Ehefähigkeitszeugnis?So viele verschiedene Aussagen dazu...

Moonacy

New Member
....aber welche stimmt?

Hallo ins Forum :)

Ich möchte ich Oktober meinen Verlobten in der Türkei heiraten,hab mich im Internet belesen,beim türkischen Konsulat angerufen und bin noch immer nicht viel schlauer.
Was genau brauche ich alles,um in der Türkei heiraten zu können?
Meinen Pass (Personalausweis - oder brauch ich etwas völlig anderes?) ,Geburtsurkunde kann ich dort vor Ort übersetzen lassen,wir haben einen Anwalt im Freundeskreis,der uns da jederzeit unterstützt.
Ich stolpere jedoch immer wieder über das Ehefähigkeitszeugnis.Da ich noch nie verheiratet war,brauche ich das wohl....nur kann ich das einfach so,ohne irgendwelche Papiere meines Verlobten hier beantragen?
Oder wäre es sinnvoller,erstmal meinen Urlaub bei ihm zu verbringen,dort alle (seine) notwendigen Papiere zu beantragen,diese mit nach Deutschland zu nehmen und meinen Papierkram hier zu erledigen,nur um 2 Monte später wieder,um zu heiraten,zurückzufliegen (was eh so geplant war)?

Himmel...ist das kompliziert mit der Bürokratie. *hmpf*


Danke für eure Antworten!



Moonacy
 

boncuklar

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AW: Ehefähigkeitszeugnis?So viele verschiedene Aussagen dazu...

wenn ich mich richtig erinnere, bekommst du dein ehefähigkeitszeugnis (bei deinem standesamt) erst, wenn du das deines freundes vorlegst, nebst kopie von seinem ausweis (pass) und seiner geburtsurkunde
 

boncuklar

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AW: Ehefähigkeitszeugnis?So viele verschiedene Aussagen dazu...

Heiraten in der Türkei
Notwendige Dokumente für die Eheschliessung mit Türken in der Türkei
1. Personalausweis oder Pass (auch in Kopie, die von einem (türkischen) Notar beglaubigt wurde); Formularname: Türkiye Cumhuriyeti Nüfus Cüzdani Süreti ; alles mit Übersetzung

2. Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig); braunes Formular: Dogum Kayit Örnegi

3. Aufenthaltsbescheinigung des augenblicklichen Hauptwohnsitzes, nicht älter als 14 Tage; Formularname: Ikametga Ilmuhaberi; alles mit Übersetzung

4. Internationale Familienstandsbescheinigung von der Heimatbehörde bzw. Ehefähigkeitszeugnis nicht älter als 6 Monate; Formularname: Evlenme Ehliyet Belgesi
 

Moonacy

New Member
AW: Ehefähigkeitszeugnis?So viele verschiedene Aussagen dazu...

wenn ich mich richtig erinnere, bekommst du dein ehefähigkeitszeugnis (bei deinem standesamt) erst, wenn du das deines freundes vorlegst, nebst kopie von seinem ausweis (pass) und seiner geburtsurkunde

Doch so...dachte ich mir schon.
Aber er bekommt (nach Vorsprache mit mir zusammen beim türkischen Standesamt?) problemlos sein Ehefähigkeitszeugnis;oder muss ich dafür irgendwelche Papiere mit in die Türkei nehmen?



LG,
Moonacy
 

boncuklar

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AW: Ehefähigkeitszeugnis?So viele verschiedene Aussagen dazu...

Doch so...dachte ich mir schon.
Aber er bekommt (nach Vorsprache mit mir zusammen beim türkischen Standesamt?) problemlos sein Ehefähigkeitszeugnis;oder muss ich dafür irgendwelche Papiere mit in die Türkei nehmen?



LG,
Moonacy

du mußt nicht dabei sein, das kann er alleine erledigen.

ich weiß allerdings nicht mehr, was er von dir dafür braucht.
er soll doch einfach hingehen und sein ehefähigkeitszeugnis verlangen, dann werden die ihm schon sagen was er dafür braucht.

manchmal ist es auch von standesamt zu standesamt verschieden.
die verlangen nicht immer alle das gleiche. darum, einfach hingehen und fragen.
 
