Kann man das so schreiben?

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schneidersitz

Guest
Sehr geehrte Frau XXX,


in unserem Telefonat am 13.03.2013 äußerten Sie Sich folgendermaßen:
„Sie können mit der (Teil)Erstattung ganz glücklich sein, immerhin sind die Bücher ja noch zu gebrauchen.“
Ich möchte sie bitten, Sich die beigefügten Bilder der Bücher noch einmal genau anzuschauen. Diese Bücher sind nass, nicht feucht, sie sind nass. Selbst wenn sie trocknen, bleiben sie gewellt und aufgequollen, sie fallen am Buchrücken auseinander.

Zur Beweispflicht:
Ich möchte Sie auch noch einmal darauf hinweisen, dass in unserer Versicherungspolice unter §9 1.a Folgendes steht:
„Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).“
Es ist also nicht ausschlaggebend, was die Bücher ursprünglich gekostet haben, sondern, was es kosten würde, sie neu zu beschaffen. Somit sind Kaufbelege nur ein sehr fragwürdiges Beweismittel, denn wie bereits öfters erwähnt, sagt ein Kaufbeleg nicht aus, ob der Artikel zum Schadenszeitpunkt tatsächlich noch vorhanden war, nur dass er mal angeschafft wurde.
Über den tatsächlichen Zustand und das Vorhandensein der Bücher hätte sich Herr XXX überzeugen können, den ich am 13.02.2013 per Mail darum bat uns bitte zu kontaktieren. (Eine Kopie der Mail liegt bei.) Am selben Tag bekam ich einen Anruf von der Mitarbeiterin von Herrn XXX, mit der Auskunft Herr XXX würde sich (wörtlich) „in den nächsten Tagen“ mit uns in Verbindung setzen. Das hat er bis Heute nicht getan.

Sie sehen also, ich war durchaus bereit meiner Beweispflicht nachzukommen.
Ihnen müsste von Anfang an klar gewesen sein, dass wir keine Kaufbelege über 15 Jahre aufbewahren, und somit natürlich nicht die Höhe des an den Büchern entstandenen Schadens nachweisen können. Dann ist die logische Konsequenz, dass, wenn sich keiner den Schaden anschaut auch nicht die volle Summe gezahlt werden kann.
 

Strassenhund

Well-Known Member
AW: Kann man das so schreiben?

(so vielleicht)

am 13.03.2013 äußerten Sie während unseres Telefongespräches, Sie "können mit der (Teil)Erstattung ganz glücklich sein, immerhin sind die Bücher ja noch zu gebrauchen.“ Ich bitte Sie, sich die beigefügten Bilder der Bücher noch einmal anzusehen.

Entgegen Ihrer Behauptung sind die Bücher nass, nicht feucht. Selbst wenn sie trocknen, bleiben sie gewellt und aufgequollen; sie fallen am Buchrücken auseinander.

Zur Beweispflicht:
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass in unserer Versicherungspolice unter §9 1.a Folgendes steht:
„Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).“

Es ist nicht ausschlaggebend, was die Bücher ursprünglich gekostet haben, sondern, was es kosten würde, sie neu zu beschaffen. Somit sind Kaufbelege ein sehr fragwürdiges Beweismittel, denn wie Sie bereits öfters erwähnten, sagt ein Kaufbeleg nicht aus, ob der Artikel zum Schadenszeitpunkt tatsächlich noch vorhanden war, sondern, dass er mal angeschafft wurde.

Über den tatsächlichen Zustand der Bücher hätte sich Herr XXX überzeugen können, den ich am 13.02.2013 per Mail darum bat, mit uns Kontakt aufzunehmen. (Eine Kopie der Mail liegt bei.) Am selben Tag bekam ich einen Anruf von der Mitarbeiterin des Herrn XXX, mit der Auskunft Herr XXX würde sich (wörtlich) „in den nächsten Tagen“ mit uns in Verbindung setzen. Das hat er bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht getan.

Sie sehen also, ich war durchaus bereit meiner Beweispflicht nachzukommen.
Ich bitte um Verständnis, dass wir keine Kaufbelege über 15 Jahre aufbewahren, und somit nicht die Höhe der an den Büchern entstandenen Schäden nachweisen können.

(Den Satz unten habe ich nicht ganz verstanden)

Aus meinem o.g. Sachverhalt, werden Sie verstehen, dass wir die Bücher nicht in voller Höhe zurück erstatten werden.
 
S

schneidersitz

Guest
AW: Kann man das so schreiben?

