Ehegattennachzug A1-Sprachtest

EnRetard

Well-Known Member
Deutschland hat ein Urteil des EuGH zum Thema Ehegattennachzug aus der TR schlicht ignoriert. Die deutsche Regelung verstößt gegen Europarecht. https://www.haufe.de/recht/familien...etzung-fuer-ehegatten-nachzug_220_263586.html
Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte die Auffassung des EuGH. Dagegen legte die BRD Berufung ein. Die Linksfraktion schickte zum Thema Familiennachzug eine ellenlange Anfrage an die Bundesregierung und fragte explizit nach der Berufungsbegründung.
44.
Mit welcher inhaltlichen und rechtlichen Begründung wurde die Revision
gegen das Urteil des OVG
Berlin-Brandenburg 7 B 22.14 vom 30. Januar
2015 begründet, in dem es um die Umsetzung des Dogan-Urteils des EuGH
geht, und wie ist der Fortgang des weiteren Verfahrens (bitte so ausführlich
wie möglich darstellen)?

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/094/1809421.pdf
Die Bundesregierung antwortete mit dem Hinweis auf einen Zusatz im Aufenthaltsgesetz.
§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 AufenthG:
Das Auswärtige Amt hat die Revision damit begründet, dass entgegen der Auf
-
fassung des OVG Berlin-Brandenburg der Europäische Gerichtshof nicht das
Sprachnachweiserfordernis als solches für rechtswidrig erachtet habe, sondern
dessen konkrete Ausgestaltung, welche eine Prüfung besonderer Umstände des
Einzelfalles nicht zulasse. Dieser Anforderung genüge eine Umstellung der Ver
-
waltungspraxis dahingehend, dass die Regelung in § 30 Absatz 1 Satz 1 Num
-
mer 2, Absatz 2 Satz 1 AufenthG europarechtskonform ausgelegt werden müsse.
Nach Einführung der gesetzlichen Härtefallregelung in § 30 Absatz 1 Satz 3
Nummer 6 AufenthG wurde die Revision zurückgenommen.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809651.pdf
------------------------

Soll heißen: Falls dir danach ist, kannst du auch versuchen, den Ehegattennachzug nach Deutschland auf juristischem Wege durchzusetzen. Du müsstest dann detailliert begründen, warum ihr die Türkei verlassen müssst und so schnell, dass deiner Frau keine Zeit bleibt, genügend Deutschkenntnisse zu erweben - wobei dann natürlich die Frage gestellt werden dürfte, wieso sie nach 10 Jahren Ehe noch kein Deutsch kann.
 

EnRetard

Well-Known Member
Kann man den Kurs und denTest nicht wiederholen, bis es geklappt hat? Das ist vielleicht preiswerter als klagen.
Das kann man in der Tat, bis es einem zu den Ohren wieder rauskommt. Sollte man es allerdings eilig haben, aus der Türkei herauszukommen, etwa weil man (beide Eheleute) sich z.B. kritisch über den Machthaber geäußert haben, oder aus familiären Gründen (z.B. pflegebedürftige Angehörige in D), dann könnte es erforderlich sein, das Visum auch ohne bestandenen Test zu beantragen und sich auf die Wischi-Waschi-Härtefallregelung zu berufen, die die Bundesregierung als Reaktion auf die Urteile des EuGH und des OVG Berlin-Brandenburg nachgeschoben hat.

Ich würde das tun (parallel dazu weiter für de A1-Prüfung zu büffeln, wäre selbstverständlich weiter sinnvoll), und im Falle einer Ablehnung klagen und notfalls öffentlich Krach schlagen.
 

Leo_69

Well-Known Member
Kann man den Kurs und denTest nicht wiederholen, bis es geklappt hat? Das ist vielleicht preiswerter als klagen.

