17 Messerstiche sind Notwehr

beren

Well-Known Member

Freispruch wegen Notwehr: Tödlicher Mietstreit

Der 30-Jährige hatte ausgesagt, er sei von dem 57-jährigen Vermieter mit einem Messer angegriffen worden. Er habe sich zur Wehr gesetzt und aus Angst um sein Leben immer wieder zugestochen. Insgesamt waren 17 Messerstiche an der Leiche gezählt worden. Das Gericht erkannte in diesem Fall auf Notwehr.

Dem 61-jährigen Vater gestanden die Richter Nothilfe zu. Er hatte nach Darstellung der Verteidigung in den Kampf eingegriffen und nach Überzeugung des Gerichts einen tödlichen Schuss aus zwei Metern Entfernung auf die Vermieterin abgegeben.

§ 32 StGB – Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.



o_Oo_Oo_O


Ja, wie glaubhaft ist die Aussage?! Die beiden Herren hatten wohl gute Anwälte, oder?

 

Zerd

Well-Known Member
ich halte notwehr mit 17 messerstichen sogar für glaubwürdiger als nur mit einem oder zwei. jeder, der schon einmal in so einer extremsituation war und nicht gerade cool wie eine hundeschnauze ist, wird wohl bestätigen können, wie lange todesangst nachwirken kann, obwohl die situation vielleicht schon längst bereinigt scheint.
 

Sabine

Well-Known Member
Notwehr ??? Ja, wenns vielleicht der eine gewesen wäre, der selbst mit nem Messer auf einen losgehen wollte ...

...aber doch nicht dann auch noch die Frau erschiessen :eek:

und wo kam denn dann plötzlich die Pistole/Gewehr her ?
 
D

Dörtmevsim

Guest
Notwehr bedeutet für mich, sich in einer Not zu wehren. Doch der 61 jähriger Mann war sicherlich beim ersten Messerstich wahrlos! Da hätte der Täter einen Schritt zurücktreten können und sofort den Krankenwagen alarmieren können. Ein Exzess schließe ich auch aus! Denn bei einem Exzess geht zwar die Notwehr, weit über den erforderlichen Maß hinaus! Ein zwei Mal mehr zustechen z. B. wäre meines Erachtens schon sehr übertrieben und schon grenzwertig! Doch 17 mal hintereinander zuzustechen! Mind. 17 Sekunden lang unerschrocken über sich selbst!!!! Das kaufe ich ihm nicht ab! Und ich empfinde so einen Urteil eine Zumutung für unsere Gesellschaft! Einmal schade um das verplemperte Geld für solch eine Justizluderei! Und zum Zweiten für das damit geschädigte Rechtsempfinden!
 

Zerd

Well-Known Member
Zwei weitere Artikel zu diesem Fall: 1 2

Sicherlich ist einiges problematisch an diesem Fall, zB dass es nur die beiden Täter sind, auf deren Aussagen die Verhandlung fußt oder der Umstand, dass sie die Leichen verscharrt haben. Möglich, dass das BGH in der Revision diese Umstände anders beurteilt. Aber wenn sich die Situation so verhält, wie die Täter es beschrieben haben, dann ist Notwehr und Nothilfe auch angemessen, denn wenn der Verstand in Todesangst erst einmal aussetzt, dann kann das tatsächlich länger als 17 oder meinetwegen auch 70 Sekunden dauern, bis derjenige dann wieder zu sich kommt, und wenn jemand mit einer Axt auf Deinen Sohn losgeht, dann muss es auch erlaubt sein, ihn mit allen Mitteln vor dieser Person zu schützen.

Andrerseits gibt es nun einmal keine anderen Aussagen und es wäre höchst spekulativ, irgendeinen anderen Verlauf anzunehmen. Und wenn man sich einige der Reaktionen hier und in der Presse durchliest, scheint es auch eine nachvollziehbare Entscheidung gewesen zu sein, daran zu zweifeln, dass einem die tatsächlichen Vorgänge abgekauft werden und die Leichen zu verstecken.

