Erleichterung für Türken mit österreichischem Ehepartner

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Verwaltungsgerichtshof erleichtert Zuzug für Türken mit österreichischem Ehepartner - Innenministerium: "Entscheide sehr eindeutig"

Wien - Türkische Staatsbürger könnten künftig von diversen Verschärfungen des Fremdenrechts ausgenommen werden. Das legen Entscheide von Europäischem Gerichtshof und Verwaltungsgerichtshof nahe, die am Montag von Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun und Anwalt Helmut Blum in einem Pressegespräch präsentiert wurden. Demnach müssten Türken mit österreichischem Ehepartner etwa die Integrationsvereinbarung mit den verpflichtenden Sprachtests nicht absolvieren.

Das Innenministerium hat betont, dass den Entscheidungen von Europäischem und Verwaltungsgerichtshof Folge geleistet wird. Die Entscheide seien "sehr eindeutig", erklärte Ministeriumssprecher Karlheinz Grundböck. Damit sind künftig Türken, die mit Österreichern verheiratet sind, von Maßnahmen wie "Deutsch vor Zuzug" oder "Integrationsvereinbarung" befreit. Im Vorjahr hätten 765 Personen profitieren können. Eine rechtliche Änderung hält man im Innenministerium nicht für nötig. Umgesetzt werden müssten die Entscheide im Vollzug.

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