Grundlage dafür, gegen staatlichen Mitarbeiter Beschwerde zu führen

Vaterlich

Well-Known Member
Selamün Hallo İnsanlar! :p

Ich bin auf der Suche nach Verordnung, Geschäftsordnung oder Regeln, welche die Pflichten, Verantwortungen, Aufgaben, usw. der Mitarbeiter Behörden behördenspezifisch oder allgemein regeln, als Grundlage dafür, eine Beschwerde und eine Verwaltungsuntersuchung gegen eine Behörde bzw. deren Mitarbeiter bei der zuständigen oberen Behörde durchführen zu lassen.

Grundsätzlich will ich sagen, etwa: Hier ist meine Beschwerde gegen die Behörde bzw. deren MitarbeiterInnen und ich bitte um eine Verwaltungsuntersuchung gegen sie, weil die Behörde bzw. deren MitarbeiterInnen, im Zusammenhang mit der Verletzung dieses und dieses Artikeles der Varfassung, diesen und diesen Artikel der relevanten Verordnung, Geschäftsordnung oder Regeln verletzten, denen die Behörde bzw. deren Mitarbeiter unterliegen.

Vielleicht weiss jemand, was is genannt: Verordnung, Geschäftsordnung, oder etwas Anderes? Gibt es sowas überhaupt?

Die Behörde in Frage ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in der Schweiz. Und auf der reletanten Webseite stehen:


Ich habe diese durchgelesen, und es scheint, diese sind nicht das, wonach ich suche.
 

Berfin1980

Well-Known Member
Selamün Hallo İnsanlar! :p

Ich bin auf der Suche nach Verordnung, Geschäftsordnung oder Regeln, welche die Pflichten, Verantwortungen, Aufgaben, usw. der Mitarbeiter Behörden behördenspezifisch oder allgemein regeln, als Grundlage dafür, eine Beschwerde und eine Verwaltungsuntersuchung gegen eine Behörde bzw. deren Mitarbeiter bei der zuständigen oberen Behörde durchführen zu lassen.

Grundsätzlich will ich sagen, etwa: Hier ist meine Beschwerde gegen die Behörde bzw. deren MitarbeiterInnen und ich bitte um eine Verwaltungsuntersuchung gegen sie, weil die Behörde bzw. deren MitarbeiterInnen, im Zusammenhang mit der Verletzung dieses und dieses Artikeles der Varfassung, diesen und diesen Artikel der relevanten Verordnung, Geschäftsordnung oder Regeln verletzten, denen die Behörde bzw. deren Mitarbeiter unterliegen.

Vielleicht weiss jemand, was is genannt: Verordnung, Geschäftsordnung, oder etwas Anderes? Gibt es sowas überhaupt?

Die Behörde in Frage ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in der Schweiz. Und auf der reletanten Webseite stehen:



Ich habe diese durchgelesen, und es scheint, diese sind nicht das, wonach ich suche.
In der Schweiz gilt das Verwaltungsrechtspflegegesetz ind diesem Fall. Du kannst Verwaltungsbeschwerde einreichen und am besten das ganze mit Gerichtsbeschwerde.

Hier der Link

Ich habe vergessen zu erwähnen das es in einigen Städten und Kantonen Ombudsstellen gibt an die man sich wenden kann.

Bei einem gerichtlichen Verfahren kann man unentgeltliche Rechtspflege beantragen.
 
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Vaterlich

Well-Known Member
Hallo @Berfin1980 ! Da gibt es ein wenig vergrabenen Schatz, danke! :) Ich habe Verwaltungsrechtspflegegesetz des Kantons Basel-Stadt durchgelesen und werde es sorgfalltig und detailliert wieder lesen. Dennoch fehlt drin das, wonach ich suche.

Gesetzt denn Fall, ein/e SozialmitarbeiterIn einer Behörde hat dich beleidigt. Ich weiss, du könntest in solchem Fall eine Klage gegen ihn/sie gerichtlich erheben. Und gesetzt wieder denn Fall, du findest es überflüssig oder behälst dich es vor, eine Klage deswegen zu erheben, und möchtest und forderst, dass durch z.B. die Leitung der Behörde administrativ bzw. verwaltungsmäßig die nötigen Massnahmen getroffen oder Schritten unternommen werden. So legst du eine Beschwerde ein, aber woher weisst du, dass eine Beleidigung durch eine/n SozialmitarbeiterIn Behörde eine Verletzung von der Regel, der Verordnung, dem Arbeitsvertrag etc. der Behörde darstellt, oder falsch, böse, unmenschlich, unerwünscht ist, ausser dass, du weisst, eine Beleidigung gesetlich nicht zulässig ist? ;Anders gefragt: Was wäre deine Grundlage dafür, in solchem Fall eine Beschwerde einzulegen, oder woaruf wäre deine Beschwerde basiert?

