Dürfen Lehrer sowas?!

AW: Dürfen Lehrer sowas?!

Skimasken kaufen und warten bis feierabend danach unauffällig folgen und dann in einer dunklen gasse .... sie fragen was das soll
 
AW: Dürfen Lehrer sowas?!

merhaba marie

Ich melde mich jetzt mal als Grundschullehrerin. Der beste weg eine situation zu klären ist immer der, zunächst mit der lehrerin zu sprechen. Man sollte sich erst einmal die strafmaßnahme erklären lassen und dann seine eigenen bedenkern dagegen äußern. Auch in einer ersten klasse kann es schon kinder geben, die den unterricht und auch die mitschüler extrem stören. da hat natürlich auch eine lehrerin die pflicht, angemessene maßnahmen zu ergreifen. Sie muss natürlich ihrer aufsichtsplicht machkommen. Das ist aber auch möglich, wenn sie ein kind für kurze zeit an einen tisch auf dem flur setzt und immer wieder zwischendurch nach ihm schaut.
Wenn das gespräch mit der lehrerin nicht befriedigend verläuft, dann sollte man das gemeinsame gespräch mit dem schulleiter und der lehrerin anstreben. Sich sofort an die Schulaufsichtsbehörde zu wenden, bringt meines erachtens dir als mutter genugtuung, aber für die situation deines kindes bringt es meistens wenig. Auch wird eine lehrerin wegen solcher aktionen auch nicht suspendiert


danke für diese wertvolle hinweise.

allerdings finde ich diese empfehlung:

Du kannst dir aber auch mal den unterricht in der klasse anschauen, um dir selbst ein bild zu verschaffen, womit so eine lehrerin den ganzen morgen zu kämpfen hat. Vielleicht kannst du dann manche maßnahmen besser verstehen und nachvollziehen. Das recht, dem unterricht nach vorheriger absprache beizuwohnen, hast du nämlich.
Wenn noch fragen hast, kannst du mich gerne ansprechen.

als die beste: sich ein bild verschaffen.

ich würde mich sogar mit befreundeten eltern absprechen, damit möglichst viele tage innerhalb eines kurzen zeitraums viele derartigen ortstermine stattfinden.

die erfahrung zeigt aber, dass die eltern sich mit sowas ungern befassen :frown: . also glaube ich kaum, dass es wirklich gemacht wird.

meine überlegung (und die von alkim; danke alkim für dein engagement und deine gefühlsäusserungen) ist, dass bei einem 6 - 7 jährigen bube dieser strafmass IMMER unangemessen ist, und dass man hier mit einer klarer verletzung der beruflichen sorgfalt bzw. mit einem klaren systemfehler zu tun hat:

man kann einen 6 j. kind nicht so behandeln (und auch einen 7. j. erstklasser nicht)!

zumindest wäre zuvor eine ausgiebige abklärung mit der familie notwendig gewesen, und man darf nicht vorgreifen. bei einer türkischen familie mag das besondere erschwernisse bedeuten. man wird voraussichtlich mit dem herrn papa und nicht mit frau mama sprechen müssen, und er versteht von kleinkindern zu wenig. ok! aber man muss es versuchen!

auch muss man sich die umständen genau anschauen.

wie alkim finde ich, dass solche strafen im ersten schuljahr absolut undiskutabel sind, und dass der lehrer sich da selbst vollkommen kindisch benommen hat :mrgreen: ! man müsste ihm pädagogischen nachunterricht/weiterbildung verpassen ...

selâm
 
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