Volkan72
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23. November 2006
Die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz schließt es nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus, einem muslimischen Metzger ausnahmsweise das Schächten von Rindern und Schafen zu erlauben. Die Leipziger Richter gaben am Donnerstag einem muslimischem Metzger recht, der seit etwa 25 Jahren in Deutschland lebt.
mehr unter: http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC...56B92911FE2734F5B5~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz schließt es nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts nicht aus, einem muslimischen Metzger ausnahmsweise das Schächten von Rindern und Schafen zu erlauben. Die Leipziger Richter gaben am Donnerstag einem muslimischem Metzger recht, der seit etwa 25 Jahren in Deutschland lebt.
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