@Bintje Was mich momentan schockiert an deinem Beitrag ist, daß die körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden kann – ich lese: durch Impfpflicht – allein aufgrund einer Rechtsverordnung?
Rechtsverordnungen werden nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) auf der Grundlage einer durch ein förmliches Gesetz erteilten Ermächtigung erlassen. Die Voraussetzungen der Verordnungsermächtigung finden sich in Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz. Danach können nur die Bundesregierung, einzelne Bundesminister oder Landesregierungen zur Verordnungsgebung ermächtigt werden.
https://www.bundesgesundheitsminist...-zwischen-foermlichen-gesetzen-und-recht.html
Nur zur Info,
@Alubehütet : Mendelssohn hat einen Teil der Debatte
hierhin verlagert.
Ansonsten verstehe ich, was Du meinst und lese das auch so, dass man diese Formulierung als Vorbereitung einer Impfpflicht durch die Hintertür interpretieren kann. Mir ging spontan was anderes durch den Kopf: Heute wurde vermeldet, dass der erste Quarantänebrecher, ein 19-Jähriger, in den eigens für Quarantäneverweigerer vorgehaltenen Arrest nach Moltsfelde in S.-H. gebracht worden sei.
Aus dem Text von RND, den ich als erstes zu fassen hatte, ging bis auf Plänkeleien mit der Polizei nicht genau hervor, was er getan hatte. Das schien mir insgesamt zu dürftig.
https://www.rnd.de/panorama/erster-...rantane-knast-F5KBWYCQCYRVXUN7QMQRIAGFOE.html
Nach einem positiven Corona-Test verstößt ein 19-Jähriger aus Schleswig-Holstein massiv gegen die Auflagen des Gesundheitsamtes.
- Am Samstag wird der Quarantäneverweigerer schließlich festgenommen und in eine spezielle Unterbringungseinrichtung gebracht.
- Es ist das erste Mal, dass jemand im „Quarantäneknast“ in Neumünster untergebracht wird.
Eine quietschbunte Digitalplattform von Ippen Digital wusste mehr:
https://www.24hamburg.de/schleswig-...brecher-muss-ins-gefaengnis-rdz-90405241.html
"Moltsfelde bei Neumünster – Mitte März wird ein 19-Jähriger aus Schleswig-Holstein beim Gesundheitsamt als Kontaktperson ersten Grades gemeldet. Drei Tage später ist sei Coronatest positiv – Quarantäne. Doch der junge Mann hält sich nicht an die Auflagen. Mehrfach wird er draußen ohne Maske angetroffen. Wie die shz berichtet, kam er nach einem Verkehrsunfall eines Freundes sogar in Kontakt mit der Polizei und wies die Beamten nicht auf seine Coronainfektion hin. Deshalb mussten vier Polizisten anschließend in Quarantäne.
Nun macht das Amtsgericht kurzen Prozess mit dem Quarantäne-Brecher und steckt ihn kurzerhand in die Jugendarrestanstalt Moltsfelde. Dort soll er bis Mitte April, dem offiziellen Ende seiner Quarantäne, bleiben. (...)"
So liest sich das alles schon anders. Bedenkt man dazu, dass Jugend- wie auch Amtsrichter in S.-H. recht flott dazu neigen, Jugendliche und Heranwachsende mit "Warnschüssen" zu versehen, fällt das keineswegs aus dem Rahmen. Und dass es ihnen vor allem um den Warnschuss-Effekt gegangen sein dürfte, lässt sich daran ablesen, dass es sich bei der Zwangsunterbringung in Moltsfelde nur um wenige Tage handelt, weil der Knabe nur noch bis Mittwoch dort sitzt. Dann ist seine Quarantäne zu Ende.
"Körperliche Unversehrtheit" könnte aber in so einem Fall nach meiner - zugegeben misstrauischen - Lesart z.B. in Zukunft auch bedeuten, dass er bei seiner Festnahme aus quarzsandgefüllten Polizeihandschuh eins auf die 12 bekäme und sich über ihm zugefügte Verletzungen nicht mehr beklagen könnte. Schließlich geht es ja um ein höheres Ziel: das Durchsetzen des IfSG inklusive seiner Maßnahmen.
Oder interpretiere ich zu viel da hinein?