beren
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Freispruch wegen Notwehr: Tödlicher Mietstreit
Der 30-Jährige hatte ausgesagt, er sei von dem 57-jährigen Vermieter mit einem Messer angegriffen worden. Er habe sich zur Wehr gesetzt und aus Angst um sein Leben immer wieder zugestochen. Insgesamt waren 17 Messerstiche an der Leiche gezählt worden. Das Gericht erkannte in diesem Fall auf Notwehr.
Dem 61-jährigen Vater gestanden die Richter Nothilfe zu. Er hatte nach Darstellung der Verteidigung in den Kampf eingegriffen und nach Überzeugung des Gerichts einen tödlichen Schuss aus zwei Metern Entfernung auf die Vermieterin abgegeben.
§ 32 StGB – Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ja, wie glaubhaft ist die Aussage?! Die beiden Herren hatten wohl gute Anwälte, oder?