"Blondine" ist keine beleidigung

Asyali

Well-Known Member
Die Bezeichnung "Blondine" ist keine Beleidigung

Einen Mann mit einer "Blondine" zu vergleichen, verletzt nicht die männliche Würde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab mit dieser Feststellung einem serbischen Journalisten recht, der gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung nach der Veröffentlichung eines Artikels Beschwerde eingelegt hatte.

Wer in aller Öffentlichkeit als "Blondine" bezeichnet, oder mit einer blonden Frau verglichen wird, hat keinen Grund zur Beschwerde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Journalisten der serbischen Zeitung "Kikindske“ das Recht zugesprochen, einen Mann als blond darzustellen.

In einem Artikel war ein als „Blonder“ bekannter örtlicher Jurist mit dem Foto einer nur in Unterwäsche gekleideten blonden Frau verspottet worden, unter dem seine Initialen standen. Der Jurist hatte daraufhin geklagt, woraufhin der Journalist wegen Beleidigung verurteilt wurde. Doch seine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof setzte das vorangegangene Urteil außer Kraft.

Der Gerichtshof befand die Begründung der serbischen Richter für „inakzeptabel“, nach der der Vergleich eines Mannes mit einer „Blondine“ einen Angriff auf die „Integrität der maskulinen Würde“ darstelle. Das Foto sei zwar „ein wenig spöttisch“, komme jedoch keiner persönlichen Beleidigung des Juristen gleich. Das Gericht urteilte, Serbien habe die Meinungsfreiheit verletzt.

Beim zweiten zur Diskussion stehenden Artikel hatte ein Journalist einen Historiker ebenfalls in „Kikindske“ wegen seiner nationalistischen Thesen als „Idioten“ und „Faschisten“ bezeichnet. Diese Äußerungen seien als Reaktion auf ein provokantes Interview des Historikers im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung gerechtfertigt, urteilten die Richter.


zum schiessen :biggrin:
 
Top