Bekannter möchte einen jungen Strassenhund aus Istanbul in die Schweiz einführen

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isviçre

Guest
Hallo zusammen.

Die Überschrift sagt alles aus.
Hat jemand Erfahrung darin?
Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden?

Danke.
 

sabareeshan

Active Member
AW: Bekannter möchte einen jungen Strassenhund aus Istanbul in die Schweiz einführen

Hallo zusammen.

Die Überschrift sagt alles aus.
Hat jemand Erfahrung darin?
Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden?

Danke.

am besten schreibst du mal ege an, die kann dir auf jeden fall weiterhelfen


ansonsten hab ich das gefunden:

Hunde, die in die Schweiz einreisen sollen, müssen verschiedene Einfuhrbedingungen erfüllen. Sie benötigen eine eindeutige Kennzeichnung durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung (nur gültig bis 30. Juni 2011).

Die Hunde müssen ferner über eine gültige Tollwutimpfung mit einem Impfstoff nach WHO- Norm verfügen. Die Erstimpfung eines Junghundes muss zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen spielt die Wartefrist keine Rolle mehr.

Jungtiere unter 3 Monaten dürfen ungeimpft in die Schweiz einreisen, wenn sie ihre Mutter begleiten oder wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann, wonach sie seit ihrer Geburt ununterbrochen an ihrem Geburtsort lebten und nie mit wild lebenden Tieren Kontakt hatten.

Eine Aufstellung der notwendigen Einreisedokumente finden Sie hier.
Mehr zur Einreise finden Sie unter http://www.bvet.admin.ch
 
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isviçre

Guest
AW: Bekannter möchte einen jungen Strassenhund aus Istanbul in die Schweiz einführen

am besten schreibst du mal ege an, die kann dir auf jeden fall weiterhelfen


ansonsten hab ich das gefunden:

Hunde, die in die Schweiz einreisen sollen, müssen verschiedene Einfuhrbedingungen erfüllen. Sie benötigen eine eindeutige Kennzeichnung durch einen Mikrochip oder eine gut lesbare Tätowierung (nur gültig bis 30. Juni 2011).

Die Hunde müssen ferner über eine gültige Tollwutimpfung mit einem Impfstoff nach WHO- Norm verfügen. Die Erstimpfung eines Junghundes muss zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens 21 Tage zurückliegen. Bei Wiederholungsimpfungen spielt die Wartefrist keine Rolle mehr.

Jungtiere unter 3 Monaten dürfen ungeimpft in die Schweiz einreisen, wenn sie ihre Mutter begleiten oder wenn eine tierärztliche Bescheinigung vorgelegt werden kann, wonach sie seit ihrer Geburt ununterbrochen an ihrem Geburtsort lebten und nie mit wild lebenden Tieren Kontakt hatten.

Eine Aufstellung der notwendigen Einreisedokumente finden Sie hier.
Mehr zur Einreise finden Sie unter http://www.bvet.admin.ch

Danke, das ist sehr freundlich :)!
 

ege35

Well-Known Member
AW: Bekannter möchte einen jungen Strassenhund aus Istanbul in die Schweiz einführen

Ich denke, die Einfuhr von Hunden in die Schweiz verläuft ähnlich wie die nach Deutschland.
Der Hund wird auf jeden Fall bei der Ausreise nicht jünger als 7 Monate sein, da er erst mit 3 Monaten gegen Tollwut geimpft werden darf. 4 Wochen danach wird eine Blutprobe nach Ankara geschickt zur Titerbestimmung. Ist diese positiv, müssen weitere 3 Monate abgewartet werden (was ich für Unsinn halte, da der Titer ja bestimmt ist und sich in den 3 Monaten nicht mehr ändert), dann darf der Hund (natürlich gechipt) ausreisen.
Die übrigen Impfungen sind nicht Pflicht, aber natürlich sinnvoll und unbedingt anzuraten.
 
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isviçre

Guest
AW: Bekannter möchte einen jungen Strassenhund aus Istanbul in die Schweiz einführen

Vielen Dank!
Vor diesem Hintergrund wird eine "Ausreise" nicht möglich sein. Wir haben wenigstens Gewissheit.
 
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