auf Mindestzins angerechnet

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo hoi hoi! :)

Was bedeutet "auf diesen Mindestzins angerechnet" im folgenden?

"Der Kaufpreis wird jedoch ab dem Stichtag bis zum Zeitpunkt der Übertragung der X GmbH-Beteiligung mindestens mit einem Zinssatz in Höhe von 1,5% p.a. zzgl. Zinseszins verzinst; Anlagegewinne werden auf diesen Mindestzins angerechnet, aber selbst nicht verzinst."

Also, das Mindestzins wird berücksichtigt wenn die Anlagegewinne rechnet/kalkuliert werden?!? Richtig?

Oder: die Anlagegewinne werden berücksichtigt wenn das Mindestzins rechnet/kalkuliert/fesftgelegt wird" ???
 

Farina

Well-Known Member
Ich verstehe es so :

DER Kaufpreis wird mit 1,5 % verzinst.

Anschließend (zum Zeitpunkt der Übertragung?) werden die Zinsen mit etwaigen Anlagegewinnen (ggf. auch Verlusten?) verrechnet.

Mir ist nicht ganz klar, ob die Anlagegewinne addiert oder subtrahiert werden.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es sich so verhält (Beispiel):

Kaufpreis 100.000
Zinsen 1.000

Zum Zeitpunkt der Übertragung ist die Beteiligung nun 120.000 wert. Da der Käufer nun schon einen Gewinn von 20.000 erzielt hat, kommen die 1.000 an Zinsen nicht mehr zum Tragen.

Ich stolperte allerdings über die Formulierung MINDESTENS mit 1,5 %. Wovon hängt das ab?
 

Alubehütet

Well-Known Member
Was @Farina sagt :)

Wenn der Laden in ihrem Beispiel zum Zeitpunkt der Übertragung aufgrund von Verlusten nur noch 90.000€ wert ist, sind trotzdem die 100.000€ + 1,5% p.a. fällig.

Ist er aber 110.000€ wert, werden die Zinsen berechnet nur auf die vereinbarten 100.000, nicht auf die zusätzlichen 10.000. Wenn der Laden Gewinne abwirft, soll das ja nicht zum Schaden des Neueigentümers sein.
 
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