Aufenthaltsgenehmigung?!? Wer weiß bescheid?

Also ich habe mal ne Frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich hatte bis jetzt keine Ahnung wie das mit den Aufenthaltsgenehmigungen hier in Deutschland läuft, jetzt bräuchte ich hilfe und möchte mich darüber informieren.
Mein Freund/Exfreund (wie auch immer :roll: ) hatte bis jetzt immer eine befristete Aufenthaltsgenehmigung von 3 Monaten. Er hat sich nach der letzten Frist keine neue mehr gemacht und war die letzten 3 Monate also ohne Genehmigung hier in Deutschland. In der Zeit hatte er mehrere Gerichtsverhandlungen (wegen früherer Delikte) sie sind ihm dabei auf die Spur gekommen, dass er also "schwarz" hier ist, dann ging er vor Tagen in die Behörde und wollte sich also wieder eine machen, damit es keinen Ärger mehr gibt. Aufgrund seiner vielen Straftaten bekommt er eben nur immer 3 Monate befristet. Diesmal haben sie zu ihm gesagt, er bekommt keine, weil er die letzten 3 Monate "schwarz" hier war, und dann auch noch die Sache mit den Verhandlungen (wo er ja auch keine Aufenthaltsgenehmigung hatte in der Zeit) Auf jeden Fall hat er keine mehr bekommen, hat deinen seinen Rechsanwalt eingeschalten und der meinte, wenn er nicht heiratet, kann es gut sein, dass er abgeschoben wird.

Jetzt meine Frage: Warum bekommt man denn keinen Aufenthalt mehr, nur weil man 3 Monate nicht dazu gekommen ist... andere sind Jahre ohne Aufenthalt in unerem Land und haben keine Probleme. Dass er wieder eine wollte zeigt doch von gutem Willen!?! Außerdem: können die ihn jetzt einfach so abschieben, obwohl er über ein Jahre "brav" war?!? Ist da "heiraten" wirklich die einzige Lösung?!? Das unterstützt doch nur "Scheinehen" in meinen Augen :vogel) :ang) . Könnte er für kurze Zeit (ca. 1 Monat z.B.) zu seiner Mutter in die Türkei,dann wieder nach Deutschland zurück und dann halt einfach wieder MIT Aufenthaltsgenehmigung?!?

Ich kenne mich da leider garnicht aus, und hoffe ihr wisst da besser bescheid und könnt mir vielleicht Tipps geben, was man da tun kann. :?:

Liebe Grüße Sybille
 

kameleon

New Member
Jetzt meine Frage: Warum bekommt man denn keinen Aufenthalt mehr, nur weil man 3 Monate nicht dazu gekommen ist...


Hi!
Also genauere juridische Kenntnisse habe ich auch nicht, verstehe aber, wahrscheinlich im gegensatz zu unserer "Lückenlosen und individuell zugepassten rechtslage" das Problem. Ich glaube das der ausschlaggebende Punkt hierbei nicht ist das er drei monate keine Aufenthaltsgenehmingung hatte, sonders das er mit der Justiz in Kontakt war wegen der Strafdelikte....so sind die "per Zufall" bei ihm ausgekommen und wenn jemand keine langfristige Genehmigung hat und dann in solche Probleme gerät ist das Grund um ihn/sie zurück zu schicken...
ich versteh da auch so vieles nicht, hoffe aber das sich die sache für euch bald im positiven aufklärt
grüße das kameleon
 
Hi Kameleon!
Naja ich glaube deine Theorie trifft nicht ganz zu... die Delikte sind jetzt schon über 15 Monate her, seit dem hatte er eben keinen Konflikt mehr mit der Justiz. Aber es wurde fast klipp und klar gesagt: Einmal keine mehr, IMMER KEINE MEHR! Ich verstehe da nicht ganz den Sinn der Sache... Aber ich glaube ja sowieso mehr an die Unschuld einer Hure als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz... :wink: (sorry aber manchgmal braucht man solche Worte.... :lol: )
Liebe Grüße, Sybille
 
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