Konflikt: Integrationskurs und Arbeitsstelle

kismetco

Member
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Integrationskurs meines Mannes und zwar haben wir Anfang diesen Jahres den Integrationskurs abgebrochen, da er mit der Lerngeschwindigkeit nicht zurecht kam.
Stattdessen habe ich mit ihm die Arbeitsbücher der VHS durchgearbeitet.

Nun haben wir das "Problem", dass er eine feste Arbeitsstelle gefunden hat und nun in der Frühschicht
(während der ganzen Probezeit: 6.00 Uhr bis 14.00 Uhr) arbeitet.

Dadurch entsteht aber ein Konflikt mit dem erneuten Beginn des Integrationskurses, da dieser zwischen 9.00Uhr und 12.30Uhr stattfindet.


Meine Frage ist nun, ob er auch die Deutschkenntnisse, die man in der VHS beim Integrationskurs erlernen würde, selbst erarbeiten und mit diesen Kenntnissen am Deutschtest teilnehmen kann?
Wird das anerkannt?
Sonst müsste er ja zum 1.September seine Arbeitsstelle kündigen. Was ja total doof wäre :confused:

Leider ist die zuständige Ansprechpartnerin von der Ausländerbehörde derzeit in Urlaub,
daher wollte ich schonmal bei euch nachfragen. Vielen Dank für die Hilfe...

Lieben Gruß
 

Yaso2.0

Well-Known Member
Meine Frage ist nun, ob er auch die Deutschkenntnisse, die man in der VHS beim Integrationskurs erlernen würde, selbst erarbeiten und mit diesen Kenntnissen am Deutschtest teilnehmen kann? Wird das anerkannt?

Wie er die Deutschkenntnisse lernt ist nicht relevant, er wird zur Prüfung angemeldet und besteht sie oder nicht. Meine Schwester hatte damals meinen Schwager auch "zu Hause unterrichtet" und er hat die Prüfung bestanden.
 

gurumuru

Active Member
İst dein Mann zum İ-Kurs verpflichtet worden? Wenn nein dann kann er selber sich fur die pruung anmelden und normal arbeiten gehen
 

Janett

Member
Zu "unserer" Zeit im Jahr 2008 hieß es: Arbeit geht vor! Auch darüber lässt er sich integrieren.
 
Würde sagen,I. Kurs Priorität 1.
Kann mir vorstellen das später evtl. Probleme auftauchen könnten. Sprache wird immer benötigt.
 

gurumuru

Active Member
also mein Mann ist seit März hier und er wurde von dem Integrationskurs ,,befreit'', da er in der Türkei studiumabschluss hatte. Er sollte nicht zum Kurs gehen! Das haben wir uns nicht gefallen lassen habe wirklich um diesen Kurs gekämpft, jetzt ist er dazu verpflichtet worden. Bei einer Verpflichtung zahlt man statt 279 Euro, 120 Euro, dies kann man vom später vom Steuer absetzen und beim Bestehen der Prüfung bekommt man die Hälfte des Betrags zurück. Hätte er sich freiwillig zum Kurs angemeldet wäre das gar nicht möglich. Also wenn du auch arbeitest wüde ich sagen, dass er doch den Kurs machen soll...verstehe gar nicht was will er machen, wenn er den Job nicht mehr hat? Sprache ist 1. Priorität.
 
richtig,

Sprache ist A und O.

Wer weis wie lange er eine Job hat, geht ja recht schnell heute.
Du must nur etwas weiter denken, später, paar Jahre später. Wenn evtl. die Familie größer wird.......dann wird die
Sprache umso wichtiger.

lg
 
K

KiraS

Guest
Wie er die Deutschkenntnisse lernt ist nicht relevant, er wird zur Prüfung angemeldet und besteht sie oder nicht. Meine Schwester hatte damals meinen Schwager auch "zu Hause unterrichtet" und er hat die Prüfung bestanden.
Vollkommen richtig!
Wenn dein Mann arbeiten geht, würde ihm keine Behörde in Deutschland Schwierigkeiten machen, weil er dem Integrationskurs zeitlich nicht nachgehen kann.
Wenn er es neben der Arbeit noch schafft einigermaßen deutsch zu lernen, hat er meiner Ansicht nach beste Karten, die Prüfung zu bestehen. Und er hätte es dann auch verdient!
 

kismetco

Member
Danke an alle!
Hier die Antwort von der Ausländerbehörde:

[...]in erster Linie ist eine Arbeitsstelle wichtig.

Ich weise Sie allerdings darauf hin, dass die Teilnahme, bzw die bestandene Prüfung für uns wichtig ist. Sie können ggf. mit der VHS abklären, ob es notwendig ist, dass er an allen Modulen teil zu nehmen hat, um an der Prüfung teil zu nehmen. Sollte er sich alle Themen der Module selber beibringen und die Prüfung bestehen, sollte dies kein Problem dar stellen.

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristet) sind einfache Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Begründen Sie die Nichtteilnahme in einem Schreiben mit beigefügtem Arbeitsvertrag. [...]
 
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