Eigenes türk. Gesetz verbietet Wahlwerbung im Ausland

univers

Well-Known Member

Recht hast du ja, bei der Unmenge an Informationen die die Tage auch hier im Forum verarbeitet werden, verliert man den Überblick, guckst Du, gepostet Doris,Gestern um 20:04 Uhr, hier;
Auslandswahlkampf verstößt gegen türkisches Wahlgesetz

Allerdings verstoßen Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: "Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden."

https://www.tagesschau.de/ausland/tuerkischer-wahlkampf-101.html

Interessant, kümmert sich aber keiner drum.
 

Doris

Well-Known Member
Kein Anspruch auf Einreise als Regierungsmitglied

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Auftritt eines türkischen Regierungsmitglieds als unzulässig abgelehnt. Die Richter stellten aber klar, dass türkische Politiker in amtlicher Funktion keinen Anspruch auf Auftritte in Deutschland haben.

Kein Anspruch auf Einreise

Das Gericht stellt bei dieser Gelegenheit klar: Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen haben weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Völkerrecht einen Anspruch auf Einreise nach und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Dazu sei vielmehr die Zustimmung der Bundesregierung nötig, denn solche Entscheidungen fallen in ihre Zuständigkeit für Auswärtige Angelegenheiten. So eine Zustimmung zur Einreise kann auch "konkludent" erfolgen - das heißt, die Einreise muss nicht in jedem Einzelfall ausdrücklich genehmigt werden.

https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsklage-redevorbot-101.html

Gut, dass das nun mal formal geklärt ist.

 

Almancali

Well-Known Member
... und weiter steht da:

Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen hätten „weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Hierzu bedarf es der – ausdrücklichen oder konkludenten – Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt“, heißt es in der Entscheidung.
 

Doris

Well-Known Member
Deutsche können kein Redeverbot für türkische Politiker einklagen

Quelle: https://www.welt.de/politik/ausland...rbot-fuer-tuerkische-Politiker-einklagen.html
...weil´s dich doch so interressiert ;)
Noch einmal ganz langsam für Dich: Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass türkische Politiker in amtlicher Funktion keinen Anspruch auf Auftritte in Deutschland haben. Darum ging es mir.

Dass das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen den Auftritt von Ministerpräsident Yildirim abgelehnt, steht auch in menem Link.
 

NeoAslan+

Well-Known Member
...genau...ihr Genies...ein deutscher Politiker und/oder Polizist hat in den Niederlanden keine Amtsgewalt. Und es gibt auch US-Amerikanische Filialen in Frankfurt a.M. und eine Menge anderer Realitäten, mit denen ich die Kleingeister lieber nicht überfordere.
 

Doris

Well-Known Member
... und weiter steht da:

Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen hätten „weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Hierzu bedarf es der – ausdrücklichen oder konkludenten – Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt“, heißt es in der Entscheidung.
Komm' ihm jetzt aber nicht mit Feinheiten. Diese Leute sind mehr für's Grobe.
 
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