Noch anders gefragt: Was könnte man im Bereich der Verwaltung, (und [noch] nicht im Bereich des Rechts) wegen einer Beleidigung tun und was wären Gründe/Grundlage dafür? Beispiel: der Arbeitsvertrag der Behörde hat einen Artikel, der die konkrete Pflichte der SozialmitarbeiterInnen diesbezüglich regelt, z.B. "kein/e ArbeitsnehmerIn (Sozialmitarbeiter der Behörde) darf Kunden (=Bürger) beleidigen", und dieser Artikel wäre im Falle einer Beleidigung Grundlage dafür, eine Beschwerde einzulegen.

Übrigens hat das Kanton Basel-Stadt eine Ombudsstelle, sie scheint eine richtige Stelle zu sein, danke! Meine einzige Beschwerde ist, die Macht der Ombudsstelle scheint ziemlich begrenzt zu sein (sie kann z.B. Entscheide einer Behörde nicht ändern [auch wenn ich mit keiner Entscheide zu tun habe]), und sie scheint so zu funktionieren, als ist sie ein Vermittler. Quasi eine freiwillige Stelle?!. Also, sie ist nicht autoritativ (wie z.B. ein Gericht: "Das ist das, punkt!")

Anyway, ich dürfte mit neuen Fragen hierher zurück kehren. Danke schön!

Beitrag: Ich habe vergessen hinzufügen: Ich plane, sowohl bei der Ombudsstelle als auch bei dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt eine Beschwerde einzulegen und um Durchführung von Verwaltungsuntersuchung gegen die Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) zu bitten, wobei aber ich mir nicht sicher bin, ob das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt eine richtige Stelle dafür ist, nur weil das Departement zuständig für die KESB ist? Was meinst du?
 
Zuletzt bearbeitet:

Bintje

Well-Known Member
Noch anders gefragt: Was könnte man im Bereich der Verwaltung, (und [noch] nicht im Bereich des Rechts) wegen einer Beleidigung tun und was wären Gründe/Grundlage dafür?
In Deutschland könnte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengen. Ich weiß aber nicht, wie das in der Schweiz geregelt ist. @Berfin1980 kann Dir sicherlich besser helfen. Ich fände es aber einfacher, Dir zum einen oder anderen Weg zu raten, wenn man wüsste, worum es geht .. ?
Was für Dich so beleidigend war?
 

Berfin1980

Well-Known Member
Gesetzt denn Fall, ein/e SozialmitarbeiterIn einer Behörde hat dich beleidigt. Ich weiss, du könntest in solchem Fall eine Klage gegen ihn/sie gerichtlich erheben. Und gesetzt wieder denn Fall, du findest es überflüssig oder behälst dich es vor, eine Klage deswegen zu erheben, und möchtest und forderst, dass durch z.B. die Leitung der Behörde administrativ bzw. verwaltungsmäßig die nötigen Massnahmen getroffen oder Schritten unternommen werden. So legst du eine Beschwerde ein, aber woher weisst du, dass eine Beleidigung durch eine/n SozialmitarbeiterIn Behörde eine Verletzung von der Regel, der Verordnung, dem Arbeitsvertrag etc. der Behörde darstellt, oder falsch, böse, unmenschlich, unerwünscht ist, ausser dass, du weisst, eine Beleidigung gesetlich nicht zulässig ist? ;Anders gefragt: Was wäre deine Grundlage dafür, in solchem Fall eine Beschwerde einzulegen, oder woaruf wäre deine Beschwerde basiert?
In dem Fall ist die Beleidigung strafbewehrt und wir im Strafgesetzbuch aufgeführt, ja auch in der Schweiz. Dazu muss du die Beweise bringen z.B. in Form von Zeugen, da die Beweislast bei dir liegt. Áuch in der Schweiz wird das oft mit einer Geldstrafe geahndet.

