hab da mal ne frage

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Jülide

Guest
weiß jemand wie das so abläuft?
mein mann und ich bekommen in august wir ja unser ersten kind.
aber er lebt ja noch in der türkei.

muss er dann noch eigentlich eine vaterschaftsanerkennung unterschreiben oder nicht.
oder läuft das automatisch. :-?

falls er eine anerkennung unterschreiben muss, wo bekomme ich den dieses formular her???
 

Lari77

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AW: hab da mal ne frage

weiß jemand wie das so abläuft?
mein mann und ich bekommen in august wir ja unser ersten kind.
aber er lebt ja noch in der türkei.

muss er dann noch eigentlich eine vaterschaftsanerkennung unterschreiben oder nicht.
oder läuft das automatisch. :-?

falls er eine anerkennung unterschreiben muss, wo bekomme ich den dieses formular her???


Meines Wissens lässt man eine Vaterschaft noch immer auf dem Jugendamt anerkennen wo der andere Elternteil dann unterschreibt. Das wäre ja ein Fortschirt wenn es jetzt schon Formulare gäbe zum selber ausfüllen.
 
J

Jülide

Guest
AW: hab da mal ne frage

Meines Wissens lässt man eine Vaterschaft noch immer auf dem Jugendamt anerkennen wo der andere Elternteil dann unterschreibt. Das wäre ja ein Fortschirt wenn es jetzt schon Formulare gäbe zum selber ausfüllen.

das war ja auch meine frag ob er noch was unterschreiben muss.
also heisst das er erst unterschreiben kann , wenn er hier in deutschland ist.


könnte ja auch sein. das ich die unterlange ,dann vom jungendamt selbst mit in die türkei nehme, wenn ich in april fliege.... so das er das schon unterschreiben könnte
 

Lari77

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AW: hab da mal ne frage

das war ja auch meine frag ob er noch was unterschreiben muss.
also heisst das er erst unterschreiben kann , wenn er hier in deutschland ist.


könnte ja auch sein. das ich die unterlange ,dann vom jungendamt selbst mit in die türkei nehme, wenn ich in april fliege.... so das er das schon unterschreiben könnte

Also damals als meine tochter geboren wurde waren wir nicht verheiratet und zudem beide minderjährig. Der kindesvater wurde vom Jugendamt vorgeladen und über seine Rechte und plichten informiert und musste dann die Vaterschaft annerkennen da ich ihn als Vater genannt hatte. Das Jugenamt wird dir die Frage eh stellen wer der Vater ist und das Stadesamt wegen der Geburtsurkunde. Da du in Hamburg wohnst wirst du im Krankenhaus noch angaben zum Kindesvater machen müssen nach der Entbindung da diese Angaben später zum Standesamt gehen für die Registrierung und die Geburtsurkunde diese Angaben werden dann an das Jugendamt weitergeleitet. Es gibt ja auch noch die Dinge wie Kindergeld Unterhaltsvorschuß (der bei dir warscheinlich nicht genemigt würde da der Vater im Ausland lebt) ectr. Da wird immer nach dem Vater gefragt. Und ich meine das er die Vaterschaft hier anerkennen muss. Vieleicht geht das auch über das Konsulat mit einer übersetzten beglaubigung.
 
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Jülide

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AW: hab da mal ne frage

Also damals als meine tochter geboren wurde waren wir nicht verheiratet und zudem beide minderjährig. Der kindesvater wurde vom Jugendamt vorgeladen und über seine Rechte und plichten informiert und musste dann die Vaterschaft annerkennen da ich ihn als Vater genannt hatte. Das Jugenamt wird dir die Frage eh stellen wer der Vater ist und das Stadesamt wegen der Geburtsurkunde. Da du in Hamburg wohnst wirst du im Krankenhaus noch angaben zum Kindesvater machen müssen nach der Entbindung da diese Angaben später zum Standesamt gehen für die Registrierung und die Geburtsurkunde diese Angaben werden dann an das Jugendamt weitergeleitet. Es gibt ja auch noch die Dinge wie Kindergeld Unterhaltsvorschuß (der bei dir warscheinlich nicht genemigt würde da der Vater im Ausland lebt) ectr. Da wird immer nach dem Vater gefragt. Und ich meine das er die Vaterschaft hier anerkennen muss. Vieleicht geht das auch über das Konsulat mit einer übersetzten beglaubigung.

ich muss ja zur geburt eh meine heiratsurkunde sprich das rote buch und das formula b mitbringen.
also meinen können sie ja erst mal nicht vorladen zum judendamt.


aber irgendwo hab ich auch mal gelesen.
wenn man verheiratet ist ,ist man für den statt automatisch der vater :roll:
 

Lari77

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AW: hab da mal ne frage

ich muss ja zur geburt eh meine heiratsurkunde sprich das rote buch und das formula b mitbringen.
also meinen können sie ja erst mal nicht vorladen zum judendamt.


aber irgendwo hab ich auch mal gelesen.
wenn man verheiratet ist ,ist man für den statt automatisch der vater :roll:

Ja hast du recht seit einiger Zeit gilt für beide Elternteile das Sorgerecht wenn sie verheiratet sind. Hatte ich bei dir übersehen Sorry. Ich war nicht verheiratet und unsere Tochter kamm mitte der 90`er da gab es dieses Gesetz noch nicht.
 
J

Jülide

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AW: hab da mal ne frage

Ja hast du recht seit einiger Zeit gilt für beide Elternteile das Sorgerecht wenn sie verheiratet sind. Hatte ich bei dir übersehen Sorry. Ich war nicht verheiratet und unsere Tochter kamm mitte der 90`er da gab es dieses Gesetz noch nicht.

kein problem...:razz:
deswegn war ja auch meine frage, wenn wir verheiratet sind. ob mein mann sowas etlv. noch unterschreiben muss :confused:
 
Z

-Zarife-

Guest
AW: hab da mal ne frage

Hallo JüLide
ich weis jetzt auch nicht ob dein Mann überhaupt noch die Vaterschaft anerkennen muss weil ihr ja verheiratet seit ( aber ihr habt ja in der türkei geheiratet ob es dann in deutschland trotzdem gleich gemeinsames sorgerecht gibt ?)
geh doch einfach mal zum Jugendamt und erkundige dich,falls er es doch anerkennen muss weis ich das das Jugendamt das zum Konsulat in die türkei schickt und dein mann dort die Vaterschaftsanerkennung und sorgerechterklärung unterschreiben kann!
Aber wie gesagt vielleicht fällt das ja weg weil ihr schon verheiratet seit!
Liebe Grüsse
 
J

Jülide

Guest
AW: hab da mal ne frage

@ lari

hab gerade mit dem jugendamt telefoniert.
und sie meinte, wenn wir eine ehe nach deutschen recht hätten, dann müsste er nichts unterschreiben.
aber weil wir eine ehe nach türkischen recht haben , müsste er was unterschreiben.

jetzt bin ich wenigsten noch bisschen schlauer :wink:
 
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