Kann das sein?

Nazarlik

Member
Es geht um einen Bekannten.

Seine Eltern sind vor 25 J. aus dem Libanon nach D geflüchtet, sind ohne Papiere angekommen, gingen auf der Flucht verloren.
Also keine Geburtsurkunden, keine Pässe.

Leben seitdem per Duldung in D, dürfen nicht arbeiten, ect.

Der Bekannte ist hier geboren, ging zur Schule, hat Abi gemacht, derzeit in einer Ausbildung, hat momentan eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, läuft mit Beendigung der Ausbildung ab.
Seine älteren Geschwister haben ebenfalls Schule und Ausbildung, z.T. bereits beendet.
Die Kinder haben/ hatten für die Zeit der Ausbildung alle eine befristete Aufenthaltsgenehmigung, nach Ende der Lehren wurden die Genehmigungen bei keinem der Geschwister verlängert.Erneut die Duldung ausgesprochen.
Sie haben alle keine Pässe, nur einen Schrieb, in dem Name,Geb.dat,Wohnort steht, bei Staatsangehörigkeit steht .... "lt eigenen Angaben.... libanesisch...."

Die Kinder, hier geboren, wollten die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, die deutschen Behörden wollen den libanesischen Pass sehen, die Libanesen wollen einen Nachweis, das die Eltern tatsächlich von dort kommen.:banghead.gif:
Keiner der Familie darf arbeiten, trotz der abgeschlossenen Ausbildungen, sie leben alle vom Staat.

Hatten wohl auch schon mittels eines Anwaltes versucht Pässe zu bekommen, war aber alles bisher erfolglos.

Kann man da wirklich nichts machen?

Vielleicht hat einer von euch noch einen Rat?

LG Nazarlik
 
J

Junimond

Guest
AW: Kann das sein?

wenn das in deutschland tatsächlich sein kann, fasse ich mir an den kopf. da wollen sie aus dem ausland junge leute holen (wegen dem fachkräftemangel), aber geben denen keine chance, die hier abitur und eine ausbildung gemacht haben?! ich kann mir das gar nicht vorstellen....:banghead.gif:
 

atrop

Member
AW: Kann das sein?

Da Tippe ich auf die Regleung des § 25 V AufenthG:

.....Ein Verschulden des Ausländers liegt insbesondere vor, wenn er falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.

Und das Verschulden wird in diesem Fall mit dem Verlieren der Pässe und umgekehrt mit dem Nicht-Besitz der Identitäts-Dokumente begründet. Da kommt man leider nicht immer glatt durch. Eine Alternative für die Betroffenen wäre, eine berufliche Bescheinigung aus der Heimat zu bringen um diese hier zu beglaubigen und hier zu arbeiten.

Andersrum wäre der Fall bei einem jungen und neuen Anwalt ein Klacks, denn die Duldung scheitert an der langen Aufenthalt in der BRD. Wenn man seit 25 Jahren hier wohnt und ständig vom Staat abhängig war und dabei dem psychischen Druck untersetzt wird, ist das schon ein grober Verstoß gegen die Grundrechte. Entweder schiebt man die vollständig ab oder gibt ihnen eine Möglichkeit sich zu entfalten und keine 25 Jahre Duldung!!!(analoges Abwägungsprinip in der Praxis) Keine Ahnung was der Anwalt die ganze Zeit macht, außer die Gelder zu zählen, aber war der Fall schon vor einem Gericht? Haben die Kinder auch keine Geburtsurkunden? Wurde nachträglicher Dokumentenentwurf in Libanon versucht?
 
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