Man kann den Kurs wiederholen. Und das ist auch so gewollt wıe beim TÜV das man mit seinem Auto nochmal wieder kommt.
Der Kurs kostet dann wieder 1200 Lira(abgesehen davon das Leyla jeden Tag über 200km fahren muss)
So gehen Ihnen die Kursteılnehmer nıcht aus
 
Zuletzt bearbeitet:

Leo_69

Well-Known Member
Deutschland hat ein Urteil des EuGH zum Thema Ehegattennachzug aus der TR schlicht ignoriert. Die deutsche Regelung verstößt gegen Europarecht. https://www.haufe.de/recht/familien...etzung-fuer-ehegatten-nachzug_220_263586.html
Das OVG Berlin-Brandenburg bestätigte die Auffassung des EuGH. Dagegen legte die BRD Berufung ein. Die Linksfraktion schickte zum Thema Familiennachzug eine ellenlange Anfrage an die Bundesregierung und fragte explizit nach der Berufungsbegründung.
44.
Mit welcher inhaltlichen und rechtlichen Begründung wurde die Revision
gegen das Urteil des OVG
Berlin-Brandenburg 7 B 22.14 vom 30. Januar
2015 begründet, in dem es um die Umsetzung des Dogan-Urteils des EuGH
geht, und wie ist der Fortgang des weiteren Verfahrens (bitte so ausführlich
wie möglich darstellen)?

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/094/1809421.pdf
Die Bundesregierung antwortete mit dem Hinweis auf einen Zusatz im Aufenthaltsgesetz.
§ 30 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 AufenthG:
Das Auswärtige Amt hat die Revision damit begründet, dass entgegen der Auf
-
fassung des OVG Berlin-Brandenburg der Europäische Gerichtshof nicht das
Sprachnachweiserfordernis als solches für rechtswidrig erachtet habe, sondern
dessen konkrete Ausgestaltung, welche eine Prüfung besonderer Umstände des
Einzelfalles nicht zulasse. Dieser Anforderung genüge eine Umstellung der Ver
-
waltungspraxis dahingehend, dass die Regelung in § 30 Absatz 1 Satz 1 Num
-
mer 2, Absatz 2 Satz 1 AufenthG europarechtskonform ausgelegt werden müsse.
Nach Einführung der gesetzlichen Härtefallregelung in § 30 Absatz 1 Satz 3
Nummer 6 AufenthG wurde die Revision zurückgenommen.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809651.pdf
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Soll heißen: Falls dir danach ist, kannst du auch versuchen, den Ehegattennachzug nach Deutschland auf juristischem Wege durchzusetzen. Du müsstest dann detailliert begründen, warum ihr die Türkei verlassen müssst und so schnell, dass deiner Frau keine Zeit bleibt, genügend Deutschkenntnisse zu erweben - wobei dann natürlich die Frage gestellt werden dürfte, wieso sie nach 10 Jahren Ehe noch kein Deutsch kann.

Vıelen Dank dafür!
Ja davon habe ıch auch schon gehoert. Unglaublıch sowas.
Es ist ja nıcht so das meine Frau überhaupt kein deutsch kann.
Andersrum denke ich auch nicht das ıch so einen bekloppten Test nach 11 Jahren Türkeı ın türkısch bestehen würde.
 

EnRetard

Well-Known Member
Ich halte diese Politik für skandalös - weil rechtsstaatswidrig - und im Fall Türkei auch völlig verantwortungslos. Die deutsche Einstellung zu Artikel 6 GG - der /die Deutsche soll sein/ihr Eheleben lieber im Ausland leben, anstatt noch eine/n Ausländer/in hier reinzuholen - heißt, die Eheleute der Willkür des türkischen Regimes auszuliefern. Das kann bedeuten, dass ein/e Deutsche/r vor die Wahl gestellt wird, entweder den türkischen Partner dem türkischen Staat auszuliefern oder sich selbst gleich mit.
 

EnRetard

Well-Known Member

beren

Well-Known Member
Ja, hier: https://www.goethe.de/ins/de/de/prf/ort.html
Sie müsste ein Visum für Deutschland beantragen, den Deutschtest an einer der vom Goethe-Institut aufgeführten Stellen absolvieren und dann, soweit ich weiß, das Visum zum Familiennachzug wieder von der Türkei aus beantragen.


Berlin ist doch super.
Wohnung wird Problem sein, weil er sicher nicht solange bei seiner Schwester oder war's die Mutter, wohnen wollen würde, denke ich mir mal. Aber das könnte man schon irgendwie meistern.
 
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