Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

Sollte die Beschneidung von Minderjährigen strafbar sein?

  • Ja! (Bin ein Mann)

    Votes: 20 23,0%
  • Nein! (Bin ein Mann)

    Votes: 28 32,2%
  • Ja! (Bin eine Frau)

    Votes: 10 11,5%
  • Nein! (Bin eine Frau)

    Votes: 25 28,7%
  • Weiß nicht.

    Votes: 4 4,6%

  • Total voters
    87
Status
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Skeptiker

Well-Known Member
Da der Thread, welcher sich auf das Urteil des Kölner Landgerichtes bezog, nun geschlossen ist, möchte ich hier die Möglichkeit ergreifen, eine Umfrage zu diesem brisanten Thema zu erstellen.

Es soll hier darum gehen zu erörtern, losgelöst von dem besagten Urteil, ob eine Beschneidung von Jungen strafbar sein sollte, wie dies für die Beschneidung von Mädchen schon gilt.

Schweden ist in diesem Belang ein Vorreiter und ich denke, der Rest Europas sollte dem Beispiel folgen!
 
P

Pit 63

Guest
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

Ich bin Gegner der Kindesbeschneidung, würde es aber dennoch nicht unter Strafe stellen wollen. Vielleicht schreibe ich nach der Neueröffnung des entsprechenden Threads doch noch mal ein bis zwei Sätze dazu.
 

Lynx72

Gesperrt
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

So wie ich das sehe, ist die Zirkumzision ohne medizinischen Grund bereits jetzt rechtswidrig. Aber muss sie in jedem Fall strafrechtlich verfolgt werden? In Deutschland ist zum Beispiel auch die Abtreibung rechtswidrig. Man hat aber eine Regelung gefunden, die Rechtswidrigkeit beizubehalten, aber straffreie Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Eine ähnliche Regelung stelle ich mir auch für die jüdische und muslimische Zirkumzision vor.
 

turand

Well-Known Member
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

Schweden ist in diesem Belang ein Vorreiter und ich denke, der Rest Europas sollte dem Beispiel folgen!

In Schweden ist die Beschneidung von Jungen eingeschränkt aber nicht verboten worden:

Am 1. Oktober 2001 trat in Schweden – nach einer längeren öffentlichen Debatte wegen des Todes mehrerer Babys durch Beschneidungen – ein neues Gesetz in Kraft, das Beschneidungen ohne medizinische Begründung bei Jungen, die älter als 2 Monate sind, generell verbietet. Beschneidungen an jüngeren Babys dürfen nur noch unter Betäubung und in Anwesenheit eines Arztes vorgenommen werden. Schweden ist damit das erste Land der Welt, das rituelle Beschneidungen, die ohne persönliche Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden, durch Gesetz ausdrücklich eingeschränkt hat.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkumzision#Situation_in_Schweden

Der Präsident des Zentralrats der Juden,Dieter Graumann, sagte vorgestern in den tagesthemen,dass die Beschneidung in jedem Land respektiert werde.
Deswegen habe ich mir den Sachverhalt in Schweden nochmal genauer angeschaut.

Hier das Video mit Dieter Graumann:

http://www.tagesschau.de/inland/beschneidung102.html
 

Msane

Well-Known Member
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

Ich bin der Meinung die Entscheidung sollte man den Eltern überlassen, der Staat sollte sich da raushalten.
 
S

sommersonne

Guest
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

Ich bin der Meinung die Entscheidung sollte man den Eltern überlassen, der Staat sollte sich da raushalten.


... und Voraussetzungen schaffen das es für die Kinder so gut und schmerzlos passieren kann wie nur möglich.

Das heißt keine Verbote, die Möglichkeit die Prozedur jederzeit in einer Klinik oder Arztpraxis erledigen zu lassen, damit Hinterzimmerchen und Rasierklingen der Vergangenheit angehören.
 

blackcyclist

Gesperrt
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

... und Voraussetzungen schaffen das es für die Kinder so gut und schmerzlos passieren kann wie nur möglich.

Das heißt keine Verbote, die Möglichkeit die Prozedur jederzeit in einer Klinik oder Arztpraxis erledigen zu lassen, damit Hinterzimmerchen und Rasierklingen der Vergangenheit angehören.

