“Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

Lillifee

Member
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

am schlimmsten finde ich den teil , der besagt das es erst dan eine Beleidigung ist wen man als "unterwetiges Wessen" behandelt wird.

wenn ich aber schon lese
frage ich mich wie man als nicht- deutscher darauf reagieren soll, das ein augsburg mit uns nicht "lebenswert" ist:evil:
Und wie soll man als Deutsche auf so etwas reagieren? - Ich schäme mich!
Pfui für so ein Urteil!
 
K

karischa

Guest
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

Ich will es mal so sagen:

Das Urteil geht in Ordnung!

Die Sache ist ja auch begründet worden.

Was hat das sich Wegwünschen von Ausländern mit der Menschenwürde zu tun.

Man könnte genau sogut sagen: Inländer raus!

Was mich bei der Sache am meisten stört:
Eigentlich hätte jeder Jurist und schon gar jeder Richter erkennen müssen, dass so ein Spruch als Volksverhetzung nicht ausreicht!

Ansonsten: ich persönlich finde einen solchen Spruch auch völlig daneben und glaube auch, dass er ein Klima anheitzt, was mir nicht gefällt. Dem Sinne nach wird er leider nicht nur von Rechtsradikalen getragen.

Wir haben doch hier Juristen. Warum schreiben die denn nichts dazu?

Soweit ich den Artikel verstanden habe, sagt das Gericht, dass der Spruch: "Ausländer raus!" als wertfrei angesehen werden muss, weil die "Rückführung" der Ausländer auch mit finanziellen Anreizen geschehen kann.

Was allerdings nicht mehr als wertfrei angesehen werden kann, ist meiner Meinung nach der Nachsatz: "Für ein lebenswertes deutsches Augsburg."
Hier sehe ich eine deutliche Blindheit auf dem rechten Auge des Gerichts.
 
S

sommersonne

Guest
AW: “Ausländer raus” ist keine Volksverhetzung

Zumindest kann ich keine Völkerverhetzung erkennen! 8)


Doch finde ich schon. Nicht alle die so denken wie die Nazis gehen auf die Strasse und zeigen das auch. Diese werden bestärkt in der Meinung dass sie eigentlich richtig denken, wenn solche Spruche durch ein Gericht sanktioniert werden. Sie werden dadurch ermutigt. und bestätigt. Nicht jeder ist in der Lage die Spitzfindigkeit der Begründung des Urteils zu verstehen.
 
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