Aufenthaltstitel verloren wegen Coronakrise !?

Alubehütet

Well-Known Member
Ein eigener Thread (von hier):


Was zum – o_O:mad:

Türken haben im Moment fast keine Chance, nach Deutschland zu reisen. Das ist vor allem für die bitter, die vor Corona ein Visum bekamen. Andere haben, weil sie nicht einreisen konnten, ihre dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verloren.

Keine Einreise aus Krisenregion, ist klar. Aber dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung verlieren, weil man nicht mehr alle 6 Monate in Deutschland ist? Wer hat sich das ausgedacht, ich denke, Maaßen ist in Rente?

Ayse ist mit vier Jahren nach Deutschland gekommen, war dort im Kindergarten, in der Schule und hat auch dort studiert. Sie hat den türkischen Pass, dazu aber auch eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland - eine Niederlassungserlaubnis - wie es im Beamten-Deutsch heißt. Oder besser gesagt, sie hatte eine - denn Anfang des Monats bekam sie Post ihrer zuständigen Ausländerbehörde.

Darin stand sinngemäß: "Ihre Niederlassungserlaubnis ist erloschen. Stellen Sie keine weiteren Fragen. Weitere Auskunft gibt es per Brief." In dem stand allerdings auch keine Begründung.
 
Zuletzt bearbeitet:

Bintje

Well-Known Member

Ich find's unglaublich übel! Ein Segen, dass wir's noch geschafft haben, die Eltern und Brüder meiner werdenden Schwiegertochter nach Hause zu holen. Die waren vorher im Urlaub - Städtetrip. Gerade noch einen der letzten Flüge aus der Türkei erwischt, als die meisten schon am Boden bleiben mussten und auch ihrer ersatzlos gecancelt war. Zwei unbefristete Aufenthaltstitel. War verflixt schwierig, überhaupt noch was zu kriegen, und ich ahnte schon, dass es schlimmer kommen könne - aber so?! Wer denkt sich so was nur aus? o_O
 

sommersonne

Well-Known Member
Das wundert mich nicht, ist es doch eine gute Gelegenheit Platz zu schaffen. Es ist eine Frechheit sondersgleichen, das glaubt man einfach nicht. Es geht doch um Menschen und nicht um irgendwelche leblosen Dinge.
 

Alubehütet

Well-Known Member
Hier geboren, hier studiert. Die hätte alle Rechte, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Und hat jetzt den Status einer einfachen türkischen Touristin?
 

EnRetard

Well-Known Member
So geht Berlin mit dem Thema um:
Ich nehme an, anderswo läuft es ähnlich
Fundort: https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/artikel.909816.php
  • Das Landesamt für Einwanderung hat am 24.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, welche am 19.05.2020 verlängert wurde. Dadurch wird für bestimmte Personen eine längere Frist für die Wiedereinreise bestimmt, ohne dass sie etwas tun müssen.
  • Wenn Sie im Zeitraum 18.09.2019 bis spätestens 17.03.2020 ausgereist und seitdem noch nicht wieder in das Bundesgebiet eingereist sind, verlängert sich die 6-Monatsfrist bis zum 30.09.2020. Das heißt, ihr Aufenthaltstitel erlischt in diesen Fällen auch bei einem Auslandsaufenthalt von über 6 Monaten nicht.
  • Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur Anwendung findet, wenn ihr befristeter Aufenthaltstitel nicht zwischen dem 18.03.2020 und 30.09.2020 seine Geltungsdauer verliert, also das Geltungsdatum abläuft.
  • Die Regelung gilt auch dann nicht, wenn Ihr Titel bereits vor dem 18.03.2020 wegen eines länger als 6 Monate dauernden Auslandsaufenthalts erloschen ist, weil Sie bereits vor dem 18.09.2019 aus dem Bundesgebiet ausgereist sind.
  • In diesen beiden Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort auf und stellen Sie einen Antrag auf ein Visum zur Wiedereinreise, zu dem von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltszweck. Sie benötigen dafür Ihren gültigen Nationalpass und Ihren bisherigen Aufenthaltstitel. Sie können sich auch zusätzlich per E-Mail an das Referat B 4 wenden. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und der zuständigen Auslandsvertretung gegebenfalls eine Vorabzustimmung zuschicken.
  • Eine Liste der Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes
 

EnRetard

Well-Known Member
Mit Rassismus und Minimaaßens muss man überall rechnen. Und in der TR kommen die berüchtigten Konsulate hinzu. Aber wenn es Allgemeinverfügungen gibt, gibt es eine Rechtsgrundlage und die Fiktionsbescheinigung nebst Erlaubnis zur Wiedereinreise können nicht verweigert werden.
 
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