Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

günes1980

New Member
Hallo,

ich versuche eben herauszufinden, welche Regelungen es gibt, wenn man in der Türkei bereits ca.2000 Rentenversicherungstage in der türkischen Rentenversicherung Bag Kur hat und dann eventuell für ein paar Jahre oder vielleicht auch für den Rest des Arbeitslebens in Deutschland leben und arbeiten möchte.

Ich habe diesbezüglich schon ein paar interessante Seiten im Internet gefunden. Was ich allerdings noch nicht herauslesen konnte ist, wie lange man bis zum Rentenbezug arbeiten muss? Wird hier das deutsche oder das wesentlich niedrigere türkische Rentenalter zugrundegelegt oder hat man hier vielleicht sogar die Wahl? Für das Rentner-Dasein ist wäe dann auf jeden Fall die Rückkehr in die Türkei geplant. Kennst sich diesbezüglich jemand aus?

Lieben Dank!

Günes
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

Hallo Günes !

Da würde ich mich lieber direkt bei der zuständigen Rentenversicherungsanstalt erkundigen, bevor ich mich auf´s "hörensagen" verlasse.

Aber hier hat ja auch noch keiner geantwortet. Vermutlich weil wir alle davon keine Ahnung haben :redface:

Also ich sags nochmal, ich habe keine Ahnung aber ich "habe mal gehört" daß man, wenn man als Ausländer in Deutschland gearbeitet hat und dann wieder zurück in seine Heimat geht, seine deutsche Rente auch erst mit 65 bzw. 67 bekommen würde. Vielleicht kann man sich seine Einzahlungen auch komplett auszahlen lassen, was aber wohl Blödsin wäre, denke ich.

Wie das mit den Rentenansprüchen ist, die man schon im eigenen Land erwirtschaftet hat, weiß ich nicht. Normalerweise werden die Zeiten auch bei der deutschen Rentenversicherung angerechnet, nur wenn man wieder zurück geht, könnte es natürlich anders laufen.

LG, Sabine :razz:

P.S.: Vielleicht meldet sich ja doch nochmal jemand mit Erfahrung, denn mich würde das in Bezug auf meinen türkischen Mann auch mal interessieren.
 

günes1980

New Member
AW: Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

Hallo Sabine,

lieben Dank für Deine Antwort. Du hast recht, ich werde mich direkt einmal bei der zuständigen Versicherung erkundigen. Mich würde auch einmal interessieren wie es umgekehrt wäre, d.h. wenn ich in die Türkei gehen würde. Kann Dir dann gerne einmal bescheid geben falls ich etwas herausfinde.

Viele Grüsse
 
J

Jo.911

Guest
AW: Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

Es gibt bilaterale Abkommen mit den verschiedenen Laendern- deshalb, und weil die Rentenversicherug ein komlexes Thema ist, sollte man sich , wie Sabine schon sagte, am besten direkt an die zustaendigen Behoerden enden und dort fragen.
Ich, z. B. hatte auch Beitraege in D bevor ich nach Italien ging und die werden mir hier ausgezahlt werden - ein Teil con Italien, ein Teil von D -jeder nach seiner eigenen Gesetzgebung. Den italienischen Teil bekomme ich z. B. schon mit 60, den deutschen Teil erst spaeter. Zu den deutschen Beitraegen wurden mir noch einige Monate Kindererziehungszeit und Ausbildung zugrechnet obwohl ich zu der Zeit schon hier in Italien lebte - Italien kennt keine Kindererziehungszeiten wie die deutschen- Du siehst- es lohnt sich mit einem Sachverstaendigen zu sprechen der fuer Dich zustaendig ist und alle Regeln und alle Ausnahemen gruendlich kennt
 

günes1980

New Member
AW: Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

Danke Jo. So etwas ähnliches habe ich nun auch gehört. Als Deutscher Staatsbürger kann man sich seine Rentenbeiträge z.B. nicht vorzeitig auszahlen lassen sondern bekommt sie frühestens mit 63. Ich glaube es lohnt sich hier genau hinzusehen.

