Familienzusammenführung

EfzA08

New Member
Hallo ihr lieben,

ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin aber ich habe eine ganz wichtige Frage, ich hoffe das ihr mir helfen könnt.

Ich und mein Verlobter wollen im April heiraten. Er fängt jetzt am Montag mit diesem Deutschkurs an ( Goethe Institutt in Istanbul ). Ich habe eine Teilzeit stelle, ich suche schon die ganze Zeit eine Vollzeit stelle, aber da ich momentan alleinerziehende Mutter bin ( Tochter 10 Jahre ) ist es verdammt schwer.

So nun zur meiner Frage:

Ich habe gehört das ich mindestens 1200 euro Netto!!!! verdienen muss um meinen zukünftigen Mann herbringen zu können.!? :icon_eyecrazy: Kann das stimmen ??

Auch wenn ich Vollzeit stelle finden würde, würde ich mit Steuerklasse II nicht soviel rausbekommen. Was für Erfahrungen habt ihr so ??:roll:

Danke im vorraus für eure antworten...
 

vanararat1966

Moderator
AW: Familienzusammenführung

Hallo ihr lieben,

ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin aber ich habe eine ganz wichtige Frage, ich hoffe das ihr mir helfen könnt.

Ich und mein Verlobter wollen im April heiraten. Er fängt jetzt am Montag mit diesem Deutschkurs an ( Goethe Institutt in Istanbul ). Ich habe eine Teilzeit stelle, ich suche schon die ganze Zeit eine Vollzeit stelle, aber da ich momentan alleinerziehende Mutter bin ( Tochter 10 Jahre ) ist es verdammt schwer.

So nun zur meiner Frage:

Ich habe gehört das ich mindestens 1200 euro Netto!!!! verdienen muss um meinen zukünftigen Mann herbringen zu können.!? :icon_eyecrazy: Kann das stimmen ??

Auch wenn ich Vollzeit stelle finden würde, würde ich mit Steuerklasse II nicht soviel rausbekommen. Was für Erfahrungen habt ihr so ??:roll:

Danke im vorraus für eure antworten...

Sich in solch einer wichtigen Sache auf Hörensagen zu verlassen, ist extrem "gefährlich", da gibt es 100 Meinungen und am Schuss weisst Du nicht mehr, wo links oder rechts ist.

Zuverlässig Auskunft darüber (Suchfunktion benutzen!) gibt Dir info4alien. de, inkl. Gesetzestexten, etc. pp.

Das mit der Sicherung des Einkommens gilt nur, wenn für Dich eine sogenannte Regelausnahme zutreffen könnte. Eine Regelausnahme ist:
a) Man könnte Dir aufgrund Herkunft (will heissen, Du bist eingebürgerte) zumuten, im Herkunftsland Deines Partners zu leben (Türkei in Deinem Fall)
b) Du hast lange im Herkunftsland Deines Partners gelebt, kannst die Sprache, etc. pp.

Du hast zudem eine 10-jährige Tochter. Der Kindsvater - sofern Deutscher - hat ja - zumindest - ein Umgangsrecht. Auch ein Punkt. Sprich: Kind muss in Deutschland bleiben und Mutter dann auch.

Aber eben. Die Geschichten und Sachlagen sind so verschieden wie die Menschen. Sich nie, aber niemals, darauf zu verlassen, was man hört = Regel Nummer 1. Da gibt es die wildesten Stories.

Gutes Gelingen wünsche ich Euch
VanArarat

PS: ich will Dir nichts vermiesen, aber auch wenn Du das Einkommen gesetzlich so in der Summe nicht sichern musst, so ist Dein Mann - zumindest in der Anfangszeit - auch finanziell auf Dich und Sozialleistungen angewiesen. Stell Dich darauf ein, dass nicht alles Sonnenschein sein wird. Gut vorbereitet zu sein auf die neue Situation (Du und er) dürfte helfen (Plan B).
 

EfzA08

New Member
AW: Familienzusammenführung

Vielen dank für die Schnelle antwort,

1. ich bin türkische Staatsbürgerin wohne seit meiner Geburt hier
2. Mein Ex Mann war Deutscher, wir haben das mal besprochen wegen "leben in der Türkei", aber da macht mein Ex Mann nicht mit.
 

vanararat1966

Moderator
AW: Familienzusammenführung

Vielen dank für die Schnelle antwort,

1. ich bin türkische Staatsbürgerin wohne seit meiner Geburt hier
2. Mein Ex Mann war Deutscher, wir haben das mal besprochen wegen "leben in der Türkei", aber da macht mein Ex Mann nicht mit.

Wie lange Du in Deutschland lebst oder gelebt hast, spielt keine Rolle. Dieser Fall bzw. Entscheid dürfte auf Dich zutreffen (dürfte, ohne Gewähr):

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1289988001

Dein Kind dürfte nun die deutsche Staatsbürgerschaft haben bzw. ist Deutsch. Dies ist und wäre ein Hinderungsgrund (halt rein juristisch formuliert), dass Du in der Türkei mit Deinem Mann leben kannst. Im weiteren ist das Kind Deutsch und würde - soweit ich dies beurteilen kann - in der Sicherung des Lebensunterhalts (LU) nicht mit einberechnet.
(ev. reicht dann dies, was Du verdienen kannst; Erhöhung des Pensums wäre und ist eine Alternative, auch mit einem 10-jährigen Kind).
Neben dem LU kommt dann noch der Wohnraum, der zur Verfügung stehen muss.

Aber wie gesagt, Du musst Dich gut informieren und vorbereiten, informieren bei sachkundiger Stelle. Es gibt auch Organisationen für binationale Paare mit einer Fülle von Informationen. Vielleicht gibt es in Deiner Nähe so etwas.

Faktisch tätig werden kannst Du dann erst nach erfolgter Heirat und beantragter FZF. Vorher sind - wie schon erwähnt - die wildesten Spekulationen möglich. Aber abschliessende Antworten erhälst Du in dieser Phase keine. Höchstens, was sein könnte und in Frage käme.

Alles Gute
 
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