Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

Markus

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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

Hallo!

Nun , ein sehr tolerantes Urteil , wie ich finde.

Die Religionsfreiheit wird geachtet . Warum auch nicht , jedoch haben oder hätten viele Menschen ein Problem mit dem "Schächten" an sich , denke ich mal.

Gruß
 
A

Anouk

Guest
AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

Danke für den interessanten Artikel, Volkan. :smile: Also, ich muss gestehen, ob's einem nun passt oder nicht: die richterliche Begründung mit der Jagd ist zwingend, das leuchtet -zumindest mir - vollkommen ein (wenn auch mit einem gewissen Widerwillen). Aber solange Jagen erlaubt ist, kann man das Schlachten von Tieren nach religiösen Vorschriften nicht verbieten. Da kann man nicht mit zweierlei Maß messen, meint

anouk
 

Volkan72

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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

Das sehe ich auch so Anouk! Dem Tierschutz ist es ein Schlag ins Gesicht aber es wird artgerecht geschächtet!

LG
Volkan
 
M

marion42

Guest
AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

dem schliesse ich mich an..

schade um den tierschutz..aber das recht auf traditionelles sollte nicht ausser acht gelassen sein..

lg marion
 
M

mar

Guest
AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde des hessischen Metzgers Altinküpe hat die Diskussion um das Schächten von Tieren ohne Betäubung in Deutschland erneut entfacht. Darüber berichtete medien mittweida am 15. Dezember 2008. Im gesamten Land äußerten sich Religionsanhänger und Tierschützer zu der Thematik. In Deutschland ist das betäubungslose Schächten seit Jahren ein heikles Thema. Doch wie sieht die Situation in der Türkei aus? Einem Land, in dem sich ein Großteil der Bevölkerung zum Islam bekennt und es keinerlei Vorschriften zur Betäubung von Tieren gibt.
Perfektionismus als Grundprinzip
Das Hohe Amt für religiöse Angelegenheiten in der Türkei legt Wert darauf, dass das Schächten vorschriftgemäß abläuft. In der aus dem Türkischen übersetzten Stellungnahme heißt es:
"Die islamische Religion hat den Perfektionismus zum Grundprinzip erklärt. Im Bezug auf das Schächten erwartet sie von ihren Gläubigen auch diese Gründlichkeit. Aus diesem Grunde soll das Schlachttier weder gequält werden, noch unnötig leiden. Der Schlachtvorgang soll nur von fachkundigem Personal schnell vollzogen werden. […]
Um unnötige Aufregung zu vermeiden, sollen die Tiere während des Schlachtvorgangs getrennt und ohne Blickkontakt zueinander gehalten werden

artikel weiter HIER:
http://www.medien-mittweida.de/aktuelles/artikel/2513.html



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shila2221

Member
AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt ausnahmsweise das Schächten!

also ich muss sagen nachdem ich in antalya bei einer hotelneueröffnung war und sehen musste, wie eine kuh mit einem bein an einen traktor gebunden wurde und dann hochgezogen wurde und danach der hals aufgeschnitten wurde und es total lange gedauert hat bis derjenige, der geschnitten hat richtig getroffen hat und das arme tier richtig anfing zu bluten habe ich richtig mitleid mit den armen tieren die nicht so geschlachtet werden wie es sich eigentlich gehört. klar gehört es zur religion ein tier zu schlachten, aber so finde ich das nicht gut. ich denke es sollten nur leute schlachten, die es auch wirklich können wenn es schon ohne betäubung gemacht wird.
 
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