Keine Vollverschleierung an Schulen in NRW

Sithnoppe

Moderator
Zwei Schulen in Düsseldorf und Essen haben das Betreten des Schulgeländes mit Vollverschleierung (also auch mit Gesichtsschleier) verboten.
Zwei Grundschulen in Essen und Düsseldorf haben den Vollschleier auf dem Schulhof verboten. Sie bekommen Unterstützung - auch von Muslimen.
Eltern- und Lehrerverbände in NRW fordern ein Vollschleier-Verbot für Muslima auf dem Schulgelände. „Die Verhüllung des Gesichts ist mit der offenen Kommunikation unvereinbar und hat in der Schule nichts zu suchen“, sagte der Vorsitzende der Gewerkschaft VBE, Udo Beckmann, unserer Redaktion. Der Elternverein NRW ermutigte Eltern zu einer Initiative, in der jeweiligen Schulordnung das Tragen des Vollschleiers auf dem Schulgelände ausdrücklich zu untersagen.

Den ganzen Artikel findet man hier: Der Westen

Interessant ist, dass in diesem Fall auch Unterstützung durch den Zentralrat der Muslime in Deutschland kommt.
 
P

Pit 63

Guest
Eine nachvollziehbare machtpolitische Abgrenzung gegenüber den "Ultras", von denen künftig möglicherweise ein paar mehr im Land sein werden.
 

Almancali

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Stellt sich nur die Frage nach welcher Rechtsgrundlage "Die Verhüllung des Gesichts ist mit der offenen Kommunikation unvereinbar und hat in der Schule nichts zu suchen" hier gehandelt wurde. Sonst könnte Jeder auf die Idee kommen und mit blumiger Argumentation irgendwelchen Quatsch von den Haaren herbeidenken.
 

beren

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Wie sollen denn bitte Lehrer Schüler benoten, wenn sie nicht mal nach der Körpersprache, der Mimik und Gestik sich ein Bild machen können? Für mich wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz betroffen, weil ich ohne Schleier, dann im Vergleich, Nachteile hätte.


Edit: Mein Klassenlehrer konnte in meinem Gesicht lesen. :eek::oops::eek:
Das Nicht-verstanden-haben sah er immer in meinem Gesicht, und wenn ich nicht gefragt werden wollte, sah ich nach unten - wie viele andere Schüler auch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Almancali

Well-Known Member
Wie sollen denn bitte Lehrer Schüler benoten, wenn sie nicht mal nach der Körpersprache, der Mimik und Gestik sich ein Bild machen können? Für mich wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz betroffen, weil ich ohne Schleier, dann im Vergleich, Nachteile hätte.
Zunächst geht es nicht um "richtig und falsch", sondern um die hier herangezogene Rechtsgrundlage. Es können nicht einfach Schulen auf Grund von Schul- und Elternbeschlüssen eigenmächtig Beschlüsse einführen.

Zur Körpersprache, Mimik und Gestik. Ich stelle die Behauptung an, dass die Körpersprache, Mimik und Gestig durchaus Kultur- und Herkunftsabhängig ist. z.B. nicken Inder zustimmend mit dem Kopf von links nach rechts, während die Europäer eher von vorne nach hinten nicken. Das Gleiche auch mit Hand und sonstigen Gestiken. Ich behaupte das die Leher einfach nicht in der Lage sind überhaupt den Wald vor lauter Bäumen zu erkennen. Vielleicht wird da was hineininterpretiert, aber verstehen bestimmt nicht.
 

Almancali

Well-Known Member
Zumindest hat die Schulleitung das Hausrecht in der Schule und kann Personen das Betreten des Schulgeländes verbieten.
Ein deligiertes Hausrecht. Allerdings steht es den Eltern frei, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen und ihre Kinder zwischenzeitlich andersweitig unterzubringen. Nach Abschluss und rechtskräftigem Bescheid der Klage, kann man sich dann natürlich die Kosten von der Schule einklagen und zurückfordern. Wird bestimmt spaßig, wie die Schulleitung ihre "Eigenwurst" vor dem Verwaltungsgericht in Sachen "Religionsfreiheit", "Grundrechte", "Verwaltungsrecht" und "Schulrecht" begründen möchte.
 

Doris

Well-Known Member
Ist das Aufzählen der verschiedensten Rechte, die angeblich betroffen sind, ein Versuch,die Vollverschleierung gutzureden, obwohl es im Koran keine wissenschaftliche Grundlage für eine eindeutige Anordnung zum Trage einer Burka (oder wie die Kleidungsstücke alle heißen) gibt?

Für mich ist diese Verkleidung ein Symbol der Unterdrückung der Unterdrückung der Frau. Hier wurde lange um eine Gleichstellung von Mann und Frau gekämpft. und jetzt möchte bitte keiner mit dem Argument "freiwillig" komen.
 

Almancali

Well-Known Member
Wie ich weiter oben bereits erwähnte. Es geht mir nicht um "richtig" oder "falsch". Also ob ich persönlich es gut finde ob Mädchen eine Burka tragen oder nicht, sondern viel mehr um den rechtlichen Aspekt und der daraus resultierenden eigenmächtigen Legitimation einer (oder zweier) Grundschulen.

[...] obwohl es im Koran keine wissenschaftliche Grundlage für eine eindeutige Anordnung zum Trage einer Burka (oder wie die Kleidungsstücke alle heißen) gibt?
Im Koran (innerhalb der ersten 4 Suren ... wo konkret weiß ich gerade nicht), steht nur, dass die Frau (und damit meint man in diesem Kontext wohl die Ehefrau) sich mit einem Tuch den Kopf, Hals und Brustbereich abdecken soll, damit sie von fremden Männern nicht begafft oder begehrt werden. Die Fragestellung nach der Richtigkeit einer Vollverhüllung (auch bei Minderjährigen) wäre demnach durchaus berechtigt. Jedoch meiner Ansicht nach ein vollkommen anderer Zusammenhang bzw. Fragestellung.

Für mich ist diese Verkleidung ein Symbol der Unterdrückung der Unterdrückung der Frau.
Für dich sicherlich. Andere sehen das anders und empfinden es als vollkommen normal, eine Burka zu tragen. Es ist immer eine Sache der Wahrnehmungen.

Hier wurde lange um eine Gleichstellung von Mann und Frau gekämpft. und jetzt möchte bitte keiner mit dem Argument "freiwillig" kommen.
Aus dem Koran ist zu entnehmen (Jedenfalls in den ersten 4 Suren die ich gelesen habe), dass die Frau dem Manne unterstellt ist. Damit ist jedoch nicht eindeutig klar, ob damit die Frau als nicht gleichberechtigt angesehen wird. Eher steht der Mann der Frau im Sinne eines Beschützers (man beachte, dass der Koran schon sehr alt ist), vorne ansteht. In den 4 Suren konnte ich auch entnehmen, dass die Frau sehr wohl in vielerlei Sicht, entscheidende Rechte gewährt sind.

Aber das sollte ja jetzt nicht das Thema sein.
 
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