Meinungsfreiheit: Gericht erlaubt Leugnung von Völkermord an Armeniern

Bender

Well-Known Member
Ich finde die Definition ist Wortklauberei,wurden doch Menschen ermordet.

Ja eben!

Was ist die Intention dabei frag ich mich?

Die Intention ist, ob die Türkei am Ende je nach Definition haftbar gemacht werden kann, sprich Reparationszahlungen leisten muss.
Sprich, es geht ums Geld.


Ein Entgegenkommen der EU ,damit die Türkei wie vereinbart Flüchtlinge zurücknimmt-dafür wird dann im hier und jetzt die Historie neu bewertet?

Es muss nicht neu bewertet werden, sondern lediglich im Kontext und nicht isoliert betrachtet.

Was wohl die Armenier dazu sagen werden,deren Vorfahren umkamen?

Du meinst wie in Van, wo Armenier Türken schlachteten, bis sich die Erde blutrot färbte, frei nach Karl May.
 

Lynx72

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Ja eben!
Die Intention ist, ob die Türkei am Ende je nach Definition haftbar gemacht werden kann, sprich Reparationszahlungen leisten muss.
Sprich, es geht ums Geld.
Ja. Das stimmt. Mit Zins und Zinseszins.

Du meinst wie in Van, wo Armenier Türken schlachteten, bis sich die Erde blutrot färbte, frei nach Karl May.
Dieser Herrenmenschenideologe, der Armeniern vor allem ihre angeblich großen Nasen ankreidete, darf natürlich nicht fehlen. :eek:
 

Lynx72

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Die lynxsche Argumentation ist ungefähr so, als wenn ich mir ein Messer kaufen will und die Verkäuferin fragt mich, ob ich meine Frau zerschneiden will.
Das ist keine Argumentation, sondern eine Bitte um Klarstellung. Und auch nicht weit hergeholt. Es geht hier um die Leugnung von Völkermorden vs. freie Meinungsäußerung. Wenn jemand jedwede Zensur und jedes Verbot irgendeiner Meinungsäußerung ablehnt, muss in diesem Zusammenhang die Frage nach der Leugnung des Holocaust erlaubt sein, zumal sie in der Entscheidung der kleinen Kammer in Straßburg ausdrücklich erwähnt wurde.
 

blackcyclist

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Das ist keine Argumentation, sondern eine Bitte um Klarstellung. Und auch nicht weit hergeholt. Es geht hier um die Leugnung von Völkermorden vs. freie Meinungsäußerung. Wenn jemand jedwede Zensur und jedes Verbot irgendeiner Meinungsäußerung ablehnt, muss in diesem Zusammenhang die Frage nach der Leugnung des Holocaust erlaubt sein, zumal sie in der Entscheidung der kleinen Kammer in Straßburg ausdrücklich erwähnt wurde.

Du musstest aber auch gleich die größte Keule die die Rhetorik-Waffenkammer zu bieten hatte anschleppen.

Wenn jemand der Meinung ist, den Holocaust hat es nicht gegeben, dann ändern daran weder Verbote noch Meinungsfreiheit etwas und du musst dich eben argumentativ etwas besser wappnen.

Wobei die Frage bleibt, warum mit Holocaustleugnern überhaupt diskutieren, die haben meist noch mehr vollkommen absurde Theorien zu bieten.
 

Lynx72

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Ich habe gar nicht argumentiert, sondern gefragt. Auf eine Antwort von Skeptiker warte ich immer noch. Also noch mal: Skeptiker, sollte deiner Meinung nach die Ansicht, der Holocaust habe nicht stattgefunden, von der freien Meinungäußerung gedeckt sein, ebenso wie die Ansicht, es habe keinen Völkermord an den Armeniern gegeben?

@BC
Bevor du wieder hyperventilierst, die Ansicht, die Leugnung des Holocaust solle erlaubt sein, bedeutet keineswegs, selbst den Holocaust zu leugnen. Ich unterstelle Skeptiker also gar nichts.
 
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