Bintje

Well-Known Member
Kaum begann mit Weihnachten die nachrichtenärmere Zeit, schaffte es der Vorschlag einer Moscheesteuer in die Schlagzeilen. Geht es nach Seyran Ateş und einigen Politikern von Union, Grünen und SPD, sollen die bislang spendenfinanzierten Moscheen in Deutschland sich künftig genauso finanzieren können wie christliche Kirchen: durch Steuern ihrer Gläubigen, die der Staat eintreibt.
https://www.tagesschau.de/inland/moschee-steuer-101.html

Befürworter der Moscheesteuer wollen dadurch den Einfluss von Saudi-Arabien und der Türkei eindämmen.
Das Bundesinnenministerium sieht rechtliche Hürden, da Moschee-Gemeinden anders als Kirchen bisher keinen Körperschaftsstatus haben und von Vereinen getragen werden. Andere Stimmen geben zu bedenken, dass der Vorschlag von den muslimischen Gemeinden selbst kommen müsste, während Aiman Mazyek, Vorsitzender des Zentralrats der Muslime, schon mal vorprescht und sich aufgeschlossen dafür zeigt.

https://www.tagesschau.de/inland/presseschau-moscheesteuer-101.html
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/moschee-steuer-zentralrat-muslime-zustimmung-100.html

Was haltet ihr davon?
 

sommersonne

Well-Known Member
Warum nicht, wenn es tatsächlich der Unabhängigkeit dienen würde. Aber wer soll das wie einziehen und wieder verteilen. Bekommen dann die "Aufrührer-Moscheen"auch etwas und wer legt das fest?
 

Bintje

Well-Known Member
(..)Basierend gestaltet werden, müsste das dann wohl ähnlich wie die Kirchensteuer?

Ja, genau so. So habe ich das zumindest verstanden.

Warum nicht, wenn es tatsächlich der Unabhängigkeit dienen würde. Aber wer soll das wie einziehen und wieder verteilen. Bekommen dann die "Aufrührer-Moscheen"auch etwas und wer legt das fest?

Einziehen und wieder verteilen müsste es dann wohl der Staat, aber dafür müsste erstmal die Rechtsform geändert werden (zu Körperschaften öffentlichen Rechts). Dazu kommt die Frage, welche der verschiedenen Ausrichtungen als Religionsgemeinschaften anerkannt würden: denn nur dann stünde ihnen m.W. das Recht auf eine Moscheesteuer analog zur Kirchensteuer zu. Und da kann's schnell problematisch werden, kommentierte Lamya Kaddor vor einem Jahr ganz grundsätzlich nach einem Urteil des OVG Münster: zwar sei es "ein schlechter Witz", dass der Islam als zweitgrößte Glaubensgemeinschaft der Welt bis heute nicht staatlich anerkannt sei - aber die Zersplitterung der einzelnen Verbände und deren hintergründigen Strippenzieher würden falsche Akzente setzen. Das deutsche Staatskirchenrecht sei ohnedies veraltet. Auch deshalb plädiert sie für einen Beirat, der entweder in demokratischer Wahl unter allen Muslimen oder aber nach einem festen Rotationsprinzip immer wieder neu zusammengesetzt würde. Lesenswert!

https://www.t-online.de/nachrichten...HHpEkhcQSMVesUQm53EKUTHRQ0ub1Ljy8ligTcz_3RFwI

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Bintje

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Moscheesteuern einziehen dürfen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts. An solch einem Status dürfte DiTiB eher dran kommen als die Atec mit ihrem Verein. Insofern, netter Versuch. :)

Einmal das; zum anderen stellt sich vermutlich nicht nur mir die Frage, ob das Einziehen von Konfessionssteuern - egal, welchen Glauben es betrifft - generell noch zeitgemäß ist.
Die Kirchen finden das selbstverständlich okay, aber in anderen Ländern geht's ja auch anders.
 

Alubehütet

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Das deutsche Staatskirchenrecht finde ich nicht falsch oder veraltet. Nur ist es eben maßgeschneidert auf die katholische Kirche; zwar nicht inhaltlich-theologisch, aber immerhin institutionell haben sich die evangelischen Kirchen ihr so ähnlich gestaltet, daß man mit ihnen ähnliche Verträge schließen kann.

Islam ist eine grundverschieden andere, hier: in ihren Gemeindebildungen anders verfasste Religion. Die kann man nicht in christliche Strukturen hineinpressen. Da muß sich etwas Neues konstituieren.

Alleine schon: Christ werde ich durch die (Kinds-)Taufe. Aus der Körperschaft des Öffentlichen Rechtes kann ich dann austreten. Wie werde ich, ab wann bin ich Mitglied einer muslimischen Gemeinde?
 

Bintje

Well-Known Member
Alleine schon: Christ werde ich durch die (Kinds-)Taufe. Aus der Körperschaft des Öffentlichen Rechtes kann ich dann austreten. Wie werde ich, ab wann bin ich Mitglied einer muslimischen Gemeinde?

Ich denke mal, wenn du die Schahada aussprichst, also konvertierst oder dich dadurch als vormaliger Atheist zum Islam bekennst. Aber es geht dir vermutlich ums Austreten, oder?
 

Alubehütet

Well-Known Member
Schahada einerseits, Beschneidung andererseits. Beide Akte aber finden nur vor Zeugen statt und werden von keiner Gemeinde / Religionsbehörde registriert und dem Staat angezeigt. Wie also wird man Moscheesteuerzahler? Jedenfalls wird man nicht unkompliziert eingemeindet wie noch in Westdeutschland. Was würde ein Moscheesteuerzahler unterscheiden von einem Mitgliedschaftsbeitrag zahlenden Moscheevereinsmitglied? Daß der Staat den Beitrag einzieht? Warum sollte er?

Die Kirchensteuer hat für die Kirchen ja erst einmal den Vorteil, daß ich schon drin bin und zusehen müßte, wie ich wieder raus komme. Ich komme aber jedenfalls nicht quasibehördlich registriert „automatisch“ in eine muslimische Gemeinde.
 
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