AW: Familienzusammenführung
Zitat aus Merkblatt DE Botschaft Ankara (Link von Marie51):
Nach der grundlegenden Reform des Aufenthaltsgesetzes müssen ausländische Ehepartner, die nach Deutschland ziehen möchten, schon bei der Beantragung des Visums im Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen
Zitatende
Will heissen: ohne A1 Zertifikat, keine Erteilung Visum (im Normalfall, gibt Ausnahmen wie z.B. bei FZF zum deutschen Kind) bzw. der Antrag kann OHNE A1 Zertifikat überhaupt nicht gestellt werden (können schon, aber wird dann am Schalter schon zurück gewiesen, Weg und Kosten umsonst).
PS: da die Frage nach Sprachkurs und Zeitdauer, habe ich die Möglichkeit des persönlichen Nachweises von Sprachkenntnissen vor Ort in der Botschaft nicht erwähnt. Sollte aber die Meinung vorhanden sein, es seien genügend und ausreichende Sprachkenntnisse - wie sie mit einem A1 Zertifikat verlangt werden - vorhanden, dann dürfte dies unter Umständen bzw. müsste dies genügen (persönliche Vorsprache Botschaft bei der Abgabe der übrigen Dokumente).