"Karlsruhe" und der Vertrag von Lissabon

feshak

Moderator
In einem, wie man wohl ohne Übertreibung sagen darf, Grundsatzurteil hat das BVerfG den Vertrag von Lissabon gebilligt, allerdings unter Auflagen. Somit kann eine Ratifizierung durch Bundespräsident Köhler erst erfolgen, wenn Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden.

Hier
etwas mehr dazu, und wer Zeit und Muße hat, kann sich hier das ganze Urteil durchlesen.

Worum im Groben es beim Vertrag von Lissabo geht, kann man etwa hier nachlesen
 

TheCore

Moderator
AW: "Karlsruhe" und der Vertrag von Lissabon

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