Aber wenn der Vermieter und seine Frau tatsächlich mit Messer und Axt bei dem Mieter aufgetaucht sind, dann geht das Urteil in Ordnung und alles andere wäre juristische Willkür. Ich bin gespannt, ob das BGH da zu einem anderen Urteil kommen kann und wie es das begründen will. Die reine Empörung über 17 Messerstiche sollte da jedenfalls kein zwingendes Argument sein.
 

alterali

Well-Known Member
..................
Aber wenn der Vermieter und seine Frau tatsächlich mit Messer und Axt bei dem Mieter aufgetaucht sind, dann geht das Urteil in Ordnung und alles andere wäre juristische Willkür. Ich bin gespannt, ob das BGH da zu einem anderen Urteil kommen kann und wie es das begründen will. Die reine Empörung über 17 Messerstiche sollte da jedenfalls kein zwingendes Argument sein.
Es bleibt natürlich die Vorlage für einen 'perfekten' Mord.
Zahlreiche Sachen kamen in der Presse meines Wissens nicht zur Sprache.
Gab es Mahnschreiben, gab es eine Kündigung.
Trieb der Vermieter Mietschulden immer auf die Art ein.
Wurden die Mieter vermisst.
Und was weiß ich.

Notwehr hat auch enge Grenzen.

Ich denke der Richter hat durch den Freispruch die Sache bewusst in die nächste Instanz geschoben.
 
D

Dörtmevsim

Guest
Da muss schon aufgestaute Wut vorhanden gewesen sein, um jemanden 17 mal hintereinander zu erstechen! Klar, bei Todesangst handelt der Mensch unüberlegt! Da schaltet der Verstand sicherlich aus! Dazu gibt es drei Reaktionen: Flucht, Schockstarre oder Angriff! Jede Reaktion ist legitim! Doch irgendwas stimmt nicht bei dieser Geschichte! Ich kaufe es ihm nicht ab!

Warum muss ein Vermieter und die Ehefrau bewaffnet den Mieter aufsuchen? Da muss doch der Mieter zuvor den Vermieter irgendwas signalisiert haben!

Mag sein, dass man Angst hinterher vor der Justiz bekommt und die Leichen versteckt! Aber was für ein Kalkül, diese auch unter einem Misthaufen zu begraben! Das ist sehr durchdacht!
Menschen, die aus Notwehr handeln, bei den meldet sich später das Gewissen und sie zeigen die Tat selbst dann an! Auch das war hier nicht der Fall! Ich meine doch, dass dieser Mensch keine Moralvorstellung haben muss!

Wieso bringt man eigentlich beide um? Um evtl. mögliche Beweise oder Zeugen zu vernichten?

Schade, dass die Toten nicht sprechen können!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:

Zerd

Well-Known Member
Es bleibt natürlich die Vorlage für einen 'perfekten' Mord.
Zahlreiche Sachen kamen in der Presse meines Wissens nicht zur Sprache.
Gab es Mahnschreiben, gab es eine Kündigung.
Trieb der Vermieter Mietschulden immer auf die Art ein.
Wurden die Mieter vermisst.
Und was weiß ich.

Notwehr hat auch enge Grenzen.

Ich denke der Richter hat durch den Freispruch die Sache bewusst in die nächste Instanz geschoben.

Die Artikel enthalten schon einige Hinweise, zB dass es ein langwieriger Mietstreit gewesen wäre und dass der Vermieter kein unbeschriebenes Blatt gewesen sein soll, was Gewaltanw3ndung angeht.

Der Hinweis auf den perfekten Mord ist schon richtig, aber es macht dennoch Sinn, dass der Angeklagte nicht seine Unschuld, sondern der Kläger ihm die Schuld nachweisen muss. Das scheint hier eben nicht möglich gewesen zu sein. Kein Grund, rein intuitive Urteile zu fällen...
 
D

Dörtmevsim

Guest
Ich diskutiere über den Thread, den beren veröffentlicht hat!
Vielleicht bleibt man am besten bei diesem Inhalt oder postet hier weitere Details zum Vorfall, damit man einen einheitlichen Sachverhalt vorliegen hat ;)
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Top