Berfin1980
Well-Known Member
Die Redaktionen berufen sich bezüglich der Quellen auf deren Schutz, was auch absolut korrekt ist. Denn auch der EGMR bezeichnet den Schutz journalistischer Quellen als Grundvoraussetzung der Pressefreiheit.
Der Informant bei Polizei oder Geheimdienst ist dann nochmal eine andere Hausnummer um deren Schutz zu sichern, kennt ein Staatsanwalt noch nicht mal deren Identität. Sollte da trotzdem was durchsickern gehen die in Schutzmaßnahmen.
Der Informant bei Polizei oder Geheimdienst ist dann nochmal eine andere Hausnummer um deren Schutz zu sichern, kennt ein Staatsanwalt noch nicht mal deren Identität. Sollte da trotzdem was durchsickern gehen die in Schutzmaßnahmen.