Ärzte reanimierten Patient: Er verklagte sie, wegen dabei verlorenen Zähnen

Irreversibel

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Manchen Leuten ist einfach nicht mehr zu helfen. Die Ärzte bemühen sich um das Leben des Patienten und nach einer erfolgreichen OP bekommen se als Dank eine Anklage. Und das alles wegen den verloren gegangenen Zähne.

Da bleibt nur noch zu sagen:
Gebt ihm seine Zähne wieder zurück und nehmt ihm das LEBEN!!

Denn wie es aussieht ist das LEBEN zweitrangig. Die Zähne sind nunmal Lebensbestandteil und sind wichtiger...



In einem Krankenhaus in Dillingen war im Februar 2009 ein Herzinfarktpatient eingeliefert worden. Ein Stunde hatten die Mediziner um sein Leben gekämpft und gewonnen. Doch der Wiedergenesene verklagte die Ärzte auf Schmerzensgeld: 4. 000 Euro wollte er von ihnen, wegen drei ausgeschlagenen Zähnen. Dem damals 46-Jährigen waren während der Beatmung mit einem Schlauch offenbar drei Zähne verloren gegangen. Und dies nicht genug: die Brille war ebenfalls beschädigt worden. Ein erster Prozess gegen die Ärzte am Augsburger Landgericht ging zu Gunsten der Mediziner aus. Nun hat der Mann erneut das höhere Gericht, das Oberlandesgericht, angerufen. In der ersten Verhandlung wurde klargestellt, dass es bei einer Reanimation durch Notärzte durchaus zu Zahnbeschädigungen kommen kann. So etwas sei ein "unvermeidbares Risiko". Mitte Juni erfolgt das Urteil.


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