Nach meinem Ermessen kannst du dies auf jeden Fall zur Beschwerde bringen aber zusätzlich musst du Anzeige erstatten.
Noch anders gefragt: Was könnte man im Bereich der Verwaltung, (und [noch] nicht im Bereich des Rechts) wegen einer Beleidigung tun und was wären Gründe/Grundlage dafür? Beispiel: der Arbeitsvertrag der Behörde hat einen Artikel, der die konkrete Pflichte der SozialmitarbeiterInnen diesbezüglich regelt, z.B. "kein/e ArbeitsnehmerIn (Sozialmitarbeiter der Behörde) darf Kunden (=Bürger) beleidigen", und dieser Artikel wäre im Falle einer Beleidigung Grundlage dafür, eine Beschwerde einzulegen.
Ja denn dann hätte die Mitarbeiterin gegen ihre Dienstpflicht verstoßen.
Übrigens hat das Kanton Basel-Stadt eine Ombudsstelle, sie scheint eine richtige Stelle zu sein, danke! Meine einzige Beschwerde ist, die Macht der Ombudsstelle scheint ziemlich begrenzt zu sein (sie kann z.B. Entscheide einer Behörde nicht ändern [auch wenn ich mit keiner Entscheide zu tun habe]), und sie scheint so zu funktionieren, als ist sie ein Vermittler. Quasi eine freiwillige Stelle?!. Also, sie ist nicht autoritativ (wie z.B. ein Gericht: "Das ist das, punkt!")
Diesen Stellen obliegt eher die Vermittlung und auch die Beratung derer die eine Beschwerde haben. Meistens wird dann auch die Mitarbeiterin mit einbezogen.
Beitrag: Ich habe vergessen hinzufügen: Ich plane, sowohl bei der Ombudsstelle als auch bei dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt eine Beschwerde einzulegen und um Durchführung von Verwaltungsuntersuchung gegen die Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) zu bitten, wobei aber ich mir nicht sicher bin, ob das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt eine richtige Stelle dafür ist, nur weil das Departement zuständig für die KESB ist? Was meinst du?
Bei dir geht es ja wohl um deinen Sohn? Ja das KESB beauftragt den Kinder - und Jugenddienst zur Beratung bei Trennung und Scheidung. Der Kinder und Jugenddienst sollte sich bemühen hier Regelung der elterliche Sorge bei strittigen Punkten zu erreichen.
Anyway, ich dürfte mit neuen Fragen hierher zurück kehren. Danke schön!
Gern geschehen.
 

Vaterlich

Well-Known Member
In Deutschland könnte man eine Dienstaufsichtsbeschwerde anstrengen. Ich weiß aber nicht, wie das in der Schweiz geregelt ist. @Berfin1980 kann Dir sicherlich besser helfen. Ich fände es aber einfacher, Dir zum einen oder anderen Weg zu raten, wenn man wüsste, worum es geht .. ?
Was für Dich so beleidigend war?

Hallo Bintje! Danke, Dienstaufsichtsbeschwerde ist das, was ich plane einzulegen. Aus Wikipeida: "Die Schweiz kennt die Aufsichtsbeschwerde. Die Aufsichtsbeschwerde (auch Aufsichtsanzeige) gemäß Art. 71 VwVG ist ein bloßer Rechtsbehelf, mit dem die Aufsichtsbehörde auf Missstände hingewiesen werden kann. Der Einreicher hat keinen Anspruch darauf, dass seine Eingabe behandelt wird oder dass in der Folge Anordnungen getroffen werden; der Anzeigende hat mithin keine Parteirechte."

Ich werde danach forschen, wie es in der Schweiz funktioniert. Aber ich brauche immer noch eine Art behördliche/verwaltungsmäßige/administrative Richtlinie, Regel, Verordnung, Geschäftsordnung (was auch immer es richtigerweise genant ist) der Behörde, denen die MitarbeiterInnen unterliegen. Denn ich will bei meiner Beschwerde darauf hinweisen, warum ein Verhalten eines/einer MitarbeiterIn gegenüber mir jene Regel, Verordnung, Geschäftsordnung der Behörde verletzt. Ziemlich genau so, wie wenn man eine Klage bei einem Gericht deswegen erhebt, weil die beklagte Partei wenigstens gegen mindestens ein bestimmtes Gesetz verstösst - Beispiel: "Die beklagte Partei hat mich beleidigt, somit hat sie gegen den 8. Artikel der Verfassung verletzt". Vergleiche damit, dem/der Richertin bei dem Gericht einfach nur zu sagen: "die beklagte Partei hat mich beleidigt, also tuen Sie, was Sie gesetzlich tuen müssen" :) Versteht du was ich meine?

