehler?!
Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, hilft Deine "erzieherische Maßnahme" auch nicht mehr! (Darf man dieses Sprichwort eigentlich noch bedenkenfrei nutzen?!)
Davon mal abgesehen, dass es sowie so eine sehr bedenkliche Erziehungsmethode ist...
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16.01.2007, 21:16
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AW: Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Zitat:
Zitat von kartal
Ihr solltet Sie so richtig verprügeln und das jedesmal wenn Sie was angestellt haben.
Aber mit Prügel meine ich nicht eine Ohrfeige sondern so richtig halt !!
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Wie bitte ?!? Dass das Körperverletzung ist, ist Dir hoffentlich bewußt ??!
Geändert von Turkish Talk (17.01.2007 um 11:20 Uhr).
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16.01.2007, 22:05
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AW: Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Zitat:
Zitat von Kimyager
Gibt es welche unter Euch, die sich mit Ähnlichem herumplagen müssen? Wie geht Ihr damit um? Habt Ihr gar alternative Wege beschritten?
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Naja, es gibt unterschiedliche Möglichkeiten. Was die Polizei betrifft, hast Du recht, die können nicht viel machen. Was Ihr trotzdem machen könntet und unbedingt solltet, was ja auch Chayenne schon schrieb: Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen Unbekannt stellen. Das wird rechtlich ausgehen wie das Horneberger Schießen, solange die Knaben nicht strafmündig sind, aber man könnte und sollte in diesem Zusammenhang anregen, dass das Jugendamt informiert bzw. eingeschaltet wird. Immer vorausgesetzt, da ist schon etliches vorgefallen, was so einen Schritt rechtfertigen würde.
Andere Möglichkeit wäre, das Gespräch mit den Eltern zu suchen - wobei das, je nachdem, ziemlich heikel sein kann. Die Verhältnisse, die dahinterstehen, kennt man in aller Regel nicht. Wenn Du Pech hast, tappst Du in eine Familie rein, in der das Faustrecht herrscht (ja, das gibt's auch bei Deutschen). Und dann? Wird das Kind bzw. der Jugendliche verprügelt, geht daraufhin los, und baut aus lauter Frust und Wut den nächsten Blödsinn. Aber wie die Eltern gestrickt sind, merkt man ja auch, und je nachdem kann man sich ja auch einigermaßen besonnen verhalten.
Es mag paradox klingen, aber die besten Erfolge mit solchen rotzfrechen Knaben hab ich eigentlich erzielt (Du merkst, solche Chosen sind keine Einzelfälle), wenn ich sie ernsthaft zur Brust genommen habe. Bei nächster Gelegenheit hingehen, direkt drauf ansprechen, und möglichst noch jemanden mitnehmen. Bei Jugendlichen oder älteren Kindern, finde ich, kann man das gut machen - es wirkt. Aber vielleicht hatte ich bisher auch immer nur Glück, keine Idee. Dazu muss ich sagen, ich bin keine körperlich imposante Erscheinung, weiß Gott nicht, aber wenn ich sauer bin, richtig sauer, merken solche Knaller das auch.
Die lustigste Episode hab ich übrigens mal erlebt, als ich mitten in der Nacht heimkam, und mitkriegte, dass einer meiner (bis dato nur flüchtig vom Sehen bekannten) Nachbarn exakt so ein Knäblein, 13, im Schwitzkasten hatte und zur Polizei zu schleifen drohte. Es war gegen 2:30 Uhr, der Bubi schlotterte vor Angst, seine Kumpels kauerten erschrocken hinter dem nächsten Auto, und mein Nachbar (1,90 x 1,90 im Quadrat) kochte vor Zorn. Nach energischer Standpauke meinerseits (völlig ungezielt in beide Richtungen) ließ er dann von ihm ab. Hintergrund der Nummer: Bübchen wollte seinen Kumpel, Sohn des Nachbarn, zum nächtlichen Ausrücken animieren und warf solange Steine gegen dessen vermeintliches Fenster und funzelte mit der Taschenlampe rein, bis das falsche Schlafzimmerfenster zu Bruch ging - das der Eltern. Darum das ganze Drama. Meine Güte, hinterher hab ich schallend gelacht, aber in dem Moment war ich von Kopf bis Zeh Adrenalin. Der Knabe hat sich hier im Viertel, so weit ich weiß, nie wieder blicken lassen. Dabei hab ich ihn nur angeschnauzt, ob seine Eltern eigentlich wüßten, dass er sich nachts um halb drei auf der Straße rumtreibt. Gepiepste Antwort (Sopran): "Neee.. " Kläglicher ging's nimmer.
Ja, Herrgott... Scheiß, verzeiht den Ausdruck, bauen sie fast alle mal mit 13. Das gehört anscheinend dazu (obwohl ich das in keiner Weise gutheiße). Mit 15, 16 ist das Thema meist durch. Sowieso, dann lässt sich ja auch strafrechtlich was machen. Aber vorher? Möglichst auf frischer Tat ertappen und gleich Tacheles reden. Umgehend. Alles andere, sorry, wirkt wenig. Um so weniger, je länger die Sache her ist.
lg
anouk
Geändert von Anouk (16.01.2007 um 22:09 Uhr).
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16.01.2007, 22:08
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AW: Wie soll mit "Strafunmündigen" verfahren werden?
Zitat:
Zitat von kartal
ja ich weiß es wird wieder darüber gemeckert werden aber ich sag es trotzdem.
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Da hast Du vermutlich recht
Zitat:
Zitat von kartal
Ihr solltet Sie so richtig verprügeln und das jedesmal wenn Sie was angestellt haben. Aber mit Prügel meine ich nicht eine Ohrfeige sondern so richtig halt !!
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In der Regel kommen solche Kinder aus gewalttätigen Familien. Sie ahmen das nach, was sie zuhause erleben
Zitat:
Zitat von kartal
Bei manchen hilft das Rumgelabbere nicht denen muß man(n) so richtig die Grenze zeigen.
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Nicht mit Gewalt - Es geht doch darum das/Dein Kind zu überzeugen. Gewalt macht es für den Moment Mundtot - lässt es aber nicht verstehen wieso etwas nicht richtig ist.
Zitat:
Zitat von kartal
Und später heißt es dann in zerrütenden Elternhaus aufgewachsen und wieder blablabla...
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Richtig, in der Regel haben diese Kinder keine Liebe sondern Gewalt erfahren. Es ist ja auch wesentlich einfacher das Kind zu verdreschen als sich mit dem Kind auseinander zu setzten. Das kann sehr anstrengenen und nervenaufreibend sein. Gewalt ist die einfachste Lösung für die Eltern - für die Zukunft des Kindes aber die schlechteste.
Geändert von Turkish Talk (17.01.2007 um 11:21 Uhr).
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