Coronavirus Covid-19 ---- Sind die Maßnahmen angemessen?

Alubehütet

Well-Known Member
@Bintje Was mich momentan schockiert an deinem Beitrag ist, daß die körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden kann – ich lese: durch Impfpflicht – allein aufgrund einer Rechtsverordnung?

Rechtsverordnungen werden nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen. Die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung finden sich in Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz. Danach können nur die Bundesregierung, einzelne Bundesminister oder Landesregierungen zur Verordnungsgebung ermächtigt werden.

https://www.bundesgesundheitsminist...-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-recht.html
 

Bintje

Well-Known Member
Was du markiert hast gilt aber seit der letzten Änderung. Ja alle meldepflichtigen Erkrankungen, hier aber speziell geändert für Corona.

Bei Grippe und Windpocken gab es aber Impfungen, zu dem Zeitpunkt der Änderung gab es keinen Impfstoff gegen Corona.

Legionärskrankheit ist meines Wissen gut mit Antibiotika behandelbar.

Impfungen nützen nur nix, wenn sie nicht angenommen werden. Gegen Influenza lassen sich zum Beispiel nur 35% der Erwachsenen über 65 impfen, unter 65 Jahren noch weniger. Und die Legionellose hat je nach Quelle eine Letalität von zehn bis sogar 50 % (bei im Krankenhaus erworbenen Infektionen). Ganz so easy ist es also nicht.
Woran ich mich reibe, ist folgender Punkt: Mit solchen Phänomenen leben wir seit Jahr und Tag.
Laut geplanter Gesetzesänderung wäre es aber künftig möglich, auch vor diesem Hintergrund gravierende Grundrechtseinschränkungen zu verfügen - bundesweit. Mir ist das alles zu unscharf formuliert, zu wenig präzise, um auszuschließen, dass es nicht auch schon bei vergleichsweise "banalen" Epidemien missbraucht werden könnte.
 

Bintje

Well-Known Member
@Bintje Was mich momentan schockiert an deinem Beitrag ist, daß die körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden kann – ich lese: durch Impfpflicht – allein aufgrund einer Rechtsverordnung?

Rechtsverordnungen werden nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen. Die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung finden sich in Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz. Danach können nur die Bundesregierung, einzelne Bundesminister oder Landesregierungen zur Verordnungsgebung ermächtigt werden.

https://www.bundesgesundheitsminist...-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-recht.html

Mich macht das auch nicht glücklich.
Aber ich muss jetzt aus dem Haus und komme nachher nochmal darauf zurück. ;)
 

Skeptiker

Well-Known Member
Das einzige was damit passiert die Nazis schlachten es aus ohne Ende. Und deswegen hat sowas nichts in der Öffentlichkeit zu suchen.

Echt jetzt?

Davon ab hat der Informant Daten weiter gegeben die er nicht weitergeben durfte.

Mnhhh....an wen erinnert mich das gerade?

Bitte, @Berfin1980, wenn man Grundsätze hat, sollten jene universell gelten!
 

Bintje

Well-Known Member
@Bintje Was mich momentan schockiert an deinem Beitrag ist, daß die körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden kann – ich lese: durch Impfpflicht – allein aufgrund einer Rechtsverordnung?

Rechtsverordnungen werden nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen. Die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung finden sich in Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz. Danach können nur die Bundesregierung, einzelne Bundesminister oder Landesregierungen zur Verordnungsgebung ermächtigt werden.

https://www.bundesgesundheitsminist...-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-recht.html

Nur zur Info, @Alubehütet : Mendelssohn hat einen Teil der Debatte hierhin verlagert.

Ansonsten verstehe ich, was Du meinst und lese das auch so, dass man diese Formulierung als Vorbereitung einer Impfpflicht durch die Hintertür interpretieren kann. Mir ging spontan was anderes durch den Kopf: Heute wurde vermeldet, dass der erste Quarantänebrecher, ein 19-Jähriger, in den eigens für Quarantäneverweigerer vorgehaltenen Arrest nach Moltsfelde in S.-H. gebracht worden sei.
Aus dem Text von RND, den ich als erstes zu fassen hatte, ging bis auf Plänkeleien mit der Polizei nicht genau hervor, was er getan hatte. Das schien mir insgesamt zu dürftig.

https://www.rnd.de/panorama/erster-...rantane-knast-F5KBWYCQCYRVXUN7QMQRIAGFOE.html