Schmerzlos gibt es nicht! Ob das nun in einer Metzgerei gemacht wird oder in einer Topklinik.

Da diskutiert man gefühlte 1000 Seiten, dass die Eltern kein Recht haben sollten, ihre Kinder aus RELIGIÖSEN Ideen am Penis herumschneiden zu lassen. :icon_eyecrazy:

Wenn Eltern ihre Kinder lieber von einem Nichtmediziner unter fragwürdigen Bedingungen beschneiden lassen, als mal einen Moment darüber nachzudenken, was sie da eigentlich tun, dann ist da wirklich Hopfen und Malz verloren. Das kann man dann mit Fug und Recht Kindesmisshandlung nennen, wobei sie ja nicht mal wissen, WARUM sie das eigentlich machen.
 

naumburger

Well-Known Member
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

Ich sehe gerade das Skalpell ist neu geschärft .
Am Abend wird der Grill angezündet. Die Rostbratwürste werden eigenhändig von mir beschnitten.
 
M

Mein_Ingomann

Guest
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

Das Urteil des Kölner LG ist rechtskräftig:

"Das umstrittene Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen ist rechtskräftig. Dies sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage. Demnach hat die Anklagebehörde auf eine Revision verzichtet, weil sie keine Aussicht auf Erfolg sah.

Es könnten nun keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden, sagte der Sprecher. Als Reaktion auf das Urteil hatten verschiedene Kritiker – zuletzt der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner – ihre Hoffnung geäußert, dass eine höhere Gerichtsinstanz das Urteil kassieren könne."

http://www.welt.de/politik/deutschl...r-Beschneidungsurteil-ist-rechtskraeftig.html
 

solresol

Gesperrt
AW: Die Beschneidung, Bagatelle oder Straftat?

Ich bin der Meinung die Entscheidung sollte man den Eltern überlassen, der Staat sollte sich da raushalten.

ich bin zwar für die echte Bestrafung, aber nicht der Eltern, sondern der "Beschneider", gleich ob traditionelle Beschneider oder Ärzte. solche Leute sollten die Gesetze unbedingt kennen und haben keinerlei Veranlassung, da sie für Geld (oder Fanatismus) handeln, die Gesetze zu brechen...

was die Eltern anbelangt, muss man differenzieren:

Mädchenbeschneidung:

eine mittelalterliche Grausamkeit

ich glaube nicht, dass ein einziger konvertierter Elternteil sie befürworten würde (zumindest hoffe ich sehr)... also spricht man immer von Migranten. sehr empfindliche Geldstrafe und als vollständige Familie sofort weg aus der Europa-Union mit Verbot wieder zu kommen, auch bei Flüchtlingen (ihnen würde ich die Wahl einer anderen Zielrichtung gewähren, falls sie immer noch bedroht sind)

Knabenbeschneidung bis 14 J.

Vermerk im Strafregister aber nur symbolische Strafe (1 Euro + Verfahrenskosten, können sehr niedrig bleiben, wenn alle mitmachen, und nicht gestritten wird): es ist eine Sache, die sie mit ihren Kindern auswaschen sollen, wenn diese gross sind! Wenn man als blöder Elternteil sich verhält, soll man später nun mal diese Mütze tragen, wenn die Kinder erwachsen sind...

Strafregistervermerk ist aber notwendig: Vergehen gegen Menschenrechte sollten unradierbar sein!

und das ist in ganz Europa ein Menschenrecht

KAPITEL I
WÜRDE DES MENSCHEN

Artikel 1
Würde des Menschen

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

Artikel 2
Recht auf Leben

(1) Jede Person hat das Recht auf Leben.

(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Artikel 3
Recht auf Unversehrtheit

(1) Jede Person hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

die freie Einwilligung der betroffenen Person nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Modalitäten,
das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Personen zum Ziel haben,
das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.

Artikel 4
Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Artikel 5
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.

(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

(3) Menschenhandel ist verboten.

Hinweis1: Medizinischer Fall ist es nur bei strenger medizinischer Indikation!
Hinweis2: Folter trifft da ausserdem deutlich zu!

Beschneidung ab vollendeter 14en Geburtstag ohne Druck der Eltern: Freispruch, eine absondere Art der plastischen Chirurgie!
 
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