Ausreisen, Einreisen - Ich werds wohl nie verstehen

Lilomartha

Well-Known Member
Hallo ihr Lieben,

wie einige vielleicht schon wissen, war ich das letzte Jahr in der Türkei. Mit einem Ikamet aber ein kurzes, das ging über 6Monate bis zum 26.06 an dem Tag ich auch pünktlich ausgereist bin.

Nun, wie lange muss ich denn nun in Deutschland bleiben?
Muss ich wirklich diese 90Tage warten? Im Internet standen die 90Tage immer nur in Verbindung damit, wenn man sozusagen einfach einreist, 90Tage bleibt, dass man dann eben 90Tage wieder draußen bleiben muss.
Gilt das jetzt auch für mich? Weil ich war ja länger da und hatte eben auch die Aufenthaltserlaubnis.

Ich konnte da im Internet nichts zu finden und das Telefonat ans türkische Konsulat in Hannover hat mir auch nicht weiter geholfen.
Ich bin nämlich zum Familienfest meines Freundes am nächsten Bayram (23.9) eingeladen. :) Und dieses gute Essen würde ich nur ungern ausschlagen.

Lieben Gruß und ich hoffe jemand kann mir hier helfen
 
G

Gladio

Guest
Hallo ihr Lieben,

wie einige vielleicht schon wissen, war ich das letzte Jahr in der Türkei. Mit einem Ikamet aber ein kurzes, das ging über 6Monate bis zum 26.06 an dem Tag ich auch pünktlich ausgereist bin.

Nun, wie lange muss ich denn nun in Deutschland bleiben?
Muss ich wirklich diese 90Tage warten? Im Internet standen die 90Tage immer nur in Verbindung damit, wenn man sozusagen einfach einreist, 90Tage bleibt, dass man dann eben 90Tage wieder draußen bleiben muss.
Gilt das jetzt auch für mich? Weil ich war ja länger da und hatte eben auch die Aufenthaltserlaubnis.

Ich konnte da im Internet nichts zu finden und das Telefonat ans türkische Konsulat in Hannover hat mir auch nicht weiter geholfen.
Ich bin nämlich zum Familienfest meines Freundes am nächsten Bayram (23.9) eingeladen. :) Und dieses gute Essen würde ich nur ungern ausschlagen.

Lieben Gruß und ich hoffe jemand kann mir hier helfen

Darf ich Ihnen diesen Link vom Deutschen Konsulat in Antalya empfehlen?

http://www.izmir.diplo.de/contentblob/1822570/Daten/2663489/DownloadDateiAufenthaltserlaubnis.pdf

Unten aufgeführt ist eine Telefonnummer, wo Sie sich deutschsprachig informieren können.
Weitere Informationen können Sie einholen bei
Emniyet Müdürlüğü
Yabancılar Şubesi
Hizmet Binası 2
Uncalı - Antalya
Tel.: (0242) 227 96 07 oder 0(242) 227 96 00 Durchwahl 111
Fax: (0242) 227 96 10
Kontaktpersonen: Herr Hacı Şahin (spricht deutsch)

Edit: Mir fällt gerade ein, dass sich die Justiz in der Türkei im alljährlichem Urlaub befindet und nur eine Notbesetzung aufzubieten hat. Versuchen Sie es deshalb erst in 2 Wochen.
 
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Gezi-Girl

Well-Known Member
Hallo Lilo,

Mach Dir keinen Kopf! Du kannst problemlos jederzeit einreisen und 90 Tage ohne Ikamet bleiben. War bei mir genauso. Meine Personalabteilung hat sich extra schlau gemacht und ich habe es dann auch ohne Probleme ausprobiert. So ganz habe ich der Sache zwar nicht getraut, aber es war wirklich so!
Viel Spaß!
 

Dine

Well-Known Member
Als Tourist darfst du in einem halben Jahr, sprich innert 180 Tagen, nicht mehr als 90 Tage in der Türkei sein. Egal ob am Stück oder aufgeteilt.

Solange du ein Ikamet hattest, gilt diese Regel natürlich nicht.

Beispiel; ein Ikamet geht von 1.5. bis 31.10. jedes Jahr. In der Zeit vom 1.11. bis 30.04. (6 Monate) bist du als Tourist unterwegs und darfst dann total nur 90 Tage im Land sein. Egal ob du gleich am 1.11. einreist oder spaeter.

