familienzusammenführung

Yurtseven

New Member
hallo leute, ich habe mal eine Frage,

wie läuft das ab wenn ich meinen mann nach deutschland holen möchte? Gibt es probleme damit wenn ich arbeitslos bin? Und wenn ich arbeite und um die 1000 euro verdiene bekommen wir da noch hilfe vom arbeitsamt? und wie ist das mit dem deutschkurs den der hier in deutschland noch machen muss? bekommt er das dann bezahlt vom amt? und muss er seinen führerschein hier nochmal neu machen oder nur eine prüfung ablegen? Wann muss ich mit dem papierkram anfangen damit er sommer 2013 dann hier ist? help please wer kennt sich in den angelegenheiten aus?? habe schon das arbeitsamt angerufen und wollte mich schonmal schlaufragen wie das finanziell alles abläuft damit wir uns vorbereiten können was uns erwarten aber die geben einem keine informationen!! Und darf er schon sofort arbeiten wenn er hier ist oder hat er ein jahr lang sperreß
 

Sabine

Well-Known Member
AW: familienzusammenführung

Eine ?? Tausende :wink:
Gibt es probleme damit wenn ich arbeitslos bin?
Bei Familienzusammenführung muß man meines Wissens keine Einkünfte nachweisen.
Und wenn ich arbeite und um die 1000 euro verdiene bekommen wir da noch hilfe vom arbeitsamt?
Keine Ahnung? Jedenfalls, als ich im 3. Elternzeitjahr war, d.h. ohne Einkommen, hatten wir nicht mal ganz 1000 € im Monat (zu dritt). Da gab es nichts vom Amt, aber vielleicht waren wir auch nur zu doof...
und wie ist das mit dem deutschkurs den der hier in deutschland noch machen muss? bekommt er das dann bezahlt vom amt?
Deutschkurs muß er nicht machen, nur den Integrationskurs. Das ist nicht ganz das Selbe. Zur Bezahlung bzw. zum Zuschuß für die Kosten gibt es meines Wissens Auskunft beim Ausländeramt. Zumindest können die Euch sagen, an wen man sich da wenden muß.
und muss er seinen führerschein hier nochmal neu machen oder nur eine prüfung ablegen?
Er kann ihn umschreiben lassen. Nach eigenen Erfahrungen wird das auch nicht billiger, als nochmal komplett neu zu machen. Auch beim Umschreiben muß er meines Wissens die Theorie + Praxis-Prüfung machen.
Wann muss ich mit dem papierkram anfangen damit er sommer 2013 dann hier ist?
Familienzusammenführung muß ER in der Türkei beantragen beim Konsulat. DU hast damit "eigentlich" wenig zu tun. Kann zwischen wenigen Wochen bis zu Jahren dauern. Das kann man nicht genau beantworten. Solltest Du tatsächlich arbeitslos sein, kann es lange dauern. Du hast zwar einen Rechtsanspruch darauf Deinen Mann herzuholen, aber da Deutschland dann noch einen (zumindest in der ersten Zeit) Arbeitslosen mehr hätte, muß man manchmal sogar mit anwaltlicher Hilfe nachhelfen, damit der Ehepartner kommen kann.
Und darf er schon sofort arbeiten wenn er hier ist oder hat er ein jahr lang sperreß
Nein, da gibt es keine Sperre. Er darf sofort Arbeiten. Früher gab es die Erlaubnis beim Arbeitsamt. Jetzt gibts die glaube ich sofort bei der Ausländerbehörde (oder war das jetzt umgekehrt ?? :redface:)
 
J

Junimond

Guest
AW: familienzusammenführung

bereite ihn am besten darauf vor, dass es nicht einfach werden wird. versuche bis 2013 eine arbeit zu finden, dann kann dir das amt doch egal sein....
 

blackcyclist

Gesperrt
AW: familienzusammenführung

In der Zwischenzeit kann es durchaus hilfreich sein, sich eiinige Deutschkenntnisse zuzulegen.

Ansonsten stelle ich mir es etwas schwierig vor, den Lebensunterhalt zu verdienen, wenn beide Partner voraussichtlich keine Arbeit haben.

Der Führerschein, die ersten 6 Monate darf er mit dem türkischen Schein fahren. Dann hat er 2,5 Jahre zeit, in der er nur die Prüfungen ablegen muss, danach muss er ihn komplett neu machen.
 

boncuklar

Active Member
AW: familienzusammenführung

Da gab es nichts vom Amt, aber vielleicht waren wir auch nur zu doof...