Übrigens geht es um keine Beleidigung, sondern Diskriminierung durch die Behörde (die KESB) und deren Sozialmitarbeiter gegen mich sowie Förderung der Mutter durch die Behörde als die zuständige Behörde bzw. deren Sozialmitarbeiter dafür, relevante gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenzukommen. Ersteres ist eine Verletzung, wohl unter anderem, des Art. 8.2. der schweizerischen Verfassung ("Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts,..."), einmal wegen Herkunft/Rasse (Ausländer) und einmal wegen Geschlechts (als Mann/Vater), wohl Verletzung des Art 9 auch, ("Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.").

Für lezteres, also dafür, Förderung einer Person, gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenzukommen, weiss und gefunden habe ich derzeit keinen gesetzlichen Artikel, aber ich bin mir sicher, es gibt wenigtens einen.
 

Vaterlich

Well-Known Member
Hallo @Berfin1980 , einen schönen Sonntag :) Wie die Bibel sagt, sollst du nicht zögern, denjenigen weitere Fragen zu stellen, die dir helfen. :p

Umfasst eine unentgeltliche Rechtspflege auch den Gerichtsvorschuss? Was, wenn ich finanziell nicht in der Lage bin, den Vorschuss zu bezahlen, um ein Gerichtsverfahren einzuleiten?

Kennst du etwa einen Artikel (eine gesetzliche Bestimmung, usw.) in irgendeinem Gesetz, der eine Art Verbot regelt, widerrechtliches Verhalten zu fördern? Oder eine Art Verbot, Gesetzverletzungen zu fördern? Jemanden dazu fördern, wieder Recht zu handeln, gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenzukommen, usw?

Übrigens heisst es "aufsichtsrechtliche Anzeige" in der Schweiz und als Aufsichtsbehörde für die KESB ist das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU). Das ist definitive. "Das WSU wird im Wesentlichen aufsichtsrechtliche Anzeigen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KESB zu beurteilen haben."

Interessanterweise hat das Kanton Baselland ein Verwaltungsverfahrensgesetz während das Kanton Basel-Stadt kein zu haben scheint, drin steht:.
"§ 43 Aufsichtsrechtliche Anzeige
1 Jedermann kann Tatsachen, die ein Einschreiten gegen eine Behörde erforderlich erscheinen lassen, der Aufsichtsbehörde anzeigen.
2 Die anzeigende Person hat nicht die Rechte einer Partei, doch ist ihr Auskunft über die Erledigung ihrer Anzeige zu erteilen."
 

Berfin1980

Well-Known Member
Umfasst eine unentgeltliche Rechtspflege auch den Gerichtsvorschuss? Was, wenn ich finanziell nicht in der Lage bin, den Vorschuss zu bezahlen, um ein Gerichtsverfahren einzuleiten?
Nein dafür ist die Prozesskostenhilfe zuständig, die dann dein Anwalt beantragen kann. Zumindest machen wir das für unsere Mandantschaft und in der Schweiz gilt dieser Anspruch auch.
Kennst du etwa einen Artikel (eine gesetzliche Bestimmung, usw.) in irgendeinem Gesetz, der eine Art Verbot regelt, widerrechtliches Verhalten zu fördern? Oder eine Art Verbot, Gesetzverletzungen zu fördern? Jemanden dazu fördern, wieder Recht zu handeln, gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenzukommen, usw?
Mir fällt spontan dazu das Hausverbot ein, als Privatmensch wird das alles im BGB abgehandelt. Bei Behörden die dies erteilen ist es dann was anderes. Da sie hier der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft, die zum Schutz der öffentlichen Einrichtung dient. Ich glaube aber es ist nicht das was du meinst.
Übrigens heisst es "aufsichtsrechtliche Anzeige" in der Schweiz und als Aufsichtsbehörde für die KESB ist das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU). Das ist definitive. "Das WSU wird im Wesentlichen aufsichtsrechtliche Anzeigen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KESB zu beurteilen haben."

Interessanterweise hat das Kanton Baselland ein Verwaltungsverfahrensgesetz während das Kanton Basel-Stadt kein zu haben scheint, drin steht:.
"§ 43 Aufsichtsrechtliche Anzeige
1 Jedermann kann Tatsachen, die ein Einschreiten gegen eine Behörde erforderlich erscheinen lassen, der Aufsichtsbehörde anzeigen.
2 Die anzeigende Person hat nicht die Rechte einer Partei, doch ist ihr Auskunft über die Erledigung ihrer Anzeige zu erteilen."
Das ist in Deutschland aber auch oft so unterschiedlich in den Bundesländern.
 
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