Erste muslimische Gemeinde erhält Kirchenstatus

iljarogoff

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Ich bin nicht der Meinung. das man religiösen Gruppierungen, die
ganz offen die Geschlechtertrennung betreiben, und wo
junge Mädchen und Frauen (wurde ganz offen erklärt)
kein Selbstbestimmungsrecht haben, wen sie heiraten
dürfen, einen kirchenrechtlichen Status geben sollte.
 

Lynx72

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Dann müsste man ihn der katholischen Kirche, die Frauen ganz offen diskriminiert (Verbot der Frauenpriesterschaft) und ihnen ihr Selbstbestimmungsrecht abspricht (Verhütung und Abtreibung), sofort entziehen.
 

iljarogoff

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Dann müsste man ihn der katholischen Kirche, die Frauen ganz offen diskriminiert (Verbot der Frauenpriesterschaft) und ihnen ihr Selbstbestimmungsrecht abspricht (Verhütung und Abtreibung), sofort entziehen.

Meines Wissen gibt es in den Kirchen keine Geschlechtertrennung, Frauen müßen auch nicht
durch besondere Seiteneingänge in die Kirchen gehen, und sie schreiben Frauen auch
nicht vor, wen sie zu heiraten haben, es gibt auch keine Trennung in der Kinder-
und Jugendarbeit. Es wird auch nicht gepredigt oder in der Jugendarbeit
vermittelt, das Frauen ihre Ehepartner nicht selbst wählen/bestimmen
dürfen.

Ob eine Religionsgemeinschaft weibliche Priester hat/zuläßt,
ist bei den Buchreligionen leider noch so. Das hat aber
nicht mit einem Selbstbestimmungsrecht zu tun.
Bei den Reformierten gibt es das schon lange.

Wir reden hier explizit von der AMJ.

Würdest Du Dich bitte dazu äußern.
Findest Du diese Praxis der AMJ
richtig und akzeptabel, im
Deutschland von 2013 ?
 

Lynx72

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Ich muss mich gar nicht zur Ahmadiyya äußern. Ich habe lediglich die Information gepostet, dass sie Körperschaftsstatus erhalten hat. Ebenso übrigens wie die tamilische Tempelgemeinde in Hamm, Westfalen. Im Übrigen lehne ich den "Kirchenstatus" generell ab. Da es ihn aber nun mal gibt, muss er bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch weiteren Religionsgemeinschaften zuerkannt werden. So ist das in einem Rechtsstaat nun mal. Und den Rechtsstaat lehnst du doch nicht gleich deshalb ab, weil eine sich selbst dem Islam zurechnende Religionsgemeinschaft den Kiörperschaftsstatus zuerkannt bekommt, oder?
 

iljarogoff

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Ich muss mich gar nicht zur Ahmadiyya äußern. Ich habe lediglich die Information gepostet, dass sie Körperschaftsstatus erhalten hat. Ebenso übrigens wie die tamilische Tempelgemeinde in Hamm, Westfalen. Im Übrigen lehne ich den "Kirchenstatus" generell ab. Da es ihn aber nun mal gibt, muss er bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch weiteren Religionsgemeinschaften zuerkannt werden. So ist das in einem Rechtsstaat nun mal. Und den Rechtsstaat lehnst du doch nicht gleich deshalb ab, weil eine sich selbst dem Islam zurechnende Religionsgemeinschaft den Kiörperschaftsstatus zuerkannt bekommt, oder?

Das Du die nicht zur AMJ äußertst, ist beizeichnend,finde ich,
ebenso, Dein mehr als hinkender Vergleich in #5.

Ich finde es falsch, solchen Religionsgemeinschaften diesen Status
zu geben, da sie explizit dem Gleichheits- und Freiheitsgebot des
Deutschen Rechtsstaates entgegenwirken.
 

Lynx72

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Vielleicht hättest du deine Bedenken dem hessischen Kultusministerium rechtzeitig mitteilen sollen. Jetzt isses zu spät.
 
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