Die 180 Tage zaehlen ab erster Einreise für ein halbes Jahr, dann wird wieder neu gezaehlt.
 

Millinger

New Member
@Dine ...leider falsch..nach Deiner Aussage würde nach dem Ikamet sofort wieder die 90 Tage-Regel greifen, d.h. du machst mal eben aus 6 Monaten ruckzuck 9 !! so kanns nicht gehen (auch wenns zu wünschen wäre).
Laut dem Programm im Internet, dass die türk. Regierung extra ins Netz gestellt hat, darf Lilo.. erst 180 Tage nach der letzten Ausreise wieder einreisen. Wenn sie schreibt letztes Jahr und damit 2014 meint, spielt dies keine Rolle, sie kann sofort wieder rein.
Wer insgesamt länger als 181 Tage im Land bleiben will (egal ob am Stück oder in Abschnitten, braucht ein Jahresikamet. Solch Aufenthaltserlaubnisse beziehen sich immer auf den aktuellen Aufenthalt, sie setzten damit nicht andere Regeln für zukünftige Aufenthalte ausser Kraft. Wenn jemand schon 180 Tage im Land war, muss er ohne Ikamet wieder raus.
Ich würde in jedem Fall das Konsulat befragen. So wie es aussieht wird sie wohl nur mit neuer Aufenthaltserlaubnis einreisen können.
 

Dine

Well-Known Member
Ja aber wenn man ein Ikamet, sprich Aufenthaltsgenehmigung hat, gilt die Touri Regel nicht. Oder ich hab es unverstaendlich formuliert.

Ich arbeite hier saisonal und habe jeweils ein Ikamet für 8 Monate. Ich reise mit Visum ein, erhalte mein Ikamet vor Ort. Wenn das abgelaufen ist muss ich ausreisen, kann aber nach 1 oder 30 Tagen, egal, wieder als Tourist einreisen. Darf dann als Tourist aber die 90 Tage nicht überschreiten. Ich hatte noch nie Probleme damit.

Wenn man kein Ikamet hat, sieht es natürlich anders aus.
 

Lilomartha

Well-Known Member
Oh da bin ich aber froh! :)

Ihr wisst gar nicht wie mich das gerade freut weil im Oktober die Uni anfängt und ich meinen Freund sonst bis Februar gar nicht mehr gesehen hätte.

Beim Konsulat hatte ich angerufen aber der hat irgendwie nicht verstanden was ich wollte und nach 15minuten das gleiche erklären hat er irgendwas vor sich hingemurmelt und dann aufgelegt :D Hätte wohl lieber auf türkisch fragen sollen dort.

Aber vielen vielen lieben Dank ihr lieben <3 Ihr habt mir den Tag versüßt
 

Millinger

New Member
Falsch ! Sorry !!

Wenn Du nach Ikamet ausreist und sofort wieder einreist, hättest Du ein längeres Ikamet beantragen müssen. Ansonsten würdest Du die Voraussetzungen für längere Ikamets unterlaufen. Da Lilo nicht so wie Du eine Arbeitserlaubnis hat ( musst du ja haben, wenn du dort arbeitest) kann sie jeweils nur das Touri Ikamet erhalten und dies gilt für längstens 180 Tage, traurig, ist aber so. Andere Ikamets kommen für sie nicht in Frage, da sie die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, Familienzusammenführung, Studium, Arbeitsaufnahme. Eine sofortige visumsfreie Einreisse zu Tourizwecken wird daher nicht möglich sein. Sie wird wohl neuerlich ein Visum beantragen müssen!
Sollte sie auf euren Rat hin evtl. ill. einreisen, droht ihr ein Einreiseverbot von bis zu 60 Monaten !!! Deshalb beantrage ein Visum und du bist auf der sicheren Seite ! bis Sep. ist doch noch reichlich Zeit.
 

NeoAslan+

Well-Known Member
So liebe Lilo, aber nur weil Du es bist und ich hoffe Du findest nunmehr eindeutige Gewissheit diesbezüglich und dass Du der Feier beiwohnen kannst:

Visum


Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.
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Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist seit dem 1. Februar 2012 nicht mehr möglich.
Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 90 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Die Botschaft empfiehlt, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Deutsche Staatsangehörige, die ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben, benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (il emniyet müdürülüğü) einzuholen ist.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist zwar möglich, die Ausreise aus der Türkei mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass dagegen nicht immer.

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html

Bon appetite :)
 
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