(so vielleicht)

am 13.03.2013 äußerten Sie während unseres Telefongespräches, Sie "können mit der (Teil)Erstattung ganz glücklich sein, immerhin sind die Bücher ja noch zu gebrauchen.“ Ich bitte Sie, sich die beigefügten Bilder der Bücher noch einmal anzusehen.

Entgegen Ihrer Behauptung sind die Bücher nass, nicht feucht. Selbst wenn sie trocknen, bleiben sie gewellt und aufgequollen; sie fallen am Buchrücken auseinander.

Zur Beweispflicht:
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass in unserer Versicherungspolice unter §9 1.a Folgendes steht:
„Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).“

Es ist nicht ausschlaggebend, was die Bücher ursprünglich gekostet haben, sondern, was es kosten würde, sie neu zu beschaffen. Somit sind Kaufbelege ein sehr fragwürdiges Beweismittel, denn wie Sie bereits öfters erwähnten, sagt ein Kaufbeleg nicht aus, ob der Artikel zum Schadenszeitpunkt tatsächlich noch vorhanden war, sondern, dass er mal angeschafft wurde.

Über den tatsächlichen Zustand der Bücher hätte sich Herr XXX überzeugen können, den ich am 13.02.2013 per Mail darum bat, mit uns Kontakt aufzunehmen. (Eine Kopie der Mail liegt bei.) Am selben Tag bekam ich einen Anruf von der Mitarbeiterin des Herrn XXX, mit der Auskunft Herr XXX würde sich (wörtlich) „in den nächsten Tagen“ mit uns in Verbindung setzen. Das hat er bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht getan.

Sie sehen also, ich war durchaus bereit meiner Beweispflicht nachzukommen.
Ich bitte um Verständnis, dass wir keine Kaufbelege über 15 Jahre aufbewahren, und somit nicht die Höhe der an den Büchern entstandenen Schäden nachweisen können.

(Den Satz unten habe ich nicht ganz verstanden)

Aus meinem o.g. Sachverhalt, werden Sie verstehen, dass wir die Bücher nicht in voller Höhe zurück erstatten werden.

Und ich verstehe diesen Satz nicht.
:-?

Mit dem Satz unten wollte ich andeuten, dass sich Herr XXX aus gutem Grund die Bücher nicht angeschaut hat. Und zwar aus dem:
Er hat sie nicht gesehen, Belege haben wir nicht, also erstatten sie nicht die volle Summe. :!:
 
P

pauline09

Guest
AW: Kann man das so schreiben?

Und ich verstehe diesen Satz nicht.
:-?

Mit dem Satz unten wollte ich andeuten, dass sich Herr XXX aus gutem Grund die Bücher nicht angeschaut hat. Und zwar aus dem:
Er hat sie nicht gesehen, Belege haben wir nicht, also erstatten sie nicht die volle Summe. :!:

Möchtest Du Dich einfach nur über deren Vorgehensweise beschweren? Oder erreichen, dass Herr XXX kommt und sich die Bücher anschaut, um ggf. mehr Geld rauszuschlagen? Dann würde ich es etwas anders formulieren:

(...)
Vom Vorhandensein und dem tatsächlichen Zustand der Bücher hätte sich Herr XXX überzeugen können, den ich am 13.02.2013 per Mail darum gebeten hatte, uns zu kontaktieren. (Eine Kopie der Mail liegt bei.) Am selben Tag bekam ich einen Anruf der Mitarbeiterin von Herrn XXX mit der Zusage, Herr XXX werde sich (wörtlich) "in den nächsten Tagen" mit uns in Verbindung setzen. Das hat er bis jetzt nicht getan.

Sie sehen also, ich war und bin durchaus bereit, meiner Beweispflicht nachzukommen.

Ihnen dürfte sicherlich klar sein, dass wir keine Kaufbelege über 15 Jahre aufbewahren, zumal selbst Finanzämter und sonstige offizielle Stellen eine maximal zehnjährige Aufbewahrung solcher Unterlagen verlangen. Somit können wir natürlich nicht die Höhe des an den Büchern entstandenen Schadens nachweisen, lediglich die Kosten für eine ersatzweise Neuanschaffung oder ggf. erheblich teurere Restaurierung der Bücher ermitteln. Die bisher von Ihnen gezahlte Summe unterschreitet diesen Wert, weswegen wir diese Erstattung nur unter Vorbehalt akzeptieren. Da eine gütliche Einigung sicher in Ihrem Interesse liegt, bitte ich Sie nun letztmalig, die beschädigten und nahezu unbrauchbar gewordenen Bücher (bis zum .. ggf. Frist mit genauem Datum einfügen) in Augenschein zu nehmen.

