Sabine
Well-Known Member
https://www.welt.de/politik/deutsch...bietet-explizit-den-Wahlkampf-im-Ausland.html
Scheinen sie aber gerade selbst mal kurz "vergessen" zu haben
Scheinen sie aber gerade selbst mal kurz "vergessen" zu haben
https://www.welt.de/politik/deutsch...bietet-explizit-den-Wahlkampf-im-Ausland.html
Scheinen sie aber gerade selbst mal kurz "vergessen" zu haben
Auslandswahlkampf verstößt gegen türkisches Wahlgesetz
Allerdings verstoßen Wahlkampfauftritte im Ausland und in diplomatischen Vertretungen außerhalb der Türkei gegen das türkische Wahlgesetz. Dort heißt es in Artikel 94/A: "Im Ausland und in Vertretungen im Ausland kann kein Wahlkampf betrieben werden."
https://www.tagesschau.de/ausland/tuerkischer-wahlkampf-101.html
Interessant, kümmert sich aber keiner drum.
https://www.welt.de/politik/deutsch...bietet-explizit-den-Wahlkampf-im-Ausland.html
Scheinen sie aber gerade selbst mal kurz "vergessen" zu haben
...Gut, dass das nun mal formal geklärt ist.
Noch einmal ganz langsam für Dich: Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass türkische Politiker in amtlicher Funktion keinen Anspruch auf Auftritte in Deutschland haben. Darum ging es mir.Deutsche können kein Redeverbot für türkische Politiker einklagen...weil´s dich doch so interressiert
Quelle: https://www.welt.de/politik/ausland...rbot-fuer-tuerkische-Politiker-einklagen.html
Komm' ihm jetzt aber nicht mit Feinheiten. Diese Leute sind mehr für's Grobe.... und weiter steht da:
Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen hätten „weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Hierzu bedarf es der – ausdrücklichen oder konkludenten – Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt“, heißt es in der Entscheidung.
Darauf stehst du doch am meisten?!... Diese Leute sind mehr für's Grobe.