Bestellung/Besteller

Vaterlich

Well-Known Member
Angenommen, die englischen Wörter "Order(ing)" und "Orderer" verboten sind, welche Wörter noch würdet ihr für die folgenden Bestellung und Besteller verwenden? Die Grund für diese Einschrankung ist, es geht im Türkischen (im Sinne von "Ich habe mir 2 Bücher bestellt") hier nicht geht, anders gesagt, im Türkischen würdet man offiziles Urkunde von zuständigen Behörden& Co., wie Notairat, nicht "bestellen".

Hier wurde verwendet z. B. "creation" for Bestellung, welches im Hinblick auf Türkish besser passt. Dann aber gibt es Besteller und um es komplizierter zu machen, heisst Bestellen/Bestellung, unter anderen "appoint", which again might fit hier.

Es geht um eine notarielle Urkunde.

"Bestellung einer vollstreckbaren Buchgrundschuld" (Eine Art Titel)
"Herr Muster Name - nachstehend als der Besteller bezeichnet -"
"Der Besteller bewilligt und beantragt die vorstehend bestellte Grundschuld und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung an rangbereiter Stelle in das Grundbuch einzutragen."
 

Doris

Well-Known Member
"Bestellung einer vollstreckbaren Buchgrundschuld" (Eine Art Titel)

Das wäre für mich eine "Administration Order"
 

Vaterlich

Well-Known Member
"Bestellung einer vollstreckbaren Buchgrundschuld" (Eine Art Titel)

Das wäre für mich eine "Administration Order"

Hmm... Ich vertstehe es vielmehr als "eine Urkunde/Ausfertigung/Kopie von Buchgrundschuld (zu bestellen)". Tätsaclich steht auf der erste Seite vom Dokument "Vollstreckbare Ausfertigung" [vom Notar]. Und der Besteller gehört nicht zu irgendeiner "Administration", ich denke so.
 

Bintje

Well-Known Member
Total kompliziertes Bürokratiezeug.

Hmm... Ich vertstehe es vielmehr als "eine Urkunde/Ausfertigung/Kopie von Buchgrundschuld (zu bestellen)". Tätsaclich steht auf der erste Seite vom Dokument "Vollstreckbare Ausfertigung" [vom Notar].

Aha, okay. Du hast es m.E. richtig verstanden. Ich versuche es mal zu erklären: Der Besteller ist derjenige, der einen Kredit oder ein Darlehen aufnimmt (e.g. bei einer Bank), und der dem Geldgeber dafür eine Grundschuld als Sicherheit einräumt. Eine vollstreckbare Ausfertigung ist eine Urkunde, mit der der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann, wenn das Geld vom Schuldner nicht zurückgezahlt wird.

Eine Grundschuld zu bestellen, würde ich als 'creation of land charge' bezeichnen. Dein obiger Link mit "creation" passt schon. Tatsächlich ist das aber Fachchinesisch, zumal es zwischen Grundschuld und Hypothek Unterschiede gibt. Land charge ist was anderes als mortgage. Da würde ich mich an Deiner Stelle noch mal bei klügeren Menschen schlau machen.
 

eruvaer

Well-Known Member
Statt "bestellen" würde auch "anfordern", "anfragen", "anfordern" oder "beantragen" gehen.

Zu "beantragen" wäre der Besteller "der Antragsteller". Da wäre mein Favorit, oder:
anfragen -- der Anfragende
anfordern -- der Anfordernde
 

Vaterlich

Well-Known Member
Mir ist es immer noch verwirrend. Ich füge die ersten 3 Seiten bei. Könnt ihr bitte sagen, ob Evren auch vor dem Notar anwesend war? Es gibt übrigens zwei Karabulut als zwei verschiedene Personen (wohl Verwandten).

"Die Erteilung eines Grundschuldbriefes ist ausgeschlossen" ist mir jetzt besonders verwirrend. Vielleicht geht es daher nicht darum, eine Ausfertigung/Kopie etc. zu bestellen?
 

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Vaterlich

Well-Known Member
Also "Bestellen/creation" heisst nicht unbedingt "erteilen", was meint ihr? Man kann eine Ausfertigung vorbereiten/erstellen aber dürfte nicht erteilen??
 
Zuletzt bearbeitet:

Vaterlich

Well-Known Member
Andererseits aber sagt es "Dem Gläubiger ist sofort eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.".


S*kicem amk! Veriyonuz mu vermiyonuz mu, bir karar verin ya!
 
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