rüzgar
Well-Known Member
Kurze Frage, da ich dazu keine Info im Internet finden konnte...
Ich habe ein Jobangebot von einem deutschen Reiseveranstalter als Reiseleiterin Gruppenreisen in der Türkei zu begleiten. Dabei handelt es sich jeweils nur um kurze Einsätze von ein paar Wochen.
Die Bezahlung ist nicht gerade toll und ich habe leichte Zweifel an der Seriosität des Ganzen.
Denn schon auf meine Nachfrage, da ich ja auch Ausflüge mit der Gruppe machen würde, ob denn ein einheimischer Reiseführer dabei ist, da diese Tätigkeit in der Türkei für mich verboten ist, bekam ich die Antwort, dass es ja keine 'Führung' sondern halt 'nur' Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten, Stadtbesichtigungen etc. seien.
Nun habe ich gefragt wie das denn mit der Arbeitsgenehmigung für die Türkei gehandhabt wird. Heute bekam ich eine Mail mit der Antwort:
"vor Ort in der Türkei benötigen Sie keine Arbeitsgenemigung, da Sie für einen deutschen Reiseveranstalter tätig sind" :shock::icon_eyecrazy:
Dass diese Aussage so falsch ist, weiß ich aus eigener Erfahrung.
Meine Frage ist nun:
Wie ist das bei solchen kurzfristigen Einsätzen in der Türkei, dafür bräuchte man doch rein theoretisch auch eine Arbeitsgenehmigung (praktisch kaum durchführbar) oder gibt es da eine Sonderregelung??? :?:
Ich möchte kein Risiko eingehen, da die Kontrollen in der Türkei immer strenger werden und ich auf gar keinen Fall ein Einreiseverbot kassieren möchte. Wäre dankbar für Infos, Erfahrungen oder Meinungen!
Ich habe ein Jobangebot von einem deutschen Reiseveranstalter als Reiseleiterin Gruppenreisen in der Türkei zu begleiten. Dabei handelt es sich jeweils nur um kurze Einsätze von ein paar Wochen.
Die Bezahlung ist nicht gerade toll und ich habe leichte Zweifel an der Seriosität des Ganzen.
Denn schon auf meine Nachfrage, da ich ja auch Ausflüge mit der Gruppe machen würde, ob denn ein einheimischer Reiseführer dabei ist, da diese Tätigkeit in der Türkei für mich verboten ist, bekam ich die Antwort, dass es ja keine 'Führung' sondern halt 'nur' Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten, Stadtbesichtigungen etc. seien.
Nun habe ich gefragt wie das denn mit der Arbeitsgenehmigung für die Türkei gehandhabt wird. Heute bekam ich eine Mail mit der Antwort:
"vor Ort in der Türkei benötigen Sie keine Arbeitsgenemigung, da Sie für einen deutschen Reiseveranstalter tätig sind" :shock::icon_eyecrazy:
Dass diese Aussage so falsch ist, weiß ich aus eigener Erfahrung.
Meine Frage ist nun:
Wie ist das bei solchen kurzfristigen Einsätzen in der Türkei, dafür bräuchte man doch rein theoretisch auch eine Arbeitsgenehmigung (praktisch kaum durchführbar) oder gibt es da eine Sonderregelung??? :?:
Ich möchte kein Risiko eingehen, da die Kontrollen in der Türkei immer strenger werden und ich auf gar keinen Fall ein Einreiseverbot kassieren möchte. Wäre dankbar für Infos, Erfahrungen oder Meinungen!