Gemeinsamer Nachname nach Heirat

zweiblum

New Member
Hallo liebes Forum,

Ich lese schon länger in diesem Forum mit und, da ich nun selber eine Frage habe, auf die ich hier keine Antwort finden konnte, habe ich mich entschlossen, mich anzumelden ☺

Meine türkische Verlobte und ich wollen diesen Sommer heiraten und unser Paperkrieg steht diesbezüglich kurz vor dem Abschluss. Ich würde nach der Eheschließung gerne ihren Nachnamen annehmen. Nach deutschem Gesetz ist dies ja kein Problem, nach türkischem schon. Da ich aber deutscher bin, frage ich mich, inwiefern das türkische gesetz da für mich gilt. Kann ich problemlos ihren Nachnamen annehmen?

Danke schonmal

Zweiblum
 

EnRetard

Well-Known Member
Es gilt das Gesetz des Landes, in dem ihr heiratet. Aber warum willst du dir das antun? Das wird euch bei der Job- und Wohnungssuche und bei anderen Gelegenheiten um die Ohren fliegen.
Du kennst ja zweiblums deutschen Familiennamen nicht. Und den türkischen Familiennamen seiner Verlobten auch nicht. Ich kann mir durchaus Fallkonstellationen vorstellen, in denen Vermieter und Arbeitgeber mit Ressentiments gegen Türken von untergeordneter Bedeutung sind.
 
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