EnRetard
Well-Known Member
Deutschland hat ein Urteil des EuGH zum Thema Ehegattennachzug aus der TR schlicht ignoriert. Die deutsche Regelung verstößt gegen Europarecht. https://www.haufe.de/recht/familien...etzung-fuer-ehegatten-nachzug_220_263586.html
Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte die Auffassung des EuGH. Dagegen legte die BRD Berufung ein. Die Linksfraktion schickte zum Thema Familiennachzug eine ellenlange Anfrage an die Bundesregierung und fragte explizit nach der Berufungsbegründung.
44.
Mit welcher inhaltlichen und rechtlichen Begründung wurde die Revision
gegen das Urteil des OVG
Berlin-Brandenburg 7 B 22.14 vom 30. Januar
2015 begründet, in dem es um die Umsetzung des Dogan-Urteils des EuGH
geht, und wie ist der Fortgang des weiteren Verfahrens (bitte so ausführlich
wie möglich darstellen)?
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/094/1809421.pdf
Die Bundesregierung antwortete mit dem Hinweis auf einen Zusatz im Aufenthaltsgesetz.
§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 AufenthG:
Das Auswärtige Amt hat die Revision damit begründet, dass entgegen der Auf
-
fassung des OVG Berlin-Brandenburg der Europäische Gerichtshof nicht das
Sprachnachweiserfordernis als solches für rechtswidrig erachtet habe, sondern
dessen konkrete Ausgestaltung, welche eine Prüfung besonderer Umstände des
Einzelfalles nicht zulasse. Dieser Anforderung genüge eine Umstellung der Ver
-
waltungspraxis dahingehend, dass die Regelung in § 30 Absatz 1 Satz 1 Num
-
mer 2, Absatz 2 Satz 1 AufenthG europarechtskonform ausgelegt werden müsse.
Nach Einführung der gesetzlichen Härtefallregelung in § 30 Absatz 1 Satz 3
Nummer 6 AufenthG wurde die Revision zurückgenommen.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809651.pdf
------------------------
Soll heißen: Falls dir danach ist, kannst du auch versuchen, den Ehegattennachzug nach Deutschland auf juristischem Wege durchzusetzen. Du müsstest dann detailliert begründen, warum ihr die Türkei verlassen müssst und so schnell, dass deiner Frau keine Zeit bleibt, genügend Deutschkenntnisse zu erweben - wobei dann natürlich die Frage gestellt werden dürfte, wieso sie nach 10 Jahren Ehe noch kein Deutsch kann.
Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte die Auffassung des EuGH. Dagegen legte die BRD Berufung ein. Die Linksfraktion schickte zum Thema Familiennachzug eine ellenlange Anfrage an die Bundesregierung und fragte explizit nach der Berufungsbegründung.
44.
Mit welcher inhaltlichen und rechtlichen Begründung wurde die Revision
gegen das Urteil des OVG
Berlin-Brandenburg 7 B 22.14 vom 30. Januar
2015 begründet, in dem es um die Umsetzung des Dogan-Urteils des EuGH
geht, und wie ist der Fortgang des weiteren Verfahrens (bitte so ausführlich
wie möglich darstellen)?
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/094/1809421.pdf
Die Bundesregierung antwortete mit dem Hinweis auf einen Zusatz im Aufenthaltsgesetz.
§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 AufenthG:
Das Auswärtige Amt hat die Revision damit begründet, dass entgegen der Auf
-
fassung des OVG Berlin-Brandenburg der Europäische Gerichtshof nicht das
Sprachnachweiserfordernis als solches für rechtswidrig erachtet habe, sondern
dessen konkrete Ausgestaltung, welche eine Prüfung besonderer Umstände des
Einzelfalles nicht zulasse. Dieser Anforderung genüge eine Umstellung der Ver
-
waltungspraxis dahingehend, dass die Regelung in § 30 Absatz 1 Satz 1 Num
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mer 2, Absatz 2 Satz 1 AufenthG europarechtskonform ausgelegt werden müsse.
Nach Einführung der gesetzlichen Härtefallregelung in § 30 Absatz 1 Satz 3
Nummer 6 AufenthG wurde die Revision zurückgenommen.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809651.pdf
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Soll heißen: Falls dir danach ist, kannst du auch versuchen, den Ehegattennachzug nach Deutschland auf juristischem Wege durchzusetzen. Du müsstest dann detailliert begründen, warum ihr die Türkei verlassen müssst und so schnell, dass deiner Frau keine Zeit bleibt, genügend Deutschkenntnisse zu erweben - wobei dann natürlich die Frage gestellt werden dürfte, wieso sie nach 10 Jahren Ehe noch kein Deutsch kann.