Anspruch auf Geld vom Arbeitsamt hat er nur, wenn er hier mindestens 12 Monate am Stück gearbeitet hat.
Deutschkurs muß er nicht machen, nur den Integrationskurs..


Da muß ich dir widersprechen Sabine. Mein Mann mußte 9 Monate täglich von 8 bis 13 Uhr die Schulbank drücken und Deutsch pauken. Anschließend mußte er eine Prüfung ablegen, die bestanden werden mußte, sonst nochmal wiederholen.

Zur Bezahlung bzw. zum Zuschuß für die Kosten gibt es meines Wissens Auskunft beim Ausländeramt.
Bezahlen mußten wir den gesamten Kurs selbst und das waren um die 900 Euro!
Er kann ihn umschreiben lassen. Nach eigenen Erfahrungen wird das auch nicht billiger, als nochmal komplett neu zu machen. Auch beim Umschreiben muß er meines Wissens die Theorie + Praxis-Prüfung machen.
Sie nennen es "umschreiben". Dafür ist eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung nötig, die hier keiner ohne vorher Bögen gepaukt und Fahrstunden genommen zu haben bestehen wird. Türkische Fahrpraxis ist eine andere als die hiesige.

Im Prinzip macht man den Führerschein nochmal und zahlt dies auch.
Kann zwischen wenigen Wochen bis zu Jahren dauern.


Bei uns waren es 17 Monate, mit Anwalt und der war teuer.

Nein, da gibt es keine Sperre. Er darf sofort Arbeiten. Früher gab es die Erlaubnis beim Arbeitsamt. Jetzt gibts die glaube ich sofort bei der Ausländerbehörde (oder war das jetzt umgekehrt ?

Arbeiten darf er sofort, aber erstmal eine Arbeit finden :icon_eyecrazy:
 

Sabine

Well-Known Member
AW: familienzusammenführung

Da muß ich dir widersprechen Sabine. Mein Mann mußte 9 Monate täglich von 8 bis 13 Uhr die Schulbank drücken und Deutsch pauken. Anschließend mußte er eine Prüfung ablegen, die bestanden werden mußte, sonst nochmal wiederholen.
Ich dachte, den Deutschkurs muß Mann jetzt schon in der Türkei machen und auch bestehen. Sonst darf er doch gar nicht erst kommen. Ist das nicht neuerdings so vorgeschrieben? Muß man beim Integrationskurs auch Deutsch lernen ?? Ich habe da keine Ahnung. Mein Mann brauchte 2003 weder den Deutschkurs noch einen Integrationskurs. War noch nicht Vorschrift und wir hätten auch alles alleine bezahlen müssen.
 

boncuklar

Active Member
AW: familienzusammenführung

Ich dachte, den Deutschkurs muß Mann jetzt schon in der Türkei machen und auch bestehen. Sonst darf er doch gar nicht erst kommen. Ist das nicht neuerdings so vorgeschrieben? Muß man beim Integrationskurs auch Deutsch lernen ?? Ich habe da keine Ahnung. Mein Mann brauchte 2003 weder den Deutschkurs noch einen Integrationskurs. War noch nicht Vorschrift und wir hätten auch alles alleine bezahlen müssen.

ihr habt da echt noch Glück gehabt. Nach absolviertem Kurs in der Türkei, ohne den gar nichts geht, muß der Ehepartner auch hier die Schulbank drücken. Es sei denn, er kann sehr gut Deutsch reden und auch schreiben, dann nicht.
Die Ausländerbehörde hat sich nochmal rückversichert, dass der Kurs auch absolviert und bestanden wurde.
Ist alles ein "bisschen" strenger geworden.
 

russini

Well-Known Member
AW: familienzusammenführung

Für die Einreise nach Deutschland braucht er mind. Deutschkenntnisse A1, nach Einreise muss der Integrationskurs gemacht werden, die Dauer hängt von Vorkenntnissen ab, das Ziel soll die Sprachfähigkeiten bis B1-Stufe zu erreichen. Viell. kann er einen Goethe-Sprachkurs auf B1 Niveau in TR machen, dann verkürzt sich die Zeit für den Integrationskurs von 645 auf 45 Stunden.

