AW: Elektronischer Aufenthaltstitel
Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage.
Wenn man seinen Termin zur Antragstellung der Übertragung des Aufenthaltstitels bereits erhalten hat, kann man bis dahin also vorher in die Türkei reisen???
Also folgender Fall:
Schwiegermamas Pass ist noch ein Jahr gültig, hat sich aber nun den neuen machen lassen
Schwiegerpapas Pass ist abgelaufen und hat sich auch bereits einen neuen machen lassen
Anschließend habe ich für die beiden bei der Ausländerbehörde einen Termin angefordert.
Dieser ist aber erst am 30.05.!!!
Schwiegereltern wollten aber bereits am 17.04. wieder in die Türkei.
Die bei der Ausländerbehörde meinten sie könnten trotzdem fliegen, da sie ja den alten Pass auch noch haben, in dem ja ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist. ALso mit dem alten und neuem, aber ohne den elektronischen AUfenthaltstitel.
Jetzt haben wir den Termin zum 30.05. abgesagt, sodass sie trotzdem fliegen können.
Aber ich habe irgenwie Angst, dass die Leute am Flughafen die nicht durchlassen oder so.
Habt ihr irgendwelche Erfahrungen dies bezüglich gemacht???
LG
Aylin