Hochzeit in der Türkei-wie gehts in Deutschland weiter

bebegim07

Active Member
Hallo Zusammen!
ich habe am 15.5.2015 meinen Mann in Adana geheiratet und bin nun wieder nach Deutschland zurück gekehrt: Mein Mann hat bereits sein A1 Zertifikat bestanden und muss nun sein Visum für Deutschland in Ankara beantragen. Ich habe mir wie ich es im Internet gelesen habe das Formül B also die internationale Eheurkunde besorgt. Nun war ich auf meinem Standesamt vom Heimatort und die Frau sagt mir, dass sie damit nichts anfangen kann bis wir die Familienzusammenführung vollzogen haben und mein Mann auch in Deutschland mit mir lebt. Bisher habe ich gedacht das es hier wenigstens irgendwo registriert sein muss. Hat jemand Erfahrungen damit?
 

Lady Yumus

Well-Known Member
Die Dame vom Standesamt hat Recht: Wenn dein Mann in Deutschland ist, dann geht ihr zusammen dorthin und dann könnt ihr alles Weitere in die Wege leiten. (Gemeinsamer Familienname etc.)
Alternativ geht das auch bei einer deutschen Botschaft in der Türkei. Sofern es schneller gehen soll bzw. wenn es für euch wichtig ist.

PS: Zum Glück ist es/er vorher nicht in D registriert! Für mich ist das gerade ein Glücksfall!
:)
 

bebegim07

Active Member
Ich dachte man benötigt diese internationale Eheurkunde gerade weil er noch nicht hier ist. Aber braucht man dann wohl auch mit ihm zusammen einfach aus dem Grund das es lesbar sein soll. Steuerklasse und Krankenversicherung müsste man ja dann auch klären wenn er da ist. Was muss man denn alles machen? Erstmal beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dann Familiennamen beim Standesamt festlegen. Krankenversicherung geht sicher als Familienversicherung. Was ist mit Ausländerbehörde. Muss man da irgendwas machen?
 

Sabine

Well-Known Member
Ausländerbehörde muss er gleich hin wenn er hier ist. Passiert aber nix dolles. Wird eben nur festgestellt dass er jetzt in D ist.

Arbeitserlaubnis müsst ihr auch besorgen. Weiss aber gar nicht mehr obs die beim Arbeitsamt oder gleich bei der Ausländerbehörde gibt??

Ach, und das wichtigste: Herzlichen Glückwunsch !!!
 

bebegim07

Active Member
Beim Arbeitsamt gibts keine Arbeitserlaubnis. Ich weiß das. Hab mal da gearbeitet. Ich muss erstmal gucken welche Ausländerbehörde für uns Zuständig ist. Laut Personalausweis bin ich nämlich in einem anderen Bundesland gemeldet als mein Zweitwohnsitz ist. Wenn er hier ist würde ich aber meine Zweitwohnung als gemeinsame Hauptwohnung anmelden wollen.
 
Top