Linker Terror

sommersonne

Well-Known Member
Leider kann ich da nur zustimmen. Die wissen garnicht wie sehr sie linken Ideen schaden.
Zum Glück bin ich bisher weder zwischen linke noch rechte Radikale geraten. Stelle ich mir sehr ungemütlich vor.
 

László

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Zum Glück bin ich bisher weder zwischen linke noch rechte Radikale geraten. Stelle ich mir sehr ungemütlich vor.

Ich hoffe Du begegnest im realen Leben weder den einen noch den anderen Radikalen. Da hier im Forum aber immer solche Lobeshymnen auf die „guten Linken“ gesungen werden sollte man schon mal die Dinge richtig stellen.

Meine Familie hat im Zeitraum von weniger als 10 Jahren 2x die Heimat verloren ... 1938 durch die Nazis, 1946 durch die Roten. Beide Ideologien sind Kacke, davon muss ich nicht überzeugt werden.

Wer heute noch diesen Ideologien anhängt ist nicht „rechts“ oder „links“ sondern einfach nur kriminell. Und nein, keine der beiden Ideologien ist ein „gut gemeinter, aber leider gescheiterter, Versuch die Welt zu verbessern, der unter widrigen Umständen zugrunde ging “.
 

sommersonne

Well-Known Member
Also ist der Kapitalismus bzw. die soziale Marktwirtschaft die richtige allein seligmachende Gesellschaftsordnung?
 

Alubehütet

Well-Known Member
Nicht dieser Kapitalismus. Das kann nicht mehr lange funktionieren, was an den Börsen abgeht, das ist völlig irreal. Aber zum freien Unternehmertum sehe ich tatsächlich keine Alternative.
 

László

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Ein rechtsstaatliches Prinzip ist z.B. das Vermummungsverbot.

Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. In Schleswig-Holstein ist die Vermummung seit 2015 nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 1500 Euro geahndet wird. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird als Ordnungswidrigkeit mit maximal 511,29 Euro geahndet. (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG).
Jeder, der dieses rechtsstaatliche Prinzip missachtet, steht nicht fest auf dem Boden unserer Grundordnung. Kann somit nie eine rechtsstaatliche Gesellschaftsordnung begründen oder vertreten. Schon gar keine die „seelig macht“.
 

László

Active Member
Übrigens …

Man könnte ja mal einen Blick in das Grundgesetz werfen, hier besonders in Art 20, Abs 4.

Da die faschistische Linke, die sich selbst absichtlich, fälschlich und wider besserem Wissen als „antifaschistisch“ bezeichnet, die Aufhebung unser rechtsstaatlichen Grundordnung anstrebt und betreibt, ist der Widerstand gegen sie nicht nur ein Recht sondern vielmehr sogar Pflicht.
 
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