Auszug: Was Sie wissen sollten
■Ein Integrationskurs setzt sich aus 600 Stunden Sprachunterricht und 45 Stunden Orientierungskurs mit Informationen über Politik, Geschichte und gesellschaftliches Leben zusammen.
■Ein Berechtigungsschein des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, des Bundesverwaltungsamtes, des Auslän-deramtes oder der ARGE berechtigt zur Teilnahme.
■Eine Unterrichtsstunde kostet 1.-€. Falls Sie arbeitslos sind oder ein geringes Einkommen haben, übernimmt auf Antrag das Bundes-amt für Migration und Flüchtlinge die Kosten für den Kurs.
■Teilnahmeberechtigte, die vom Kostenbeitrag befreit wurden, bekommen bei ordnungsgemäßer Teilnahme unter bestimmten Voraussetzungen die notwendigen Fahrkosten erstattet.
■Die Teilnahme am Abschlusstest und eine einmalige Wiederholung sind kostenlos.
■Wenn Sie den Abschlusstest am Ende des Integrationskurses be-stehen, werden Ihnen vom Bundesamt auf Antrag 50 % des Eigenbeitrags erstattet.
■Neubürgern, denen kein Berechtigungsschein zusteht, können an einem Integrationskurs als Selbstzahler teilnehmen.
@uelle: http://www.ise-berufsbildung.de/bamf/integrationskurse/

Hier kann man auch Deutsch-Lernübungen machen und allg. Infos zu den Stufen:
http://www.goethe.de/lrn/prf/deindex.htm
A1-Übung: http://bfu.goethe.de/a1_sd1/
B1-Übung: http://bfu.goethe.de/b1_04/
 

vanararat1966

Moderator
AW: familienzusammenführung

und in Ergänzung:

http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/aufenthalt-node.html

http://www.ankara.diplo.de/Vertretu...e/Familien__und__Ehegattennachzug__Seite.html

Als allgemeine Info: auch hier ist es empfehlenswert, sich nur auf Informationen von Behörden abzustützen. Jeder Fall ist individuell und im Laufe der Jahre hat sich einiges geändert.

Fakt ist - auch vom Bundesgericht bestätigt: ohne Deutschkenntnisse, keine Familienzusammenführung, .dh. keine Visumerteilung.

Im Zusammenhang mit dem Nachweis von Einkommen:

Das Amt (Ausländerbehörde) wird in der Regel den Einkommensnachweis verlangen, obwohl es dies von einem deutschen Staatsbürger (Achtung: Regelausnahmen, unter Umständen wenn deutsche Staatsbürgerschaft erworben wurde) nicht "dürfte". Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, dies nicht zu müssen und dem Sachbearbeiter auf der ABH einen vor den Bug knallen oder man kann sich diplomatisch verhalten und den Nachweis einfach abgeben (auch Nachweis von Sozialgeldern), obwohl man nicht müsste. Das gleiche mit dem Mietvertrag bzw. Nachweis das genügend Wohnraum vorhanden ist.

Wachsam muss man sein bei Entscheiden der Ausländerbehörde. Mündliche Aussagen, die einen Einfluss auf das Verfahren haben, immer nett und höflich in Schriftform verlangen. Nur mit schriftlichen Entscheiden kann ggf. Beschwerde eingelegt werden.

Wünsche alles Gute
 

Sabine

Well-Known Member
AW: familienzusammenführung

...

Das Amt (Ausländerbehörde) wird in der Regel den Einkommensnachweis verlangen, obwohl es dies von einem deutschen Staatsbürger (Achtung: Regelausnahmen, unter Umständen wenn deutsche Staatsbürgerschaft erworben wurde) nicht "dürfte".

Zu den Regelausnahmen fällt mir auch noch was ein: Wenn die deutsche STB "erworben" wurde und man dummerweise ehemals mal türkisch war, kann die Behörde auch sagen: "Sie waren ja mal türkisch und die Sprache etc. kann man auch, dann ist es einem auch zuzumuten zum Ehepartner in die Türkei zu gehen!"

Und richtig: Immer alles nett und freundlich vorlegen, auch wenn man es eigentlich nicht müßte. Das macht immer einen guten Eindruck!

@ Yurtseven

Kann ich davon ausgehen, daß DU kein Mann bist (wie es in Deinem Profil steht) ? :wink:
 
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