"freiwillige" KV in D. trotz Auslandsaufenthalt

rüzgar

Well-Known Member
...seit 1. August 2013 ist in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft getreten, das jeden dazu verpflichtet sich nach Beendigung der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung "freiwillig" weiter zu versichern.

Kurz zur Erklärung:
Meine Mitgliedschaft in meiner deutschen KV hat zum 1. Juni '13 geendet und ich bin nun vor kurzem aus dem Ausland zurückgekommen und werde ab 1.11. einen neuen Job in Deutschland beginnen (zumindest über Winter). Deshalb habe ich heute bei meiner vorherigen Krankenkasse angerufen. Mir wurde gesagt, dass ich, da das Gesetz erst zum 1.8.13 in Kraft getreten ist, rückwirkend keine KV-Beiträge zahlen müsse. Daraufhin bin ich hellhörig geworden und fragte genauer nach, da absehbar ist, dass ich mich immer wieder längere Zeit im Ausland aufhalten werde. Der Mitarbeiter hat nach längerer Beratung mit Kollegen erklärt, dass ich verpflichtet bin eine freiwillige Krankenversicherung zu zahlen solange ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe - obwohl ich mich dann längere Zeit im Ausland befinde (unabhängig davon ob ich dort versichert bin oder nicht). Wenn ich mich innerhalb der EU aufhalte ist das ja noch einsehbar, da ich dann auch davon profitiere, da meine Versichertenkarte dort auch gültig ist. Speziell für die Türkei ist dies jedoch nicht so, denn ich kann mich dort nur über einen Auslandskrankenschein behandeln lassen. Mit der Türkei besteht ein sogenanntes nationales Abkommen was die Krankenversicherung betrifft (für ein anderes Land wie z. B. USA wäre der Fall nochmal anders). Daraufhin habe ich gemeint, dass dies wohl weit von der Praxis entfernt ist, da mir von der gleichen Krankenkasse noch vor ein paar Jahren empfohlen wurde eine extra Auslandskrankenversicherung abzuschließen, da viele türk. Ärzte diesen Krankenschein nicht akzeptieren. Auf meine Frage ob es denn gar keine Alternative gäbe, meinte er, das würde sich nur umgehen lassen wenn ich mich in Deutschland abmelde. Wenn ich quasi 2014 nach meinem Job wieder ins Ausland gehen würde und bei meiner Rückkehr erneut in D. arbeiten möchte, so müsste ich für all die nicht versicherten Monate die Beiträge spätestens rückwirkend nachzahlen. :eek:

Nun gut, die Gesetzeslage kann ich nicht ändern, aber es erschwert lange Auslandsaufenthalte doch sehr wenn ich zusätzlich zu den dort anfallenden Kosten auch noch monatlich in D. eine Krankenversicherung zahlen muss, von der ich rein gar nichts habe.

Meine Frage an euch: Wie handhabt ihr das? Es gibt bei TT sicher einige Personen, die zwischen TR und D. pendeln, oder? Für Tipps, Anregungen und Ideen wäre ich dankbar... :)
LG
rüzgar
 
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