AW: es lebe die Scharia
Islamische Schiedsgerichte: Streit um Scharia in Deutschland
Köln –
Deutschland diskutiert über den Vorstoß des rheinland-pfälzischen Justizministers Jochen Hartloff (SPD), der islamische Schiedsgerichte in Deutschland für zulässig hält.
Scharia-Rechtsprechung bei uns? Was vielfach für Empörung sorgt, ist längst gängige Praxis. Der Kölner Jura-Professor Hilmar Krüger: „Wenn im Herkunftsland von Ausländern die Scharia nach der Verfassung eine Quelle des Rechts ist, kann sie zur Anwendung kommen.“
Dies komme allerdings nur im Bereich des Familien- und Erbrechts in Betracht, niemals im strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Bereich, so Krüger. Und: Die Urteile müssten mit deutschem Recht vereinbar sein. Krüger: „Es gibt jedes Jahr nur wenige Fälle. Relevant ist das vor allem bei Menschen aus Saudi-Arabien.“
Für Türken, die größte Gruppe ausländischer Muslime in Deutschland, komme eine solche Rechtsprechung nicht in Frage, weil in der Türkei die Scharia nicht gilt.
Und was ist mit der Einführung islamischer Schiedsinstanzen in Deutschland? Das hält Krüger ebenso wie Minister Hartloff für „juristisch denkbar“. Allerdings, so Krüger, müssten „die Schiedssprüche vor Vollstreckung noch von einem deutschen Gericht abgesegnet werden“. Kritiker der Vorschläge von Minister Hartloff fürchten eine muslimische Paralleljustiz.
Doch bereits heute gibt es in zahlreichen größeren deutschen Städten wie Berlin, Bremen und Essen muslimische „Friedensrichter“, die ohne staatliche Legitimation zwischen Streitparteien vermitteln.
Kommt der Streit vor ein ordentliches Gericht, ziehen Opfer oder Täter dann schon mal Aussagen zurück oder schweigen – ein faires Urteil ist so kaum möglich. Joachim Wagner, Autor des Buches „Richter ohne Gesetz“: „Es gibt in gewissen muslimischen Kreisen wenig Akzeptanz für unsere Rechtsordnung.“
http://www.express.de/politik-wirtschaft/islamische-schiedsgerichte-streit-um-scharia-in-deutschland,2184,11574382.html
Scharia hält Einzug in deutsche Gerichtssäle
Für deutsche Gerichte ist die Scharia kein Fremdwort. In Erbrechtsfällen, aber auch bei Scheidungen wird auch in Deutschland mitunter islamisches Recht angewandt.
Vielen gilt die Scharia als Inbegriff von Menschenverachtung oder als Synonym für Unterdrückung und Gewalt. Wendet sich ein Muslim oder eine Muslimin aber an ein deutsches Gericht, kann durchaus die Scharia zur Anwendung kommen. Denn längst hat islamisches Recht auch an deutschen Gerichten Einzug erhalten.
Die Scharia, sagt der Erlanger Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe, ist „ein hochkomplexes System religiöser und rechtlicher Normen des Islam“. Anders als in islamisch geprägten Staaten wie etwa dem Iran, wo die Scharia seit Ende der 1970er Jahre Hauptquelle der Gesetzgebung ist, ist der Rahmen in Deutschland allerdings eng gesteckt. Die Gerichtsentscheidung muss mit dem geltenden Recht vereinbar sein, sagt Rohe.
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