Hat jemand Erfahrungen mit der "Mavi Kart"

TuDeCiSe41

New Member
Ich bin gebürtiger Türke (1987). 1999 habe ich die Deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und die türkische verloren. Jetzt gibt es ja für solche Fälle die "Mavi Kart" welche genau solchen Leuten wie mir ausgestellt wird (also gebürtiger Türke und später umgebürgert).

Ich befinde mich gerade in der Türkei und hatte vor einer Woche ein Vorstellungsgespräch bei dem ich auch bestand und mir wurde mitgeteilt das ich gewissen Einstellungsuntersuchungen über mich ergehen lassen muss und meine ganzen Zeugnisse von einem Übersetzungsbüro übersetzen und von einem Notar beglaubigen lassen muss.Hab ich auch alles gemacht und wurde angenommen. Mein erster Arbeitstag sollte morgen sein und heute habe ich einen Anruf erhalten vom Personalbüro des Betriebes das ich keine Arbeitserlaubnis hätte.

Soweit ich informiert bin steht die "Mavi Kart" unter anderem für die Arbeitserlaubnis.

Muss abgesehen von dem Besitz dieses ausweises noch etwas anderes beantragt werden bevor man arbeiten darf???

Bin ich, ausgestattet mit der "Mavi Kart", ein doppelter Staatsbürger für die Türkei oder nur ein fremder mit gewissen Berechtigungen und Rechten???

Ich denke das hier einige Leute schon Erfahrungen in diesem Thema haben und hoffe das sie diese mit mir teilen.

Liebe Grüße
 

Sabine

Well-Known Member
AW: Hat jemand Erfahrungen mit der "Mavi Kart"

Soweit ich informiert bin bist Du, wenn Du die Mavi-Kart in der Tasche hast, ein Doppelstaater. Also Türke in der Türkei (Deutscher in Deutschland) mit den Gleichen Rechten und Pflichten wie alle dort. Einzige Ausnahme ist, dass Du in der Türkei NICHT wählen darfst. Ob es evtl. noch mehr Ausnahmen gibt, weiß ich nicht. Wie sich das genau mit der Arbeitsgenehmigung verhält kann ich Dir leider überhaupt nicht beantworten.
 

vanararat1966

Moderator
AW: Hat jemand Erfahrungen mit der "Mavi Kart"

Ich bin gebürtiger Türke (1987). 1999 habe ich die Deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und die türkische verloren. Jetzt gibt es ja für solche Fälle die "Mavi Kart" welche genau solchen Leuten wie mir ausgestellt wird (also gebürtiger Türke und später umgebürgert).

Ich befinde mich gerade in der Türkei und hatte vor einer Woche ein Vorstellungsgespräch bei dem ich auch bestand und mir wurde mitgeteilt das ich gewissen Einstellungsuntersuchungen über mich ergehen lassen muss und meine ganzen Zeugnisse von einem Übersetzungsbüro übersetzen und von einem Notar beglaubigen lassen muss.Hab ich auch alles gemacht und wurde angenommen. Mein erster Arbeitstag sollte morgen sein und heute habe ich einen Anruf erhalten vom Personalbüro des Betriebes das ich keine Arbeitserlaubnis hätte.

Soweit ich informiert bin steht die "Mavi Kart" unter anderem für die Arbeitserlaubnis.

Muss abgesehen von dem Besitz dieses ausweises noch etwas anderes beantragt werden bevor man arbeiten darf???

Bin ich, ausgestattet mit der "Mavi Kart", ein doppelter Staatsbürger für die Türkei oder nur ein fremder mit gewissen Berechtigungen und Rechten???

Ich denke das hier einige Leute schon Erfahrungen in diesem Thema haben und hoffe das sie diese mit mir teilen.

Liebe Grüße

Hallo
Erfahrungen habe ich keine. Sabine hat das Wesentliche schon geschrieben. Gemäss Ankara, Deutsche Botschaft steht:

Gehören Sie oder Ihre Eltern zur Gruppe der ehemaligen türkischen Staatsangehörigen, sollten Sie sich entweder vor Ihrer Rückkehr in die Türkei beim türkischen Generalkonsulat die "Blaue Karte" (Mavi Kart, früher Pembe Kart) besorgen. In der Türkei wird die Mavi-Kart von den Gouverneursämtern (Valilik) ausgestellt. Der Erwerb der "Blauen Karte" ist für Sie mit vielen Vorteilen verbunden. Ihnen werden damit in der Türkei weitgehend die gleichen Rechte eingeräumt wie türkischen Staatsangehörigen. Sind Sie im Besitz einer "Blauen Karte", dürfen Sie in der Türkei zum Beispiel arbeiten, Erbschaften regeln oder antreten. Sie können in die Türkei einreisen, dort leben und arbeiten, ohne dass Sie dafür ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis brauchen. Allerdings haben Sie kein Wahlrecht in der Türkei und dürfen kein staatliches Amt annehmen oder innehaben. Die Beantragung oder der Besitz einer "Blauen Karte" hat keinerlei Auswirkung auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie führt nicht zu deren Verlust oder zu einer Doppelstaatsbürgerschaft. Rechtsgrundlage für die Mavi-Kart ist das Gesetz Nr. 5203 zur Änderung des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Nr. 403 vom 11. Februar 1964.

Quelle: http://www.ankara.diplo.de/Vertretu...n/Leben__und__Arbeiten__in__der__Tuerkei.html

Ich muss davon ausgehen, dass die Info der Botschaft aktuell ist. Ev. gibt es noch den türkischen Text dazu bzw. benötigst Du den zitierten Text Nr. 5203.
Ev. weiss es Dein Arbeitgeber einfach nicht bzw. das Personalbüro... oder will Dich auf "elegantem" Weg wieder los werden. Keine Ahnung.

Viel Glück
VanArarat
 

TuDeCiSe41

New Member
AW: Hat jemand Erfahrungen mit der "Mavi Kart"

Ev. weiss es Dein Arbeitgeber einfach nicht bzw. das Personalbüro... oder will Dich auf "elegantem" Weg wieder los werden. Keine Ahnung.

Danke erstmal für die Antworten.... Das hab ich mir ehrlichgesagt auch gedacht aber das schließe ich aus da sie mich in dem Fall nach dem Vorstellungsgespräch nicht wieder eingeladen hätten. Zudem ist Vitamin B im Spiel :) . Ich hab sogar schon den Vertrag unterschrieben :shock: Nach eigenen Angaben des Chef´s bin ich die erste "Fremdeinstellung" und für ihn sei das alles auch neu aber wir würden das schon irgendwie in die Wege leiten...

... Das heist ja das ich bei der "Valilik" Auskunft erhalten könnte oder?

Was ich noch anmerken muss ist: Ich hab zwar die "Mavi Kart" aber auf diesem Ausweis ist meine "alte" T.C. Ausweisnummer drauf also die, die ich bei der Geburt erhalten habe und diese wird ja als "Kapali Kayit" geführt kann das evtl. was damit zu tun haben?
 

TuDeCiSe41

New Member
AW: Hat jemand Erfahrungen mit der "Mavi Kart"

Hab mich heute beim Gouverneur ernkundigt und es ist wohl so das der Betrieb der einen einstellen will ein "Dilekce" nach Ankara schicken muss welches einen mittelgroßen Aufwand für den Arbeitgeber darstellt.

Das heist ein "Mavi Kart" Inhaber hat von Grund auf schon mal ne Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis, muss jedoch über den Betrieb in dem er entgültig arbeiten wird diesen besagten Antrag nach Ankara an die bearbeitende Stelle schicken.
 
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