Nach der Hochzeit

Bibi85

Member
Hallo!

So, ich habe es auf die Kette bekommen, schonmal meine internationale Geburtsurkunde und meine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten. Jetzt fehlt nur noch das Ehefähigkeitszeugnis, was aber auch in der Mache ist. Dann kann es losgehen mit der Hochzeit.
Welche Papiere benötigt mein Verlobter eigentlich, wenn wir in der Türkei heiraten wollen?
Und noch viel wichtiger: Wenn wir verheiratet sind, wann kann er mit zu mir nach Deutschland kommen? Es gibt ja jetzt diesen neuen Einbürgerungstest. Muss er den auch direkt machen, obwohl er sich ja nicht hier einbürgern lassen möchte? Kann er nicht erstmal eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen aus Familienzusammenführung? Muss er dann bei der Einreise direkt auch einen Test machen? Oder erst nach einer gewissen Zeit? Wir wollen ja nicht, dass wir nachher Probleme bekommen und obwohl wir verheiratet sind, er nicht zu mir einreisen darf...

Für eure Hilfe danke ich euch jetzt schon!
LG
Bibi
 

sabareeshan

Active Member
AW: Nach der Hochzeit

Hallo!

So, ich habe es auf die Kette bekommen, schonmal meine internationale Geburtsurkunde und meine Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten. Jetzt fehlt nur noch das Ehefähigkeitszeugnis, was aber auch in der Mache ist. Dann kann es losgehen mit der Hochzeit.
Welche Papiere benötigt mein Verlobter eigentlich, wenn wir in der Türkei heiraten wollen?
Und noch viel wichtiger: Wenn wir verheiratet sind, wann kann er mit zu mir nach Deutschland kommen? Es gibt ja jetzt diesen neuen Einbürgerungstest. Muss er den auch direkt machen, obwohl er sich ja nicht hier einbürgern lassen möchte? Kann er nicht erstmal eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen aus Familienzusammenführung? Muss er dann bei der Einreise direkt auch einen Test machen? Oder erst nach einer gewissen Zeit? Wir wollen ja nicht, dass wir nachher Probleme bekommen und obwohl wir verheiratet sind, er nicht zu mir einreisen darf...

Für eure Hilfe danke ich euch jetzt schon!
LG
Bibi

schick deinen verlobten zum standesamt vor ort da du auch papiere von ihm brauchst für dein ehefähigkeitszeugnis und er soll klären was sie von ihm bzw. von dir noch brauchen

nein er muß nicht den einbürgerungstest machen, da er erstmal ein visum zur familienzusammenführung beantragen muß da benötigt er möglicherweise die deutschprüfung für. diese ist einmal pro monat
 

Bibi85

Member
AW: Nach der Hochzeit

Ok. Habe jetzt grade noch gelesen, dass er eine Deutschprüfung ablegen muss bzw. das Prüfungszeugnis schon vor Einreise vorlegen muss.
Kann er nicht hier in Deutschland erst zu einem Sprachkurs gehen?
Boh, das ist alles so kompliziert....
 

sabareeshan

Active Member
AW: Nach der Hochzeit

Ok. Habe jetzt grade noch gelesen, dass er eine Deutschprüfung ablegen muss bzw. das Prüfungszeugnis schon vor Einreise vorlegen muss.
Kann er nicht hier in Deutschland erst zu einem Sprachkurs gehen?
Boh, das ist alles so kompliziert....

nee kann er nicht mein mann hat auch am 12 seine deutschprüfung er macht sie aber vorsichtshalber bevor er alles beim konsulat abgibt wir gehen halt auf nummer sicher obwohl ich denke das er die eigentlich nicht bräuchte da er gut deutsch lesen schreiben und sprechen kann:lol:
 
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