Familienzusammenführung zum deutschen Kind

Helina

New Member
Hallo!
Ich weiss gar nicht ob ich hier richtig bin mit den Fragen die ich habe!
Kurz zu mir:
Ich bin Deutsche und lebe auch in Deutschland. Mit meinem Freund habe ich einen einjährigen Sohn (Baris).
Mein Freund lebt in der Türkei und ist türkischer Staatsbürger.
Wir haben für unseren Sohn das gemeinsame Sorgerecht.

Und darum geht es aktuell:
Wir möchten zusammen in Deutschland dauerhaft leben.
Ein Visum müsste er in Izmir beantragen. Ich finde aber auf de Seite des Konsulates keinen Merkzettel für eine Familienzusammenführung bzw. Visum zum deutschen Kind. Ich denke man braucht andere Unterlagen als für die anderen Anträge. Oder wie sehen Sie das?
Falls es also hier Jemanden geben sollte der sich damit auskennt oder bei dem so eine Familienzusammenführung positiv ausgegangen ist dann würde ich mich über eine Antwort freuen!
Ich habe auch schon mehrmals im Konsulat angerufen aber ohne Erfolg, denn die Mitarbeiter meinen es würde sich ALLES auf der Internetseite finden.
Vielleicht habe ich vielleicht doch was übersehen. Aber ich habe schon sehr oft geguckt!

Tut mir Leid für diesen Roman! Da bei uns schonmal ein Besuchervisum vor 1,5 Jahren abgelehnt wurde habe ich schon Bammel vor dem Antrag und ein bisschen Angst, wie sie vielleicht nachvollziehen können.

Danke im Vorraus!
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

da ihr nicht verheiratet seid, wird es vermutlich sehr schwer werden!
das könnte ich mir gut vorstellen!
alle, die ich kenne und eine FZF hatten, waren oder sind verheiratet. und selbst da kenne ich faelle, die sich ewig hinzogen!
 

Helina

New Member
AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

Wir sind nicht verheiratet haben aber das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn, sprich: Unser Sohn hat ein Recht darauf das sein Vater bei ihm ist und "für ihn sorgt".
Eine Bekannte hat eine Tochter mit ihrem Freund und die Beiden haben nichtmal das gemeinsame Sorgerecht und er lebt nun seit 9 Monaten bei ihnen.
Leider hilft sie mir nicht was die Unterlagen etc. angeht... So gut ist unser Kontakt auch nicht mehr. Aber das sie nicht verheiratet sind und er trotzdem dauerhaft hierbleiben kann weiss ich 100%...
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

Wir sind nicht verheiratet haben aber das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn, sprich: Unser Sohn hat ein Recht darauf das sein Vater bei ihm ist und "für ihn sorgt".
Eine Bekannte hat eine Tochter mit ihrem Freund und die Beiden haben nichtmal das gemeinsame Sorgerecht und er lebt nun seit 9 Monaten bei ihnen.
Leider hilft sie mir nicht was die Unterlagen etc. angeht... So gut ist unser Kontakt auch nicht mehr. Aber das sie nicht verheiratet sind und er trotzdem dauerhaft hierbleiben kann weiss ich 100%...

viel glück!
wie gesagt, das berühmte giesskannensystem! recht haben heisst nicht immer recht bekommen!

was mich aber interessiert: dein freund hat das recht für seinen sohn zu sorgen oder umgedreht. aber wie will er das machen? welchen beruf hat er? wo kann er in deutschland arbeiten, um den unterhalt für seinen sohn zu bezahlen, den er dann sicherlich zahlen müsste?
 

sabareeshan

Active Member
AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

es ist möglich aber auch nicht leichter als eine FZF zur ehefrau, allerdings benötigt ihr fast die gleichen unterlagen bis auf die eheurkunde dafür benötigt ihr aber die sorgerechtserklärung, die vaterschaftsanerkennung und die geburtsurkunde des kindes

drück euch die daumen
 

vanararat1966

Moderator
AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

Hallo!
Ich weiss gar nicht ob ich hier richtig bin mit den Fragen die ich habe!
Kurz zu mir:
Ich bin Deutsche und lebe auch in Deutschland. Mit meinem Freund habe ich einen einjährigen Sohn (Baris).
Mein Freund lebt in der Türkei und ist türkischer Staatsbürger.
Wir haben für unseren Sohn das gemeinsame Sorgerecht.

Und darum geht es aktuell:
Wir möchten zusammen in Deutschland dauerhaft leben.
Ein Visum müsste er in Izmir beantragen. Ich finde aber auf de Seite des Konsulates keinen Merkzettel für eine Familienzusammenführung bzw. Visum zum deutschen Kind. Ich denke man braucht andere Unterlagen als für die anderen Anträge. Oder wie sehen Sie das?
Falls es also hier Jemanden geben sollte der sich damit auskennt oder bei dem so eine Familienzusammenführung positiv ausgegangen ist dann würde ich mich über eine Antwort freuen!
Ich habe auch schon mehrmals im Konsulat angerufen aber ohne Erfolg, denn die Mitarbeiter meinen es würde sich ALLES auf der Internetseite finden.
Vielleicht habe ich vielleicht doch was übersehen. Aber ich habe schon sehr oft geguckt!

