Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

Z

-Zarife-

Guest
AW: Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

Wie sorgeberechtigt:confused:,wie meinst du des??? bekommt er nicht automatisch sorgeberechtigung weil wir sind ja verheiratet????
Canim ich habe es dir schonmal gesagt,ihr habt in der türkei geheiratet und dann gilt hier in deutschland KEIN gemeinsames sorgerecht!
Das musst du übers Jugendamt abklären,es gibt ja eine Möglichkeit das er die Sorgerechtserklärung beim Konsulat unterschreibt!
Aber wie Gesagt schalte endlich einen Rechtsanwalt ein und Kläre das wegen dem Sorgerecht beim Jugendamt ab!
Sonst drehst du dich immer im Kreis und kommst nicht weiter!
Liebe Grüsse Öptüm
 

Lisua

New Member
AW: Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

Ich würde dir auch vorschlagen, dich von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Der kennt die Rechtslage und wird dir am besten helfen können. Ich wünsche euch alles Glück der Welt!!
 

vanararat1966

Moderator
AW: Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

Eine FzF zum deutschen Kind wird wohl erfolgreich(er) sein, als die FzF wie es jetzt läuft. ABER, da Du türkische Staatsangehörige bist (Irrtum vorbehalten) - auch wenn 17 Jahre in Deutschland - könnte die ABH dir unter Umständen zumuten wollen, in Eurem gemeinsamen Herkunftsland die Ehe zu führen, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (kann sein, dass dies beim FzF zum deutschen Kind nicht Bedingung ist - dürfte eigentlich nicht). Aber ich habe im Moment zu wenig Zeit, um Paragraphen zu suchen und zu zitieren.

Wie schon von anderen gepostet, dass sind ganz heikle Geschichten und jeder Fall ist anders - gute Kenntnisse der Rechtsgrundlagen / Paragraphen sind erforderlich. Meines Erachtens muss ich mich ebenfalls anschliessen - lass' einen Anwalt die Sache regeln.

Quelle für weitere Informationen auch: info4alien (in Suchmaschine eingeben) und dort nach "FzF Kind" suchen.

Viel Glück und Durchhaltevermögen wünsche ich Dir.
 

ege35

Well-Known Member
AW: Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

Mal ne dumme Frage:
Warum wollt ihr nicht zusammen in der Türkei leben? Wäre das nicht viel einfacher?
 
J

Jülide

Guest
AW: Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

Canim ich habe es dir schonmal gesagt,ihr habt in der türkei geheiratet und dann gilt hier in deutschland KEIN gemeinsames sorgerecht!
Das musst du übers Jugendamt abklären,es gibt ja eine Möglichkeit das er die Sorgerechtserklärung beim Konsulat unterschreibt!
Aber wie Gesagt schalte endlich einen Rechtsanwalt ein und Kläre das wegen dem Sorgerecht beim Jugendamt ab!
Sonst drehst du dich immer im Kreis und kommst nicht weiter!
Liebe Grüsse Öptüm

wenn er zum deutschen konsualt geht und die vaterschaft annerkennt.. dann steht er auch in deutschland als vater drin...
so haben die das mir von jungendamt gesagt..

ich finde es nur recht komisch, meiner eltern sind auch nach türkischen recht verheiratet und mein vater hat nie was unterschrieben und steht hier als mein vater drin....
hab die nämlich gestern mal gefrag ob er was unterschreiben musste..
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

ich finde es nur recht komisch, meiner eltern sind auch nach türkischen recht verheiratet und mein vater hat nie was unterschrieben und steht hier als mein vater drin....
hab die nämlich gestern mal gefrag ob er was unterschreiben musste..
Ja damals war alles noch einfacher,heutzutage wollen die alles doppelt haben,und es ist heutzutage auch alles mehr Papierkram wie früher...Leider!
 

TheCore

Moderator
AW: Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

ABER, da Du türkische Staatsangehörige bist (Irrtum vorbehalten) - auch wenn 17 Jahre in Deutschland - könnte die ABH dir unter Umständen zumuten wollen, in Eurem gemeinsamen Herkunftsland die Ehe zu führen, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (kann sein, dass dies beim FzF zum deutschen Kind nicht Bedingung ist - dürfte eigentlich nicht).

Deshalb hat ihr die Behörde ja empfohlen auf das Kind zu warten. Der Zuzug des sorgeberechtigten Elternteils zum deutschen Kind unterliegt ganz anderen Bedingungen als der zum türkischen Ehepartner. Vor allem ist er (wie der zum deutschen Ehepartner) unbedingt gewährleistet. Das Sorgerecht ist bei Verheirateten kein Problem, es steht ja offenbar nichts Außergewöhnliches dagegen.
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

Deshalb hat ihr die Behörde ja empfohlen auf das Kind zu warten. Der Zuzug des sorgeberechtigten Elternteils zum deutschen Kind unterliegt ganz anderen Bedingungen als der zum türkischen Ehepartner. Vor allem ist er (wie der zum deutschen Ehepartner) unbedingt gewährleistet. Das Sorgerecht ist bei Verheirateten kein Problem, es steht ja offenbar nichts Außergewöhnliches dagegen.
Es wurde aber nicht in Deutschland geheiratet!
Meine Freundin Hat jetzt ihr Baby Bekommen und ihr Mann lebt in der Türkei,ihr Mann musste jetzt die Vaterschaft und das sorgerecht unterschreiben obwohl die beiden verheiratet sind!
 

TheCore

Moderator
AW: Familienzusammenführung bitte bitte hilft mir‏

Es wurde aber nicht in Deutschland geheiratet!
Meine Freundin Hat jetzt ihr Baby Bekommen und ihr Mann lebt in der Türkei,ihr Mann musste jetzt die Vaterschaft und das sorgerecht unterschreiben obwohl die beiden verheiratet sind!

Ja, das ist eine bürokratische Abkürzung, die sich empfiehlt, wenn der Vater selbst motiviert ist, das Sorgerecht innezuhaben und auszuüben. So sollte/kann man es auch hier handhaben.
Aber - und das wird hier ständig durcheinander gebracht - rechtliche Zustände sind im Allgemeinen nicht davon abhängig, wer irgendwie ein Formular ausfüllt oder was wo eingetragen ist, sondern ausschließlich von der tatsächlichen Situation gegenüber dem Gesetz.

Die ändert sich in dem Fall nicht mit einer Unterschrift. Wenn er nach der Geburt einfach seine Aufenthaltserlaubnis beantragt, wird geprüft, ob man ihm diese erteilen muss. Infrage kommt dazu der Familiennachzug des Sorgeberechtigten zum eigenen Kind. Also muss geprüft werden, ob er sorgeberechtigt für das Kind ist. Wenn die Behörde das wegen einer fehlenden Unterschrift vorschnell ablehnt, geschieht das im Zweifel gerichtlich. Sorgeberechtigt ist der Vater und der Vater ist im deutschen Recht der Ehemann zum Zeitpunkt der Geburt. Türkische Zivilehen genügen den Anforderungen des deutschen Ehebegriffes, also ist er Ehemann. De facto ist er in dem geschilderten Normalfall sorgeberechtigt (und -verpflichtet), sobald das Kind da ist.

Dass man das dem Amt mit der Anerkennung der Vaterschaft schneller beibringt, ist klar. Aber es ist so oder so ist es unproblematisch gegeben und nicht von einem Papierkrieg abhängig.
 
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