am besten schreibst du mal ege an, die kann dir auf jeden fall weiterhelfen
ansonsten hab ich das gefunden:
Hunde, die in die Schweiz einreisen sollen, müssen verschiedene Einfuhrbedingungen erfüllen. Sie benötigen eine eindeutige Kennzeichnung durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung (nur gültig bis 30. Juni 2011).
Die Hunde müssen ferner über eine gültige Tollwutimpfung mit einem Impfstoff nach WHO- Norm verfügen. Die Erstimpfung eines Junghundes muss zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen spielt die Wartefrist keine Rolle mehr.
Jungtiere unter 3 Monaten dürfen ungeimpft in die Schweiz einreisen, wenn sie ihre Mutter begleiten oder wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann, wonach sie seit ihrer Geburt ununterbrochen an ihrem Geburtsort lebten und nie mit wild lebenden Tieren Kontakt hatten.
Eine Aufstellung der notwendigen Einreisedokumente finden Sie hier.
Mehr zur Einreise finden Sie unter
http://www.bvet.admin.ch