arbeitsrecht..

AW: arbeitsrecht..

Von solchen Dingen habe ich Null Ahnung, aber das was Du schreibst leuchtet mir nicht ein:

Gedankenexperiment:

A hat eine volle Stelle, nimmt aber die hälfte des Jahres unbezahlt frei (ergo halbe Stelle) und bekommt 30 Tage Urlaub

B hat von vornherein eine halbe Stelle, bekommt aber nur 15 tage Urlaub.

Hmm...ungerecht

Anders gesagt, der Schlaue würde dann ein ganzes Jahr unbezahlten Urlaub nehmen und hätte dadurch den Anspruch auf einen Monat bezahlten Urlaub gewonnen. Das kann ich mir nicht vorstellen.

das ist ein jahresurlaub. wenn du ein halbes jahr unbezahlten urlaub nimmst, verfällt dein urlaubsanspruch für diese zeit und dir bleiben nur noch 15 tage.
 
AW: arbeitsrecht..

ach wir werden sehen was bei raus kommt..ich denke auf jeden fall ist die frist verstrichen,,dieses anzumerken..

schliesslich sind arbeitnehmer auch gehalten bis zum 31.03 ihre vorjahresansprüche geltend zu machen.
ich denke das wird dann wohl auch für die andere seite zählen.,.
wenn nicht, dann mach ich die überstunden rechnung der letzten 3 jahre auf..und hab auch noch das eine oder andere we spesen nachzureichen, die sie mir nie gezahlt haben..

also wir werden sehen, was diese 2 tage kosten werden...
 
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