AW: Mord an Arzu Ö. - Prozessauftakt
Wenigstens kein Jugendstrafrecht....
Das war auch mein erster Gedanke, aber ganz so klar ist das nicht. Wenn er zum Tatzeitpunkt noch 21 war und supergeschickte Verteidiger hat, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass sie ihn möglicherweise doch nach Jugendstrafrecht behandeln (wegen Reifeverzögerung etc. pipapo).
Wenn das so sein sollte, drohen ihm maximal 10 Jahre - sonst lebenslänglich wie auch den anderen beiden Geschwistern, die wegen Mordes angeklagt sind. Interessant finde ich darüber hinaus diesen Punkt:
Wie und in welcher Personenkonstellation die Tat ablief, ist für das Gericht weiter unklar. Der Vorsitzende Richter Michael Reineke verwies darauf, dass im weiteren Verfahren zu klären sei, ob sich Osman Ö. eventuell fälschlicherweise zu der Tat bekennt, um die Strafe als jüngster der wegen Mordes angeklagten Geschwister auf sich zu nehmen.
http://www1.wdr.de/themen/panorama/kurdin102.html
Die Äußerung des Richters ergibt keinen Sinn, wenn völlig auszuschließen ist, dass er unters Jugendstrafrecht fallen könnte. Und es gibt Spekulationen, dass der Vater sie angestiftet haben soll. Aber für eine Anklage gegen ihn haben die Anhaltspunkte wohl nicht ausgereicht.