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LaNuF
Guest
Aufgrund von Diskussionen in anderen Threads, kam mir gerade folgende Frage .... vielleicht kann sie jemand von euch beantworten ..... :
Darf ein ausländischer (z.B. deutscher) Unternehmer, der in der Türkei ein Unternehmen gegründet hat, seine Rechnungen in Fremdwährung (z.B. EUR oder USD) stellen ????
Darf er das/darf er das nicht, wenn sein Unternehmen gegründet ist
a) irgendwo - wo auch immer - auf türkischem Boden ?
b) in Freihandelszonen ?
Darf ein ausländischer (z.B. deutscher) Unternehmer, der in der Türkei ein Unternehmen gegründet hat, seine Rechnungen in Fremdwährung (z.B. EUR oder USD) stellen ????
Darf er das/darf er das nicht, wenn sein Unternehmen gegründet ist
a) irgendwo - wo auch immer - auf türkischem Boden ?
b) in Freihandelszonen ?