Nach einem positiven Corona-Test verstößt ein 19-Jähriger aus Schleswig-Holstein massiv gegen die Auflagen des Gesundheitsamtes.
  • Am Samstag wird der Quarantäneverweigerer schließlich festgenommen und in eine spezielle Unterbringungseinrichtung gebracht.
  • Es ist das erste Mal, dass jemand im „Quarantäneknast“ in Neumünster untergebracht wird.
Eine quietschbunte Digitalplattform von Ippen Digital wusste mehr:

https://www.24hamburg.de/schleswig-...brecher-muss-ins-gefaengnis-rdz-90405241.html

"Moltsfelde bei Neumünster – Mitte März wird ein 19-Jähriger aus Schleswig-Holstein beim Gesundheitsamt als Kontaktperson ersten Grades gemeldet. Drei Tage später ist sei Coronatest positiv – Quarantäne. Doch der junge Mann hält sich nicht an die Auflagen. Mehrfach wird er draußen ohne Maske angetroffen. Wie die shz berichtet, kam er nach einem Verkehrsunfall eines Freundes sogar in Kontakt mit der Polizei und wies die Beamten nicht auf seine Coronainfektion hin. Deshalb mussten vier Polizisten anschließend in Quarantäne.

Nun macht das Amtsgericht kurzen Prozess mit dem Quarantäne-Brecher und steckt ihn kurzerhand in die Jugendarrestanstalt Moltsfelde. Dort soll er bis Mitte April, dem offiziellen Ende seiner Quarantäne, bleiben. (...)"

So liest sich das alles schon anders. Bedenkt man dazu, dass Jugend- wie auch Amtsrichter in S.-H. recht flott dazu neigen, Jugendliche und Heranwachsende mit "Warnschüssen" zu versehen, fällt das keineswegs aus dem Rahmen. Und dass es ihnen vor allem um den Warnschuss-Effekt gegangen sein dürfte, lässt sich daran ablesen, dass es sich bei der Zwangsunterbringung in Moltsfelde nur um wenige Tage handelt, weil der Knabe nur noch bis Mittwoch dort sitzt. Dann ist seine Quarantäne zu Ende.

"Körperliche Unversehrtheit" könnte aber in so einem Fall nach meiner - zugegeben misstrauischen - Lesart z.B. in Zukunft auch bedeuten, dass er bei seiner Festnahme aus quarzsandgefüllten Polizeihandschuh eins auf die 12 bekäme und sich über ihm zugefügte Verletzungen nicht mehr beklagen könnte. Schließlich geht es ja um ein höheres Ziel: das Durchsetzen des IfSG inklusive seiner Maßnahmen.
Oder interpretiere ich zu viel da hinein?
 

Bintje

Well-Known Member
@Bintje Was mich momentan schockiert an deinem Beitrag ist, daß die körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden kann – ich lese: durch Impfpflicht – allein aufgrund einer Rechtsverordnung? (...)

Es könnte auch auf was anderes abzielen: auf das Implementieren einer Testpflicht zum Beispiel. ;)
Die Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit wäre dann für alle möglichen Bereiche anwendbar. Auch bei Arbeitgebern, die Tests sicherzustellen hätten, bis hin zu esoterisch bewegten Eltern in Freiburg/Breisgau, die Schnelltests in der Schule ihrer Kinder kategorisch ablehnten und als "minimal-invasive Eingriffe" brandmarkten. Das Beispiel hatten wir ja erst kürzlich.
 

EnRetard

Well-Known Member
https://www.tagesschau.de/faktenfinder/ausgangssperren-corona-105.html

Tagesschau "Faktenfinder" zu nächtlichen Ausgangssperren: Ziemlich sinnlos. Aber die Knastschließerfraktion in Kanzleramt und BMG ist ja anscheinend immun gegen Tatsachen. Übrigens wird sich demnächst kein OVG Lüneburg mehr damit beschäftigen dürfen. Wenn Ausgangssperren per Gesetz verhängt werden, ist das Bundesverfassungsgericht die einzige Instanz, das sie stoppen kann.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Echt jetzt?



Mnhhh....an wen erinnert mich das gerade?

Bitte, @Berfin1980, wenn man Grundsätze hat, sollten jene universell gelten!
Wenn du das sagst, mehr dazu von mir nicht.

Oder.......Bundesnotbremse....Reglementierung nur im privaten Bereich sind dem Glauben geschuldet es handelt sich um eine Freizeitpandemie.

In Berlin werden heute die Corona Nazis auch abgeführt. Ja Frau Rosen Aufrufe die 110 zu wählen sind strafbar.
 
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