AW: Ehefähigkeitszeugnis?So viele verschiedene Aussagen dazu...

du mußt nicht dabei sein, das kann er alleine erledigen.

ich weiß allerdings nicht mehr, was er von dir dafür braucht.
er soll doch einfach hingehen und sein ehefähigkeitszeugnis verlangen, dann werden die ihm schon sagen was er dafür braucht.


manchmal ist es auch von standesamt zu standesamt verschieden.
die verlangen nicht immer alle das gleiche. darum, einfach hingehen und fragen.

also mein mann hat alles ohne irgendwelche formulare von mir bekommen.
also er brauchte nur seinen ausweiß.
und die unterlagen hat er alle so bekommen musste nichts dafür zahlen
 

sabareeshan

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AW: Ehefähigkeitszeugnis?So viele verschiedene Aussagen dazu...

Unverbindliche Übersicht über die Unterlagen, die deutsche Standesämter für die Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeiszeugnisses verlangen - Bitte fragen Sie unbedingt persönlich beim jeweiligen Standesamt an, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen.

Dem Antrag sind vom deutschen Verlobten folgende Unterlagen beizufügen:

* Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Geburtsurkunde,
* Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses),
* Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde,
* Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die Meldebehörde

Zusätzlich, wenn Sie vorher schon einmal verheiratet gewesen sind:

* Urkundlicher Nachweis über die frühere Eheschließung und urkundlicher Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe (z.B. Sterbeurkunde, gerichtliche Entscheidung über Scheidung),
* Feststellung der Landesjustizverwaltung über die Voraussetzung der Aner*kennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen, wenn zum Nach*weis der Auflösung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe eine ausländi*sche Entscheidung vorgelegt wird

Für den türkischen Verlobten sind folgende Unterlagen (hier nur die türkischen Bezeichnungen) beizufügen:

* Nüfus Müdürlüğünden uluslararası doğum kayıt örneği (Formül A),
* Pasaport fotokopisi veya nüfus cüzdanı fotokopisi (noter tasdikli),
* Kişinin halen ikamet ettiği yerin adresini içeren muhtardan ikametgah belgesi,
* Nüfus Müdürlüğünden vukuatlı nüfus kayıt örneği
* Önceki evliliğe ait resmi belge ve sona ermiş olan önceki evliliklere dair resmi belge (örneğin: uluslararası ölüm kayıt örneği, önceki evliliğe dair uluslararası evlenme kayıt örneği (formül B) ve boşanma kararı vs.)

Urkunden in türkischer Sprache (s.o. Nr. 3 bis 5) ist eine von einem zuverlässigen Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen.

Die Urkunden Nr. 3 und 4 sowie das Scheidungsurteil nach Nr. 5 benötigen, nachdem sie übersetzt worden sind, noch eine Apostille ( für die Urkunden nach Nr. 3 und 4 erteilt sie das zuständige Gouverneursamt (Valilik), für das Scheidungsurteil die Adalet Komisyonu).


Nach Auskunft des türkischen Außenministeriums müssen ausländische Staatsangehörige, die vor einer türkischen Standesbehörde heiraten wollen, mit den unten aufgeführten Unterlagen bei der zuständigen Behörde vorsprechen. Dies gilt auch, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger einen türkischen Staatsangehörigen heiraten will.

* Türkischer Personalausweis (gilt für türkische StA)
* Abschrift des Personalausweises mit Bild (gilt für türkische StA)
* Personenstandsregisterauszug (gilt für türkische StA)
* Amtliches Attest eines Gesundheitsrates (sağlık kurulu raporu), ausgestellt von einem staatlichen Krankenhaus
* 5 (fünf) Passbilder (nicht älter als sechs Monate, farbig, Frontalansicht)
* Ehefähigkeitszeugnis, welches belegt, dass für die Eheschließung des ausländischen Staatsangehörigen gem. der Gesetzgebung in seinem Land keine Hindernisse existieren (gilt für ausländische StA – siehe auch oben)
* Reisepass (gilt für ausländische StA), muss übersetzt und notariell beglaubigt werden
* Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers bei der Trauung, sofern der/die ausländische Staatsangehörige/r kein Türkisch sprechen


info deutsches Konsulat Ankara
 

boncuklar

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AW: Ehefähigkeitszeugnis?So viele verschiedene Aussagen dazu...

