§ 19 UStG und trotzdem ausgewiesene USt.

Grk..

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Da schreibt eine Kleinunternehmerin, dass sie sich steuerlich für die § 19 UStG-Regelung entschieden hat und danach trotzdem in Rechnungen die USt ausweist.

Waaaaaaruuuuuummm?
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J

Junimond

Guest
AW: § 19 UStG und trotzdem ausgewiesene USt.

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Da schreibt eine Kleinunternehmerin, dass sie sich steuerlich für die § 19 UStG-Regelung entschieden hat und danach trotzdem in Rechnungen die USt ausweist.

Waaaaaaruuuuuummm?
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tja, dumm gelaufen. laut UStG schuldet sie dem finanzamt die ausgewiesene Umsatzsteuer, auch wenn sie fälschlich ausgewiesen wurde! den passenden § muss ich noch rasch suchen! muss irgendwo in richtung §14 sein.
 
J

Junimond

Guest
AW: § 19 UStG und trotzdem ausgewiesene USt.

gefunden:

Weisen bspw. Kleinunternehmer oder Privatpersonen Umsatzsteuer aus, schulden sie gem. § 14c (2) UStG (unberechtigter Steuerausweis) die ausgewiesene Steuer dem Finanzamt. Gleiches gilt für Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen über eine nicht erbrachte Lieferung oder Leistung. Der Rechnungsempfänger darf die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer geltend machen

das fettgedruckte wage ich zu bezweifeln......dazu finde ich sicherlich auch noch etwas!
 

Grk..

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AW: § 19 UStG und trotzdem ausgewiesene USt.

gefunden:

Weisen bspw. Kleinunternehmer oder Privatpersonen Umsatzsteuer aus, schulden sie gem. § 14c (2) UStG (unberechtigter Steuerausweis) die ausgewiesene Steuer dem Finanzamt. Gleiches gilt für Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen über eine nicht erbrachte Lieferung oder Leistung. Der Rechnungsempfänger darf die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer geltend machen

Ja
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