Tut mir Leid für diesen Roman! Da bei uns schonmal ein Besuchervisum vor 1,5 Jahren abgelehnt wurde habe ich schon Bammel vor dem Antrag und ein bisschen Angst, wie sie vielleicht nachvollziehen können.

Danke im Vorraus!

Dem ist so - es findet sich alles im Internet, dazu nicht nur in Deutsch, sondern für den Kindsvater auch in Türkisch (es ist zwar die Diplomatische Vertretung Istanbul für den Link zum Formular in diesem Fall, die Formulare bleiben sich aber die gleichen):

http://www.izmir.diplo.de/Vertretung/izmir/de/04__Visa/Merkblaetter__Formulare__lang__Seite.html

http://www.istanbul.diplo.de/contentblob/1600950/Daten/954578/Merkblatt_FzF_Kindesnachzug_DD.pdf

Und es ist tatsächlich so, dass sich eine FZF zum DEUTSCHEN Kind sehr viel einfacher gestaltet, als zur Ehefrau (auch wenn Deutsche und nicht eingebürgerte Deutsche). Zudem ist bei einer FZF zum D-Kind kein Nachweis über die deutsche Sprache erforderlich.

info4alien.de ist eine gute Seite, dort bitte die Suchfunktion bemühen.

Bitte beachten, dass jeder Fall anders ist und sich nicht aufs Hörensagen verlassen. Gesicherte Informationen liefern Behörden. Ruhe bewahren, Punkt für Punkt abarbeiten und ab und an dem Kindsvater virtuell in den Allerwertesten treten :wink:

Alles Gute und viel Glück
 

sabareeshan

Active Member
AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

Dem ist so - es findet sich alles im Internet, dazu nicht nur in Deutsch, sondern für den Kindsvater auch in Türkisch (es ist zwar die Diplomatische Vertretung Istanbul für den Link zum Formular in diesem Fall, die Formulare bleiben sich aber die gleichen):

http://www.izmir.diplo.de/Vertretung/izmir/de/04__Visa/Merkblaetter__Formulare__lang__Seite.html

http://www.istanbul.diplo.de/contentblob/1600950/Daten/954578/Merkblatt_FzF_Kindesnachzug_DD.pdf

Und es ist tatsächlich so, dass sich eine FZF zum DEUTSCHEN Kind sehr viel einfacher gestaltet, als zur Ehefrau (auch wenn Deutsche und nicht eingebürgerte Deutsche). Zudem ist bei einer FZF zum D-Kind kein Nachweis über die deutsche Sprache erforderlich.

info4alien.de ist eine gute Seite, dort bitte die Suchfunktion bemühen.

Bitte beachten, dass jeder Fall anders ist und sich nicht aufs Hörensagen verlassen. Gesicherte Informationen liefern Behörden. Ruhe bewahren, Punkt für Punkt abarbeiten und ab und an dem Kindsvater virtuell in den Allerwertesten treten :wink:

Alles Gute und viel Glück

das kommt immer auf die zuständigen bearbeiter/innen an lässt sich so nicht sagen ob es einfacher ist, ich kenne genügend fälle wo dies nicht der fall war
 

Helina

New Member
AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

@ melekchen...
Unterhalt? Den müsste er zahlen wenn ich nicht mit ihm zusammenleben würde und wir nicht das gemeinsame Sorgerecht hätten...
Er arbeitet bis Ende diesen Jahres noch im Krankenhaus als Dolmetscher.
In Deutschland wird er bei meinem Vater in der Firma einsteigen.
Freut mich, dass du dich interessierst oder sorgst. :wink:



@ vanararat1966,
Danke für die Infos. Du hast mir wirklich sehr weitergeholden.
Werde auch mal in diesem Info4Alien nachsehen!

LG Helina
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

@ melekchen...
Unterhalt? Den müsste er zahlen wenn ich nicht mit ihm zusammenleben würde und wir nicht das gemeinsame Sorgerecht hätten...
Er arbeitet bis Ende diesen Jahres noch im Krankenhaus als Dolmetscher.
In Deutschland wird er bei meinem Vater in der Firma einsteigen.
Freut mich, dass du dich interessierst oder sorgst. :wink:

gut, eine sorge weniger!:wink:
 
AW: Familienzusammenführung zum deutschen Kind

ich habe von einer freundin gehört, das eine FZF zum kind nicht abgelehnt werden darf.. da das kind einen anspruch auf sein vater hat bis zum 18 . lebensjahr....


wünsche dir viel glück.
 
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