Arbeitsgenehmigung auch für kurzfristige Türkeieinsätze?

rüzgar

Well-Known Member
Kurze Frage, da ich dazu keine Info im Internet finden konnte...


Ich habe ein Jobangebot von einem deutschen Reiseveranstalter als Reiseleiterin Gruppenreisen in der Türkei zu begleiten. Dabei handelt es sich jeweils nur um kurze Einsätze von ein paar Wochen.
Die Bezahlung ist nicht gerade toll und ich habe leichte Zweifel an der Seriosität des Ganzen.
Denn schon auf meine Nachfrage, da ich ja auch Ausflüge mit der Gruppe machen würde, ob denn ein einheimischer Reiseführer dabei ist, da diese Tätigkeit in der Türkei für mich verboten ist, bekam ich die Antwort, dass es ja keine 'Führung' sondern halt 'nur' Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten, Stadtbesichtigungen etc. seien.

Nun habe ich gefragt wie das denn mit der Arbeitsgenehmigung für die Türkei gehandhabt wird. Heute bekam ich eine Mail mit der Antwort:
"vor Ort in der Türkei benötigen Sie keine Arbeitsgenemigung, da Sie für einen deutschen Reiseveranstalter tätig sind" :shock::icon_eyecrazy:

Dass diese Aussage so falsch ist, weiß ich aus eigener Erfahrung.


Meine Frage ist nun:
Wie ist das bei solchen kurzfristigen Einsätzen in der Türkei, dafür bräuchte man doch rein theoretisch auch eine Arbeitsgenehmigung (praktisch kaum durchführbar) oder gibt es da eine Sonderregelung??? :?:

Ich möchte kein Risiko eingehen, da die Kontrollen in der Türkei immer strenger werden und ich auf gar keinen Fall ein Einreiseverbot kassieren möchte. Wäre dankbar für Infos, Erfahrungen oder Meinungen!
 

rüzgar

Well-Known Member
AW: Arbeitsgenehmigung auch für kurzfristige Türkeieinsätze?

Danke Gizelle!
Laut dem folgenden Auszug aus deinem Link müsste das ja tatsächlich ohne Arbeitsgenehmigung rechtmäßig sein...

Ausländer, die in der gleichen Form bei internationalen Verträgen in der Türkei von einer
Arbeitserlaubnis freigestellt werden; Ausländer, dessen ständiger Wohnsitz sich im Ausland
befindet und die aufgrund von kulturellen und künstlerischen Aktivitäten sich weniger als
einen Monat in der Türkei aufhalten; Ausländer, die aufgrund von Weiterbildung an den Universitäten,
begrenzt mit der Ausbildungsdauer - nicht länger als 2 Jahre - sich im Inland aufhalten;
Ausländer, die sich aufgrund von EU-Austausch- und Jugendprogrammen in der Türkei
aufhalten; Ausländer, die Beauftragte oder Gesandte von Reiseunternehmen sind,
dessen Entsendungsverträge nicht länger als 8 Monate gültig sind
; und Ausländer, die in der
Rechtsverordnung einzeln aufgeführt sind, werden von der Arbeitserlaubnis befreit. Auf Wunsch können für diese Ausländer, die von der Arbeitserlaubnis befreit sind, ein sogenannter
„Nachweis für Arbeitserlaubnisbefreiung“ ausgestellt werden.


Dann frage ich mich allerdings ernsthaft warum dann nicht die anderen Reiseveranstalter, die ja auch nur Saisonverträge machen (z.B. April bis Okt./Nov.) von dieser Arbeitserlaubnisbefreiung Gebrauch machen?
 

Leo_69

Well-Known Member
So Arbeitsgenehmigung ist durch. Für Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre muss ich 900 Lira für den Schuhkarton hinblättern. Aber hoffe doch das die Firma das übernimmt.
Als Beleg oder besser Dokument soll ich wohl jetzt so einen kleinen Plastechip dafür bekommen.
Na mal sehn
 
L

Laledevri

Guest
So Arbeitsgenehmigung ist durch. Für Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung für 2 Jahre muss ich 900 Lira für den Schuhkarton hinblättern. Aber hoffe doch das die Firma das übernimmt.
Als Beleg oder besser Dokument soll ich wohl jetzt so einen kleinen Plastechip dafür bekommen.
Na mal sehn

Meine soll nun Gerüchten zu Folge 160 Lira für ein Jahr kosten. Ich hab noch keine Unterlagen bekommen, aber noch ein bisschen Zeit. Die Bürofrau meinte "Ach, das kommt sicher rechtzeitig."
Ja, so sieht das Ding nun aus. Zum Glück steht jetzt endlich mal die Yabanci Kimlik Numerasi drin, war im alten Ikamet ja nicht der Fall. Foto haben allerdings nur die Karten, die auch eine Arbeitserlaubnis haben. Wer normalen Aufenthalt hat, hat ne fotolose Karte.
Untitled-1.jpg
 

Leo_69

Well-Known Member
na ich denke doch das ich das richtig übersetzt habe..

Çalışma İzni Harç Tutarı :495.0
İkamet İzni Harç Tutarı :399.42

??
 
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