Liebe Grüße,

Günes
 

Ursel

New Member
AW: Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

wenn du für immer in deutschland arbeiten und leben möchtest dann gild deutsches recht.gehst du in die türkei zurrück kanst du das türkische recht in anspruch nehmen aber das gild nur wenn du auch türke bist du must dann den rest der fehlenden versicherungs- summe dazu zahlen und kannst dann das niedrige rentenalter in anspruch hehmen.
lg ursel
 

Sengül

New Member
AW: Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

Hallo Ursel,

Da Du Dich mit dem türkischen Rentenrecht auszukennen scheinst, stelle ich Dir mal folgende Frage.
Mein türkischer Mann ist vor ein paar Jahren gestorben. daraufhin wollte ich in Deutschland Hinterbliebenenrente beantragen, diese habe ich aber nicht erhalten, weil mein Mann sie sich in den 80er Jahren hat auszahlen lassen. Es wurde mir geraten, mich an die türkische Rentenversicherung zu wenden, was ich mich aber bisher noch nicht getraut habe, weil meine Türkischkenntnisse nicht so gut sind.
Kannst Du mir diesbezüglich einen Rat geben oder weist Du, unter welchen Voraussetzungen man in der Türkei Witwenrente bekommt?

LG
Sengül
 

DameTR

Member
AW: Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

Die erste Voraussetzung ist natürlich, dass Dein Mann in der Türkei auch gearbeitet hat. (Wenn er dort bereits Rente bezogen hat, wird es nicht ganz so kompliziert) Du musst erst feststellen welche Rentenversicherungsanstalt zuständig ist. Wie viel Du bekommst richtet sich danach, ob Du arbeitest und ob es minderjährige Kinder gibt, oder auch eine nicht verheiratete, ältere Tochter. Vor der Heirat können Töchter dann einen Antrag auf „Aussteuergeld“ stellen. Jungen können bis zum 25 Lebensjahr Waisenrente erhalten, wenn sie eine Ausbildung machen. Auch die Mutter des verstorbenen kann einen Antrag auf eine Rente stellen, dann wird die Gesamtsumme unter allen Beteiligten prozentual aufgeteilt (unter ganz besonderen Umständen kann auch der Vater einen Rentenanspruch haben).

Es wird eine ganze Anzahl von Unterlagen benötigt. Du solltest Dir allerdingt überlegen, ob sich der Aufwand lohnt. Die bezogenen Sozialleistungen sind Mitteilungspflichtig (sie werden z.B. Harz IV zugerechnet) und erfolgen automatisch.
 

erhardreiter27

New Member
AW: Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

Ich kannte mich in diesem Gesetz nicht aus.Man hat mir erzählt die Rente in der Türkei muß
persönlich abgeholt werden.Dazu habe ich Vollmacht erteilt.Ich erhielt dann auf verschiedenen Wegen,unter erheblichen Abzug von angefallenen Unkosten,die restliche
Rente überbracht.
Als ich die Wahrheit erfuhr,zog ich meine Abholvollmacht zurück.Darauf hin sagte man mir
ich müsse jetzt mindestens 6Monate warten bis ich wieder Rente erhalten kann.
Aber seit dem bleiben alle meine schriftlichen oder telefonischen Bemühungen mit der
türkischen Rentenanstalt oder der türkischen Botschaft ohne Erfolg.
Seitdem verschulde ich immer mehr und hoffe auf diesem Wege auf Hilfe.
Danke.
 

melekchen

Well-Known Member
AW: Frage zum deutsch -türkischen Rentenversicherungsabkommen

Ich kannte mich in diesem Gesetz nicht aus.Man hat mir erzählt die Rente in der Türkei muß
persönlich abgeholt werden.Dazu habe ich Vollmacht erteilt.Ich erhielt dann auf verschiedenen Wegen,unter erheblichen Abzug von angefallenen Unkosten,die restliche
Rente überbracht.
Als ich die Wahrheit erfuhr,zog ich meine Abholvollmacht zurück.Darauf hin sagte man mir
ich müsse jetzt mindestens 6Monate warten bis ich wieder Rente erhalten kann.
Aber seit dem bleiben alle meine schriftlichen oder telefonischen Bemühungen mit der
türkischen Rentenanstalt oder der türkischen Botschaft ohne Erfolg.
Seitdem verschulde ich immer mehr und hoffe auf diesem Wege auf Hilfe.
Danke.

schau mal diesen link:

http://www.berlin.de/imperia/md/con...f?start&ts=1307696723&file=liste_06_11_bf.pdf

wende dich am besten an deinen deutschen rentenversicherungstraeger.

als ich von deutschland weg bin, sagte mir damals die BfA, das es ein staatliches abkommen zwischen der türkei und deutschland gibt!
d.h.die rente wird über die jeweiligen versicherungsanstalten überwiesen!

persönlich abholen, höre ich zum 1.mal!

warum laesst du dir deine deutsche rente nicht auf ein deutsches konto überweisen und machst intern einen dauerauftrag auf eine türkische bank?
eine nachbarin macht das so und hat keine probleme!
 
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