Erstmal bis dahin. Und wenn Du wirklich Druck machen und Zähne zeigen willst, kannst Du als letzten Satz noch anfügen:

Andernfalls könnte ich mich gezwungen sehen, einen auf Versicherungs- und Vertragsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten, was für Sie im Zweifel sehr viel höhere Kosten verursachen dürfte.

Spätestens das sollte wirken. Sonst kannst Du notfalls auch mit der BaFin drohen. Das mögen sie nicht, zumal es noch mehr Papierkrieg verursacht. ;)
 
S

schneidersitz

Guest
AW: Kann man das so schreiben?

Möchtest Du Dich einfach nur über deren Vorgehensweise beschweren? Oder erreichen, dass Herr XXX kommt und sich die Bücher anschaut, um ggf. mehr Geld rauszuschlagen? Dann würde ich es etwas anders formulieren:

Das Problem ist, ich habe die Bücher vor ein paar Tagen entsorgt, er kann sie sich nun nicht mehr anschauen. Ich habe kurz nach dem Schaden die Bücher fotografiert, 3 Wochen lang auf dem Balkon aufbewahr, da keiner kam, habe ich sie entsorgt. Der Dame von der Versicherung waren die Bücher aber nicht beschädigt genug, sie ist der Meinung, die könne man noch gebrauchen, und ohne Kaufbelege liefe eh nichts, ich könne ja froh sein, dass sie überhaupt so kulant sind.
(Ich häng mal ein Foto an. Die weisseren Bücher sind genau so nass, wie die gelberen, man sieht es nur nicht so gut.)
Ich möchte nur das Geld haben, welches mir zusteht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
 

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Pit 63

Guest
AW: Kann man das so schreiben?

Was die Dame am Telefon gesagt hat, ist irrelevant.
Entscheidend dürte sein, inwieweit es Dir zum Nachteil gereicht, dass Du die Bücher nach drei Wochen entsorgt hast.
ME nach bist Du Deiner Beweissicherungspflicht zeitlich aber in ausreichendem Masse nachgekommen und die Vericherung hat es versäumt, sich rechtzeitig ein Bild vom tatsächlich entstandenen Schaden zu machen. Deine Ausführung, dass die Bücher unbrauchbar sind, muss sie deshalb gegen sich gelten lassen. Ihre diesbezüglichen Einwendungen sind insoweit abwegig.
Ich würde davon ausgehen, dass sie den Wiederbeschaffungswert ersetzen muss. Frag mal The Core, der kann es Dir ganz bestimmt genau sagen.
 

Skeptiker

Well-Known Member
AW: Kann man das so schreiben?

Das Problem ist, ich habe die Bücher vor ein paar Tagen entsorgt, er kann sie sich nun nicht mehr anschauen. Ich habe kurz nach dem Schaden die Bücher fotografiert, 3 Wochen lang auf dem Balkon aufbewahr, da keiner kam, habe ich sie entsorgt. Der Dame von der Versicherung waren die Bücher aber nicht beschädigt genug, sie ist der Meinung, die könne man noch gebrauchen, und ohne Kaufbelege liefe eh nichts, ich könne ja froh sein, dass sie überhaupt so kulant sind.
(Ich häng mal ein Foto an. Die weisseren Bücher sind genau so nass, wie die gelberen, man sieht es nur nicht so gut.)
Ich möchte nur das Geld haben, welches mir zusteht. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Was ist denn das für ein Verhalten? Es ist völlig irrelevant ob die Bücher noch zu gebrauchen sind! Sie sind beschädigt und somit zu ersetzen....zum Wiederbeschaffungspreis, wie du schon richtig erkannt hast.

Eine Frage wäre da noch....wie ist der Schaden denn entstanden?
 
S

schneidersitz

Guest
AW: Kann man das so schreiben?

Was ist denn das für ein Verhalten? Es ist völlig irrelevant ob die Bücher noch zu gebrauchen sind! Sie sind beschädigt und somit zu ersetzen....zum Wiederbeschaffungspreis, wie du schon richtig erkannt hast.

Eine Frage wäre da noch....wie ist der Schaden denn entstanden?

Unser Aquarium ist geplatzt, 240 l haben sich in einem Schwall im Wohnzimmer ergossen. Links und rechts vom Aquarium war jeweils ein Bücherregal. Da die rechte Seitenwand vom Aquarium herausgebrochen ist, sind alle Bücher die sich in den drei unteren Borden des rechten Regals befanden nass geworden.

Die haben die Möbel ohne Kaufbelege ersetzt, bei den Büchern und dem Teppichboden machen sie Mätzchen. Den Teppichboden ersetzen sie auch nur, wenn wir einen neuen gekauft haben. Vorher gibt es kein Geld.
 
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