Unverbindliche Übersicht über die Unterlagen, die deutsche Standesämter für die Ausstellung eines internationalen Ehefähigkeiszeugnisses verlangen - Bitte fragen Sie unbedingt persönlich beim jeweiligen Standesamt an, welche Unterlagen Sie dort vorlegen müssen.

Dem Antrag sind vom deutschen Verlobten folgende Unterlagen beizufügen:

* Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Geburtsurkunde,
* Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses),
* Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde,
* Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die Meldebehörde

Zusätzlich, wenn Sie vorher schon einmal verheiratet gewesen sind:

* Urkundlicher Nachweis über die frühere Eheschließung und urkundlicher Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe (z.B. Sterbeurkunde, gerichtliche Entscheidung über Scheidung),
* Feststellung der Landesjustizverwaltung über die Voraussetzung der Aner*kennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen, wenn zum Nach*weis der Auflösung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe eine ausländi*sche Entscheidung vorgelegt wird

Für den türkischen Verlobten sind folgende Unterlagen (hier nur die türkischen Bezeichnungen) beizufügen:

* Nüfus Müdürlüğünden uluslararası doğum kayıt örneği (Formül A),
* Pasaport fotokopisi veya nüfus cüzdanı fotokopisi (noter tasdikli),
* Kişinin halen ikamet ettiği yerin adresini içeren muhtardan ikametgah belgesi,
* Nüfus Müdürlüğünden vukuatlı nüfus kayıt örneği
* Önceki evliliğe ait resmi belge ve sona ermiş olan önceki evliliklere dair resmi belge (örneğin: uluslararası ölüm kayıt örneği, önceki evliliğe dair uluslararası evlenme kayıt örneği (formül B) ve boşanma kararı vs.)

Urkunden in türkischer Sprache (s.o. Nr. 3 bis 5) ist eine von einem zuverlässigen Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen.

Die Urkunden Nr. 3 und 4 sowie das Scheidungsurteil nach Nr. 5 benötigen, nachdem sie übersetzt worden sind, noch eine Apostille ( für die Urkunden nach Nr. 3 und 4 erteilt sie das zuständige Gouverneursamt (Valilik), für das Scheidungsurteil die Adalet Komisyonu).


Nach Auskunft des türkischen Außenministeriums müssen ausländische Staatsangehörige, die vor einer türkischen Standesbehörde heiraten wollen, mit den unten aufgeführten Unterlagen bei der zuständigen Behörde vorsprechen. Dies gilt auch, wenn ein ausländischer Staatsangehöriger einen türkischen Staatsangehörigen heiraten will.

* Türkischer Personalausweis (gilt für türkische StA)
* Abschrift des Personalausweises mit Bild (gilt für türkische StA)
* Personenstandsregisterauszug (gilt für türkische StA)
* Amtliches Attest eines Gesundheitsrates (sağlık kurulu raporu), ausgestellt von einem staatlichen Krankenhaus
* 5 (fünf) Passbilder (nicht älter als sechs Monate, farbig, Frontalansicht)
* Ehefähigkeitszeugnis, welches belegt, dass für die Eheschließung des ausländischen Staatsangehörigen gem. der Gesetzgebung in seinem Land keine Hindernisse existieren (gilt für ausländische StA – siehe auch oben)
* Reisepass (gilt für ausländische StA), muss übersetzt und notariell beglaubigt werden
* Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers bei der Trauung, sofern der/die ausländische Staatsangehörige/r kein Türkisch sprechen


info deutsches Konsulat Ankara

oje, hoffentlich vergeht moonacy nicht die lust am heiraten, wenn sie das liest.
ist schon ein papierdschungel, ich kann mich gut erinnern. nur wo der anfang war und wie die weitere reihenfolge, weiß ich nicht mehr.
 
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