Bundesverfassungsgericht verhindert Auslieferung an die Türkei

alterali

Well-Known Member
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-003.html
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20100116_2bvr229909.html
Auslieferung bei drohender Verurteilung zu einer sogenannten
„erschwerten“ lebenslangen Freiheitsstrafe verfassungswidrig


Ich hab solche Fälle bisher noch nie verfolgt.
Für mich tun sich jetzt deshalb folgende Fragen auf:

Bleibt jemand der nicht ausgeliefert wird, in Deutschland straffrei und auf freiem Fuß oder wird ein eventuell vorhandenes Urteil hier irgendwie umgesetzt?

Wird für die Zeit der Auslieferungshaft jetzt eine Entschädigungszahlung fällig?
 

feshak

Moderator
AW: Bundesverfassungsgericht verhindert Auslieferung an die Türkei

1. Auch in Deutschland können ausländische Urteile vollstreckt werden. Allerdings müssten sie dazu wohl rechtskräftig anerkannt werden. Ansonsten ist er hier wohl straffrei.

2. Unter Umständen kann es wohl Entschädigung für eine Auslieferungshaft geben. Allerdings müsste den deutschen Behörden bzw. Gerichten dafür quasi schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden.

VG
 
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